Dem printzip wurden von einem Aussteiger aus der Identitären Bewegung Fulda (IB) denkwürdige Papiere vorgelegt, welche die Redaktion dazu veranlassten, sich intensiver mit dieser Gruppierung zu befassen. Diese internen Papiere von 2015 werden im Folgenden im Wortlaut zitiert. Die Quelle kann – um die betreffende Person zu schützen – nicht benannt werden, ist der Redaktion aber bekannt.
Tag: Rechtspolitik
Wahlgeheimnis 2.0?
Das Wahlgeheimnis ist einer der wichtigsten Grundsätze unseres Wahlrechts. Niemand darf dazu gezwungen werden, seine Wahlentscheidung zu offenbaren. Und um sicher zu gehen, dass das Wahlgeheimnis nicht de facto ausgehölt wird, darf auch niemand seinen Wahlzettel zeigen, nachdem er in der Wahlkabine gewählt hat.
Zu vergangenen Wahlen, besonders bei der letzten Bundestagswahl, wurden in diversen sozialen Netzwerken Fotos von per Briefwahl oder auch am Wahltag in der Wahlkabine ausgefüllten Stimmzettel gepostet. Auch zur Zeit sieht man schon Fotos von ausgefüllten Briefwahlzetteln. (Auf Beispiele wird hier, im Sinne der Erhaltung des Wahlgeheimnisses, gezielt verzichtet.) Ob dies rechtlich zusätzlich ist, ist nicht eindeutig geklärt. Aber unabhängig davon -was ist das Problem an solch einer Praxis? (more…)
Mit allen Mitteln gegen links
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Überwachung der Partei Die Linke wie auch einzelner Mitglieder und sogar Abgeordneter dieser zulässt, reiht sich ein in eine Reihe von vielen Vorgängen, mit der die rechtskonservativen und neoliberalen Kräfte v.a. seit der letzten Bundestagswahl mit allen Mittel die Möglichkeit einer Regierungsbeteiligung der Linken auf Bundesebene verhindern wollen. (Und damit noch einmal detaillierter zu einem Thema, das im vorherigen Artikel über den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit als politischen Totschlagargument etwas zu kurz kam).
Seit dem Jahr 2008 ist das neoliberale, finanzmarktgetriebene kapitalistische Regime unter zunehmende Kritik von verschiedensten Seiten geraten. Auch von einstigen bedingungslosen Apologeten dieses Systems gab es nicht nur kleinlaute Zugeständnisse, dass die eigene Ideologie vielleicht doch nicht ganz so unfehlbar sei, sondern teils sogar direkte Rufe nach einer Umkehr, nach einer Dämmung der immer potentiell instabilen bis zerstörerischen Kräfte weltweit ungezügelt marodierenden Finanzkapitals. Erfolgt ist wenig. Selbst die allernotwendigsten Vorkehrungen wurden nach großer Anlaufzeit nur in Ansätzen angegangen. Bei der nächsten Finanzkrise wird man vielleicht ein winziges Quantum mehr gewappnet sein, unwahrscheinlicher ist diese indes kaum geworden. Das meiste waren Alibi-Maßnahmen, der Kern des Systems blieb unangetastet, nur an der ganz äußeren Hülle gab es ein paar kosmetische Veränderungen. (more…)
Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit als Totschlagargument
In der Diskussion zum vorherigen Artikel zu den vergangenen Volksabstimmungen kamen Argumente auf, dass deren Ergebnisse verfassungswidrig seien. Das dreigliedrige Schulsystem sei etwa verfassungswidrig, da Kinder von der Bildung ausgeschlossen würden, das Nichtraucherschutzgesetz in Bayern, da die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt würde, ohne dass dies durch den Schutz von Anderen ausreichend begründet würde.
Ich halte diese Argumente für nicht sehr tragfähig, und v.a. unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten für nicht zielführend oder angemessen. Man kann Entscheidungen auch politisch ablehnen, ohne ihnen zwanghaft eine Verfassungswidrigkeit andichten zu müssen. Die politische Linke täte gut daran, den Vorwurf der Verfassungswidrgkeit nicht als allgegenwärtiges Totschlagargument zu benutzen – wie es von rechts häufig genug getan wird, wie heute mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass die Partei Die Linke weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. (more…)
Klassenjustiz
Die Innenminister der Länder wollen das Strafmaß für Angriffe auf Polizisten von zwei auf drei Jahre erhöhen. Einige Unions-Innenminister wollen diese Regelung zudem für andere staatliche Berufe wie Feuerwehrleute, Rettungskräfte oder Gerichtsvollzieher eingeführt sehen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dagegen warnt, es dürfe “kein Zweiklassenstrafrecht geben, das die Unversehrtheit von Polizisten höher bewertet als die von Bauarbeitern oder Bankangestellten”.
Natürlich hat sie damit Recht. Gleiche Strafe für gleiche Rechtsverletzung ist einer der Grundpfeiler eines Rechtsstaates. Es darf nicht davon abhängen, an wem man eine Tat begeht, wie diese bestraft wird. Anderes würde einen Rückschritt von Jahrhunderten bedeuten. Sicher sind Polizisten größeren Gefahren ausgesetzt, aber ist das der Maßstab? Würde das nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass man nicht so hart bestraft wird, wenn man jemanden angreift, der in seinem Beruf nicht so oft mit Gewalt konfrontiert ist? Nein, das kann wohl kaum gewollt sein. Und wie würden dann Feuerwehrleute oder Sanitäter da rein passen? Und die Ausweitung auf “staaliche Berufe”? Sind denn alle Rettungskräfte staatlich? Was ist mit anderen staatlichen Berufen als den genannten? Und wo liegt die Begündung für solch eine Richtschnur? Oder soll es danach gehen, wie der gesellschaftliche Nutzen der Tätigkeit einzuordnen ist? Dann würden also Angriffe auf Putzfrauen oder Müllmänner sehr viel drastischer bestraft werden müssen als solche auf Steuerberater oder Banker. Aber es wäre ganz sicher, dass das mit unserer gesetzgebenden Kaste nicht zu machen wäre, und es würde dem von Politik, Wirtschaft und Medien verbreiteten Märchen “Wer viel verdient, ist Leistungsträger” (und meist impliziert: besser) zuwiderlaufen. Nein, all dies taugt als objektiver und rationaler Rechtsmaßstab übehaupt nichts. Wenn nicht gleiches Recht für alle gilt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Und Leutheusser-Schnarrenberger übersieht außerdem, wo die wahre Spaltung unseres Justizsystems liegt. Wie kommt es, dass man für Körperverletzung an Polizisten zwei Jahre ins Gefängnis kommen kann, für das Demolieren eines Polizeiautos aber für fünf? Warum werden bei uns Eigentumsdelikte schwerer bestraft als solche an Personen? Wie kommt es, dass man bei mehrfachem Einbruch oder schwerem Diebstahl oft härter bestraft wird als bei schwerer Körperverletzung? Liegt das etwa daran, dass unser Recht darauf ausgelegt ist, vor allem Eigentum zu schützen, und nicht Menschen? Und warum können sich immer wieder Manager, die Betrug, Veruntreuung oder ähnliches in Millionenhöhe begangen haben, mit einer für ihre Verhältnisse kleinen Geldsumme und einer Bewährungsstrafe herauskaufen? Warum sind solche “deals” möglich? Haben wir etwa bereits jetzt eine Klassenjustiz?
http://www.youtube.com/watch?v=xEqpzJZoQQg
Der Fall des “Weltenrichters”
Spanischer Ermittlungsrichter Baltasar Garzón vom Amt suspendiert
Von Frank Benedikt
Nicht nur Deutschland hat so seine Probleme mit der Aufarbeitung seiner Vergangenheit und der Verfolgung von NS-Verbrechen (so konnten im Nachkriegsdeutschland beispielsweise auch Hans Globke und Hans Filbinger noch hohe Staatsämter erreichen). In Spanien hat eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Franco-Faschismus oder gar eine Verfolgung der Verbrechen der Franquisten auch 35 Jahre nach dem Tod des „Caudillo“ bis heute nicht stattgefunden. Über 100.000 Opfer des Franco-Regimes klagen an, aber bisher fand sich dank des Amnestiegesetzes von 1977, das die Verfolgung von Verbrechen der Franco-Faschisten untersagt, kein Ankläger. Der Einzige, der je versucht hat, Ermittlungen aufzunehmen, ist nun an der Front seiner politischen Gegner gescheitert und selbst von Anklage bedroht.
Baltasar Garzón ist nicht nur ein fähiger Jurist, sondern auch übereinstimmenden Aussagen nach „ehrgeizig“ und ein „Gerechtigkeitsfanatiker“, somit also hervorragend geeignet, vielen Menschen auf die Nerven zu gehen. Besonders unbequem dürfte er für einige Leute gewesen sein, die in den letzten Jahrzehnten in allen möglichen Ecken der Welt für Folter und Mord mitverantwortlich zeichneten. So führte er Ermittlungen wegen spanischen Gegenterrors seitens der GAL gegen die ETA durch, nahm aber andererseits in der Folge auch diese und ihr Umfeld zum Ziel weiterer Ermittlungen. 1998 gelang ihm mit der einstweiligen Verhaftung des früheren argentinischen Diktators Augusto Pinochet in London ein aufsehenerregender Coup zugunsten des Völkerstrafrechts, auch wenn Pinochet aufgrund seines Gesundheitszustandes von den Briten wieder freigelassen wurde.
Intensive Ermittlungen gegen den Drogenhandel in Galicien, sein Widerstand gegen den Irakkrieg 2003, die Einleitung eines Verfahrens gegen sechs hochrangige Mitglieder der Bush-Administration wegen Folterverdachts in Guantanamo – Garzón verstand es, sich publikumsträchtig Feinde zu machen. Dass er dabei auch schon mal die Grenzen des Rechtsstaates und seiner Befugnisse überschritt, indem er beispielsweise auch illegal abhören ließ, dürfte ihm letztendlich wohl zum Verhängnis werden. Im Jahre 2008 nahm er trotz des Amnestiegesetzes Ermittlungen hinsichtlich der Verbrechen des Franco-Regimes auf und ordnete die Öffnung zahlreicher Massengräber aus der Frühzeit des Franquismus an. Bald jedoch sah er sich gezwungen, in dieser Angelegenheit nichts weiter zu unternehmen, da ihm die Audiencia Nacional weitere Nachforschungen untersagte, doch schon zuvor hatte er weitere Untersuchungen an die Regional- und Provinzgerichte weiterverwiesen, da er aufgrund des Ablebens der mutmaßlichen Tatverdächtigen „nicht zuständig“ sei. Die erste (und vermutlich einzige) Chance für Spanien, sich mit dem Franco-Faschismus und seinen Opfern auseinanderzusetzen und Gerechtigkeit zu schaffen, scheint damit wohl vergeben …
Im Frühjahr 2009 fügte Garzón – der „Weltenrichter“-, den sein argentinischer Mentor Moreno-Ocampo seit Jahren gerne zu sich an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag holen möchte, der langen Liste seiner Gegner auch die Partido Popular, die führende Volkspartei Spaniens hinzu. Korruption und illegale Spendenzahlungen waren seine Hauptvorwürfe an namhafte Vertreter der Partei und erneut wurden ihm „Rechtsbeugung“ und rechtswidrige Abhörpraktiken vorgeworfen, was ihm wohl letztendlich das Genick gebrochen haben dürften. Bereits im April wurde ein Verfahren gegen ihn zugelassen und seit gestern ist er auch von seinem Richteramt suspendiert, was auch zu internationalen Protesten führte.
Wer aber ist dieser Baltasar Garzón nun eigentlich? Ist er ein moderner Don Quixote, der gegen die Windmühlen einer Melange des Vertuschens und des Verschweigens von Politik, des Verbrechens und der Gleichgültigkeit ankämpft? Oder ist er ein Torquemada der Neuzeit, der mit Feuer und Schwert die „Ungerechten“ auszumerzen versucht? Vermutlich ein wenig von Beidem. Gesichert scheint, dass er gegen gültige Gesetze verstossen, sich illegaler Abhörpraktiken bedient (etwas, das jedem Datenschützer die Nackenhaare aufstellen sollte) und sich – ohne Not – über das geltende Recht gestellt hat. Ebenso sicher scheint, daß er mit seiner zumindest „unkonventionellen Art“ und seiner Unerschrockenheit an Tabuthemen gewagt und auch Verbrechen und Korruption dort aufgedeckt hat, wo sich sonst niemand hinzuleuchten traute. Es ist äußerst schwierig, hier Rechtsgüter abzuwägen, und so, wie zum Beispiel der PEN-Club und Amnesty International auf Seiten Garzóns stehen, so stehen gerade die spanische Rechten, aber auch deutschsprachige rechte Schmierblätter/-blogs wie „Fakten – Fiktionen“ gegen ihn und bejubeln seine Demission.
Aus der Sicht des Chronisten: Wir benötigen Menschen, die keine Angst davor haben, auch „das eigene Nest zu beschmutzen“ und sich nicht einschüchtern lassen. Dennoch: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel und das Gesetz müssen stets gewahrt bleiben.
Abwahnrecht
Stefan Niggemeier zeigt an ein paar Beispielen den ganzen Wahnsinn der Praxis von Abmahnungen in Deutschland, die dem Prinzip der Meinungsfreiheit oft völlig zuwider läuft.
Woher kommt der Gedanke, dass man Dinge, die einem nicht gefallen, mit der Hilfe von Anwälten und Gerichten aus der Welt schaffen lassen kann? Wenn das nicht mit Meinungsfreiheit gemeint ist: dass Leute frei finden und sagen können, an wen ich sie erinnere, egal wie ungerecht mir das erscheinen oder wie unvorteilhaft das für mich sein mag — was denn dann? (…)
Für erstaunlich viele Menschen, Gruppen und Unternehmen scheint es ganz normaler Bestandteil des Repertoires einer Auseinandersetzung zu sein, anderen ihre Äußerungen zu verbieten. Das ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein gesellschaftliches und kulturelles. (…)
Natürlich gibt es Fälle, in denen es legitim ist oder sogar notwendig sein kann, Veröffentlichungen verbieten zu lassen (und es haben nicht einmal alle dieser Fälle mit der „Bild”-Zeitung zu tun). Aber müsste das in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht das letzte Mittel sein? Eine drastische Maßnahme für besonders drastische Fälle — anstatt ein Routinewerkzeug in jeder Auseinandersetzung? Es ist völlig das Bewusstsein dafür abhanden gekommen, was für ein einschneidender Schritt das ist: jemandem zu verbieten, etwas zu sagen.
Das deutsche Abmahnrecht ist längst zu einem wirkungsvollen Zensurmittel verkommen, durch das mächtige und v.a. finanzstarke Unternehmen oder Organisationen alle ihnen unliebsamen Meinungsäußerungen und auch wahre Tatsachenbehaupungen zu unterlassen quasi erpressen können, will man nicht einen jahrelangen und extrem teuren Rechtsweg auf sich nehmen, zudem mit äußerst ungewissem Ausgang. Denn die Rechtssprechung, v.a. die eines Gericht in einer deutschen Hansestadt landet, ist inzwischen berüchtigt. Abmahnunrecht wäre wohl ein passenderes Wort. Auch gerne dabei mit Abmahnungen: die Katholische Kirche. Und sie geht sogar noch weiter als viele andere, auch das hat Stefan Niggemeier jetzt erfahren. Will sie nach Jahrhunderten endlich wieder zum Vorreiter der Verdunklung der Wahreheit auftreten? Erfahrung hat sie ja. Und das Abmahnunrecht bietet ihr jetzt quasi alle Mittel dazu.
Die Diözese Regensburg hat nun auch mich abgemahnt. Sie geht also nicht mehr nur gegen Artikel über ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch eines Pfarrers vor elf Jahren vor. Sie geht auch gegen Artikel vor, die darüber berichten, wie sie gegen diese Artikel vorgeht. (…)
So umfassend ist also das Schweigen, das das Bistum Regenburg gerichtlich erzwingen will. Es geht ihr offenkundig nicht nur um eine (richtige oder falsche) Aufbereitung der Ereignisse von 1999. Es geht ihr offenkundig darum, das Thema insgesamt aus der Öffentlichkeit herauszuklagen.
Einzig das Bundesverfassungsgericht ist anscheinend regelmäßig die letzte Bastion der Vernunft im ausartenden Abm/wahnsinn. Und doch, wenn erst das BVerfG feststellen muss, dass das Persönlichkeitsrecht eines Menschen “seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist”, wie weit ist es dann mit der tatsächlichen Praxis eines formalen Rechtsstaats gekommen? Wie kann daran überhaupt jemand zweifeln?
Auch CARTA beschäftigt sich in einer Artikelserie mit anderen Aspekten der deutschen Abmahnpraxis. Bisher erschienen: Abmahnrepublik Deutschland (I), der die Auswüchse der Abmahnungen anschaulich darstellt und für eine Allianz gegen die Pervertierung des Abmahnrechts plädiert, und Wie man aus Schülern Geschäftsleute macht. Teil II der Serie „Abmahnrepublik“, der zeigt, wie sich die Politik bei der Gesetzgebung zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums von Lobbys und Klientelgruppen beeinflussen ließ und wie aus diesem Gesetz eine vollkommen widersinnige Rechtssprechung resultierte.
Und der rauskucker demonstriert, wohin die ausartende Abmahnpraxis und freiheitsfeindliche Rechtsprechung noch führen könnte. Zwar als Satire, aber leider wohl gar nicht mehr so unrealistisch:
Der Moppedclub “Hells Angels” ließ ein Verbot des Begriffs “Rockerbande” verfügen.
Osama Bin Laden setzte durch, daß seine Al Kaida nicht mehr als “Terrornetzwerk” und ihre Arbeit nicht mehr als “Terroranschläge” bezeichnet werden durften.
Die NPD ließ (in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin der NSDAP) die Wörter “Holocaust”,”Shoah”, “Völkermord” und “Angriffskrieg” verbieten, ebenso alle Bezeichnungen für A. Hitler (wie z.B. “Diktator”), außer dem korrekten “Reichskanzler”, bzw. “Führer”.
Der Hamburger Zensurrichter Andreas Buske erreichte, daß der Ausdruck “Zensur” in allen Abwandlungen und Kombinationen nicht mehr verwendet werden durfte.
Zum Verfahren gegen Oberst Klein
Kurz noch ein paar Hinweise auf lesenwerte Artikel und Kommentare zum Verfahren gegen Oberst Klein und zum Afghanistan-Einsatz:
Informationen zur Einstellung des Ermittlungverfahrens durch die Bundesanwaltschaft (Telepolis pnews): Freibrief für Luftschlag in Afghanistan
Soweit die Getöteten zu den Aufständischen gehörten, war der Angriff auf sie nach Ansicht der Juristen berechtigt. Eine Bekämpfung durch Bodentruppen sei wegen der damit verbundenen Gefährdung der eigenen Truppen nicht zumutbar gewesen (…) Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft dehnt in einem Zusatz die straflosen militärischen Angriffsmöglichkeiten noch weiter aus
Interview auf Spiegel online: Verfahren gegen Oberst Klein: Ex-Bundesrichter Neskovic wirft Bundesanwaltschaft mangelnde Distanz vor
Neskovic: Die veröffentlichte Begründung ist juristisch gesehen handwerklich so unbefriedigend und lückenhaft, dass es gar nicht möglich ist, die Entscheidung nachzuvollziehen. Die Argumentation ist nicht transparent, weil sie sich hinter der Geheimhaltung der zugrunde liegenden Dokumente verschanzt. Eins ist klar: Die Bundesanwaltschaft hat eine ihrer wichtigsten Pflichten vernachlässigt. Sie hätte die Vorgänge in Kunduz mit einer kritisch zivilen Distanz prüfen müssen. Stattdessen hat sie sich ausschließlich die militärische Sichtweise zu eigen macht.
Kommentar vom Spiegelfechter: Kriegsrecht
Je stärker der deutsche Kriegseinsatz in Afghanistan gesellschaftlich kritisiert wird, desto dichter rücken die staatlichen Organe zusammen, die diesen Krieg bis zum Endsieg von „Demokratie und Freiheit“ fortführen wollen. Ein deutscher Offizier befehligt im fernen Kunduz einen Bombenangriff auf eine Menschenmasse und nimmt dabei – zwar nicht vorsätzlich, aber dennoch fahrlässig – zivile Opfer in Kauf und die Bundesanwaltschaft stellt trotz überwältigender Indizien und Beweise, die zumindest eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in 74 bis 83 Fällen rechtfertigen würden, das Verfahren gegen diesen Staatsbürger in Uniform ein. Mit Zivilrecht und Rechtsstaatlichkeit hat dies nur wenig zu tun – Deutschland ist im Krieg angekommen und wenn es um die Bundeswehr geht, herrscht offensichtlich Kriegsrecht. Ob die Verantwortlichen – und dies sind nicht nur Uniformträger – für das bisher schlimmste Kriegsverbrechen seit dem Untergang des Dritten Reiches je zur Verantwortung gezogen werden, darf bezweifelt werden. (…)
Es herrscht Krieg und im Krieg gilt Kriegsrecht. Kein Wunder, dass die Bundeswehr die Entscheidung der Bundesanwaltschaft bejubelt – nun darf sie endlich töten, ohne großartig Angst zu haben, in der Heimat für die rechtlichen Folgen geradestehen zu müssen. Oberst Klein mag formaljuristisch unschuldig sein – moralisch trägt er jedoch die volle Verantwortung für sein Handeln
Kommentar von SZenso: Hofberichtblogging (12): Über die Unbedenklichkeit des Kollaterierens
Weshalb wir als nichtafghanische Bürger bei diesem Krieg mittöten und -sterben, ist jedoch keine Frage, die wir uns in Kriegszeiten stellen sollten.Die in der Qualitätshofberichterstattung oftmals geforderte Rechtssicherheit für unsere im Krieg befindlichen Soldaten wurde endlich geschaffen. Die Soldaten brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie am Check Point afghanische Familien oder im friendly fire ihre afghanischen Kameraden kollaterieren. Was jedoch weiterhin nicht geht, ist zum Beispiel der Diebstahl von Kantinenbesteck oder nicht polierte Stiefel. Dann wird das ganze Arsenal an disziplinarischen Maßnahmen ausgepackt und der Soldat gemaßregelt, denn immerhin sind wir zivilisiert und das sind und bleiben wir natürlich auch im Krieg. Wir haben in Afghanistan in erstaunlich kurzer Zeit erfolgreich das Töten und Sterben gelernt, alte Kriegstraditionen wieder belebt und wir werden auch die kommenden Herausforderungen meistern. Es gibt im Grunde nur noch eine Schwachstelle, die Heimatfront ist noch unterentwickelt. Das Kämpfen und Kollaterieren muss wieder als soldatisches Heldentum begriffen und in der Heimat entsprechend gewürdigt werden. Bei jedem toten deutschen Soldat muss der animalische Reflex der Rache und Vergeltung unverzüglich nach dem Blut des Feindes verlangen.
Kommentar von Andrian Kreye (Sueddeutsche.de): Völkerstrafrecht – Niederlage im Kampf um Herzen und Köpfe
Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wurde eingestellt. Damit stellt Deutschland seine Rolle als Speerspitze der Glaubwürdigkeit aufs Spiel.
NACHTRAG: Kommentar von Jakob Augstein (Der Freitag): Die Wahl der Waffen
(…) dieser Mann kann allen deutschen Soldaten künftig als Vorbild dienen: Die wahllose Tötung von Menschen, seien es Zivilisten oder Kämpfer, Männer oder Frauen, Greise oder Kinder, ist im Krieg Alltag und kein Vergehen, und die Justiz ist nicht zuständig. Man kann getrost damit rechnen, dass die eigene Gerichtsbarkeit der Bundeswehr sich des Falles, wenn überhaupt, dann gnädig annehmen wird.
Bundeswehr und Bundesregierung waren erfreut, dass Richter und Staatsanwälte sich nicht mit Oberst Klein befassen werden. Es hieß, diese Entscheidung gebe den Soldaten nun Rechtssicherheit. Die Soldaten können mit mehr Sicherheit töten. Es wird ihnen nichts geschehen. Wenn Oberst Klein davonkommt, wird jeder andere auch davonkommen. 91 Menschen verlieren ihr Leben, und es wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Es geschieht einfach. Das ist die Wirklichkeit des Krieges. Diese Wirklichkeit greift die Moral der deutschen Gesellschaft an, so wie sie die Moral aller Gesellschaften auf Dauer angreift, die sich im Krieg befinden. Die Frage nach Schuld und Unschuld des Einzelnen, die in der Zivilgesellschaft Grundlage jeden staatlichen Eingriffs ist, spielt im Krieg keine Rolle mehr. Es dürfen alle sterben. Die Schuldigen und die Unschuldigen. Die Männer und die Kinder. Im Tode sind sie alle gleich.
Brauchen wir ein Internet-Gesetzbuch?
Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fordert ein Internet-Gesetzbuch. Freiheit im Internet bedeute für sie nicht Anarchie, so Zypries. Ok, sehen wir von dem wie fast immer völlig falschen Anarchie-Begriff einmal ab, der hier offenbar gemeint ist. Die “Regeln der analogen Welt müssten auch im Netz durchgesetzt werden”, heißt es weiter. Gerade Frau Zypries sollte als ehemalige Justizministerin doch am besten wissen, dass die “normalen” Gesetze genauso im Internet gelten. Zudem weiß auch sie, dass sie oft im Netz noch drastischer durchgesetzt werden können und durchgesetzt werden – oft in völlig absurdem Maße. Als ob das Internet in Deutschland nicht drastisch genug reglementiert wäre, als ob man nicht schon Angst haben müsste, wenn man schreibt “Firma A finde ich ja persönlich etwas besser als Firma B” sofort von Firma B wegen übler Nachrede oder Schmähkritik auf eine mindestens 5-stellige Summe verklagt zu werden und sie selbstverständlich Recht bekommt. Nicht zu vergessen natürlich die Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen, weil ein Jugendlicher eine Handvoll Lieder illegal heruntergeladen hat. Und natürlich das deutsche Abmahn”recht” als vielleicht der größte Hohn eines Rechtsstaates überhaupt. Gegenüber dieser Willkür wirkt selbst die Regentschaft Heinrichs des VII. wie eine Hochzeit der Vernunft.
Warum also ein eigenes Gesetzbuch für das Internet? Dort, wo die Regeln der “analogen Welt” nicht passten, müsse neues, netztaugliches Recht geschaffen werden, meint Zypries. Ein paar Punkte, die diesen Vorstellungen nach in dieses neue “NetGB” hineinsollten, klingen auf den ersten Blick auch ganz gut: etwa ein Anspruch auf Internetzugang, Verankerung der Netzneutralität oder Regelungen zum Daten- und zum Verbraucherschutz. Auch wenn diese Regelungen alle sehr sinnvoll (und oft längst überfällig) sein mögen, verstehe ich nicht, waum man dafür “eigenes Recht” schaffen sollte und dies nicht etwa als normale Gesetze beschließen kann . Oder übersehe ich da, als jurisischter Laie, etwas? Aber spätestens bei zwei Punkten, die genannt werden, wird meiner Einschätzung nach klar, worum es Zypries letztendlich vor allem geht, nämlich das Urheberrecht – und “nicht zuletzt” der Kinder- und Jugendschutz.
Machen wir uns nichts vor: wenn man einen Blick auf die Vergangenheit von Brigitte Zypries wirft, dürften eine erhebliche Verschärfung des Urheberrechts, für die sie schon als Justizministerin eingetreten war, und ein neuer Anlauf zu entweder Internetzensur oder ähnlichen drastischen Beschränkungen unter dem Deckmantel des “Kinder-und Jugendschutzes” im Vordergrund stehen. Damit hat sie sich ebenfalls häufig genug hervorgetan. Zypries’ Unterstützung der Netzsperren etwa dürfte ja bekannt sein (auch wenn sie jetzt auf einmal dann doch für die Variante des Löschens einzutreten scheint. Ein “Sinneswandel”, der nach ihrem energischen Eintreten gegen “Löschen statt sperren” nur zu durchsichtig ist). Will Zypries nun, da die SPD nach der Bundestagswahl plötzlich nicht mehr ihre Hardliner-Positionen in der Netzpolitik teilt, einen neuen Anlauf starten? Ich würde diese Möglichkeit als durchaus realistisch einschätzen. Gerade jetzt, wo die EU-Kommission einen neuen Anlauf zur Etablierung einer Zensurinfrastruktur im Internet startet, will sie das Feld wohl nicht der Union überlassen. Die SPD dann wäre sehr gut beraten, auf solche Vorschläge nicht einzugehen, sondern wirklich zu versuchen, dass damals (zurecht) verlorene Vertrauen auf dem Gebiet der Netzpolitik wieder zurückzugewinnen.
Zum Schluss noch ein lustiges Detail: Ausgerechnet Brigitte Zypries war ja – ungelogen! – zur “Internetpolitikerin des Jahres” (verliehen vom Verband der deutschen Internetwirtschaft) gekührt worden. Die einzige Auszeichnung, die das in letzter Zeit an Unangemessenheit noch toppte, war wohl der Bambi in der Kategorie “Courage” für Tom Cruise. Unvergessen bleibt wohl, wie Zypries nicht wusste, was ein Browser ist (siehe 1. Video). Und auch an die “Google SMS” kann ich mich noch gut erinnern. Ich war selbst im Publikum bei der Diskussion: der Saal dort war einigermaßen ratlos oder belustigt ob der Aussagen dieser “Internetexpertin” – wenn nicht (still) schockiert.
http://www.youtube.com/watch?v=X92GtG1G_hY
http://www.youtube.com/watch?v=m9lxt-w74uA
Bildquellen:
(1) Udo Springfeld / http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de
(2) Mirko Lindner (Wikipedia) / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en
Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: ein "Ja, aber …"
Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Doch dies darf nicht täuschen: nur die Umsetzung wurde beanstandet (da sie unverhältnismäßig sei und Sicherheits- und Datenschutzstandards verletze), eine Vorratsdatenspeicherung, so das Gericht, sei aber grundsätzlich zulässig. Konkret: eine anlasslose, vorsorgliche Speicherung von Daten sei “nicht schlechthin verfasungswidrig” – man könnte das Urteil auch als eine Aufforderung, als ein “so nicht, anders gerne!” auffassen. Es handelt sich also am Ende um einen Sieg für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.
Einziger Trost: das BVerfG hat recht hohe (inhaltliche wie technische und datenschutzrechtliche) Hürden für ein eventuelles zukünftiges Gesetz gelegt. So müsse der Zugriff auf die Daten auf die Auklärung tatsächlich begangener schwere Straftaten und “zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr” zulässig sein. Die Träume von Sicherheitspolitikern oder Privatwirtschaft werden sich also nicht erfüllen, auch etwa zur Verfolgung von Raubkopien oder Beleidigungen usw. auf die Daten zugreifen zu können. Auch die Gefahr, dass etwa politisch unliebsame Personen und Gruppierungen überwacht werden, ist damit gebannt – zumindest vorerst.
Dennoch muss man es klar sehen: lange Zeit war das BVerfG einer der letzten Hüter der Bürgerrechte gegen die Bemühungen, einen umfassenden Überwachungsstaat zu etablieren. Doch nun hat es sich offenbar dem Zeitgeist gebeugt. Das Vorgehen, Sicherheits- (oder auch Privatisierunggesetze) über die EU umsetzen zu wollen (eine Praxis, der das Gericht in der Vergangenheit äußerst skeptisch gegenüberstand) ist dabei nun wohl wieder Tür und Tor geöffnet. Denn das BVerfG ist einer Auseinandersetzung mit dem freiheitsbeschneidenden EU-Recht aus dem Weg gegangen. Darüber, ob dies aus fehlendem Mut, wie viele meinen, oder aus politischen Gründen geschah kann, soll hier nicht spekuliert werden: die Konsequenzen jedenfalls sind klar.
Zwar müssen die bisher gespeicherten Daten in Folge des Urteils nun unverzüglich gelöscht werden, aber auch das ist nur ein vorrübergehender Erfolg, der schnell getrübt werden kann. Denn es ist, schon aufgrund der EU-Richtlinie (sollte diese nicht tatsächlich doch noch geändert werden) leider davon auszugehen, dass es demnächst eine Neuauflage der Vorratsdatenspeiherung geben wird, mit ein paar kleinen inhaltlichen Schönheitskorrekturen. Wie vom Gericht verlangt. Und ob man sich etwa auf die FDP wird verlassen können, ist doch mehr als fraglich.
Es kommt also gerade jetzt darauf an, klarzumachen, dass die bisherigen Sicherheitsgesetze für die Anforderungen der Verfolgung, Aufklärung und Vermeidung von Verbrechen völlig ausreichend sind und die Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit und die Bürgerrechte darstellt. Eine Datenspeicherung auf Vorrat, auch in einer etwas abgemilderten Form, darf es nicht geben. Man darf jetzt keine Ruhepause einlegen. Der Überwachungsstaat droht immer noch.
Weitere Kommentare zum Thema:
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus (eine sehr detaillierte Analyse des Urteils durch Wolfgang Lieb auf den NachDenkSeiten)
Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung (ebenfalls sehr weitreichende Analyse bei Ravenhorst, mit einer umfassenden Übersicht weiterer Stellungnahmen zum Thema)
Das Urteil aus Karlsruhe (F!XMBR)
Bildquellen:
(1) Wikipedia (Benutzer: Evilboy) / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/
(2) John-Paul Bader / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de