Sensationelle Entwicklung oder simple Täuschung?

Die angeblichen Wunder um den Rückgang der Erwerbslosenzahlen in Deutschland im April 2010 sind relativ einfach zu entzaubern: es handelt sich um eine bloßen statistischen Trick. Statt durch eine Erholung ist der deutsche Arbeitsmarkt in Wirklichkeit durch mehr Prekarität gekennzeichnet.

Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt?

Die deutschen Medien jubeln, dass die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sensationell sei. Eine Schlagzeile jagt die nächste. Staunen, Wunder, Euphorie. Alle scheinen völlig aus dem Häuschen zu sein. Und alles kam völlig überraschend! Ein unfassbar starker Rückgang der Arbeitslosigkeit wird verlautbart, die Wirtschaft kommt wieder in Schwung – und das haben wir alles nur unserer klugen und umsichtigen Regierung zu verdanken! Klingt ja erstmal ganz gut, könnte man denken. Macht die Regierung ja doch vielleicht mal was richtig. Doch wie sieht es wirklich aus?

178.000 Erwerbslose wurden diesen April weniger gezählt als im April 2009, so meldet man. Doch hinterfragt wird nicht. Wieso auch? Heißt das etwa nicht, 178.000 Erwerbslose weniger, fragt man sich jetzt zu Recht? Um die Pointe vorwegzunehmen: Nein, das heißt es nämlich nicht! Das Stichwort lautet: Schönrechnen. Dabei ist es hier noch einfacher als bei vielen anderen der üblichen Verdrehungnen und Verzerrungen, hinter den nackten Zahlen die tatsächliche Entwicklung zu erkennen. Eigentlich schon zu einfach, ist es doch nur ein wirklich ganz billiger Statistiktrick.

Ein simpler Rechentrick

Denn, tadaa!, alle Arbeitslosen, die bei privaten Arbeitsvermittlern gemeldet sind, zählt man 2010 einfach nicht mehr zu den Arbeitslosen! Laut Schätzungen sind dies etwa 200.000. Schauen wir noch mal auf den angeblichen Rükgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum vergangenen Jahr. Wie hoch soll der noch mal gewesen sein? Ach ja, 178.000. Und schon hat man statt tatsächlich mehr Arbeitslosen sogar offiziell weniger! Und der angeblich so überraschende “Rückgang” im Vergleich zum Vorjahr ist dann keineswegs mehr überraschend (und ja noch nicht einmal ein Rückgang). So einfach kann man sich Erfolge stricken, so einfach kann man von katastrophalen Entscheidungen in der Wirtschaftspoliik ablenken.

Wenn diese Tatsache in den meisten Berichterstattungen mal gar nicht erwähnt wird, weiß man schon, was man hinsichlich journalistischer Qualität von diesen zu halten hat. Offenbar freut man sich in vielen Redaktionen so sehr, endlich mal wieder etwas Positives über die Regierung schreiben zu können, dass man alle Einwände, auch wenn sie noch so offensichtlich sind, schnell unter den Teppich kehrt. Hat ja hoffentlich keiner bemerkt. Ok, wäre diese Maßnahme wenigstens irgendwie statistisch sinnvoll, meinetwegen (trotzdem hätte man es erwähnen müssen). Aber wieso soll denn bitte ein Arbeitsloser, der bei einer privaten Job-Agentur nach einem Arbeitsplatz sucht, weniger arbeitslos sein als jemand, der bei der Bundesagentur gemeldet ist? Nein, so eine Zählweise ist nur verschleiernd und gar kontraproduktiv, erschwert sie doch eine für politische Progamme notwendige umfassende Bestandsaufnahme des Arbeitsmarktes.

Eher Wandlung statt Zunahme der Arbeitsplätze

Natürlich, bleiben wir fair, gab es dennoch einen relativ großen Rückgang im Vergleich zum Vormonat. Worauf ist dieser nun zurückzuführen? Das Kurzarbeitergeld war im Prinzip richtig und hat viele Jobs gerettet, keine Frage (aber natürlich hätten gößere Konjunkturprogramme auch mehr bewirken und die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sich schneller erholen lassen). Aber: die Kurzarbeit, sowie die oft erfolgte Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen (s.u.), hat dazu geführt, dass zwar vielleicht nicht die Zahl der Beschäfigten, aber die Arbeitsleistung insgesamt (in Stunden) zurückgegangen is, auch das muss man betrachten. Und andere Faktoren, die zu den Arbeitslosenwerten im April beigetragen haben, wie saisonale und demographische, darf man auch nicht vernachlässigen.

Andere wichige Eckpunkte des Arbeitsmarktes, die die Bundesagentur bekanntgab, werden in der medialen Berichterstattung meist einfach verschwiegen: Die Zahl der Unterbeschäftigten blieb im vergangenen Jahr weitgehend konstant (4,6 Millionen). Die gemeldeten offenen Stellen sind nicht viel mehr geworden. Es gibt deutlich mehr Hartz-IV-Bezieher (6,7 Millionen), darunter auch viele “Aufstocker”, die nur Niedriglöhne verdienen. Im letzten Jahr gab es 300.000 Vollzeitstellen weniger und 200.000 Teilzeitsarbeitsstellen mehr. Die Zeitarbeit hat deutlich zugenommen. Insgesamt gab es deutlich mehr prekäre Beschäftigungsformen und nur wenig tatsächliches Wachstum der Arbeitsplätze. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse wurden durch prekäre ersetzt. Wahrlich kein Grund, in voreiligen Jubel auszubrechen.

[Quellen: Arbeitsmarkt: Wo das “deutsche Job-Wunder” herkommt (Frankfurter Rundschau), Arbeitsmarkt im April (NachDenkSeiten)]

Deutschland, Land der Niedriglöhne

Das Wachsen prekärer Arbeitsformen und die zunehmende Spaltung der deutschen Gesellschaft wird auch von ganz unerwarteter Seite bestätigt. Die Bertelsmann-Stiftung (!) stellt in einer neuen Studie (“Atypische Beschäftigung und Niedriglohnarbeit. Benchmarking Deutschland: Befristete und geringfügige Tätigkeiten, Zeitarbeit und Niedriglohnbeschäftigung”; Autoren: Werner Eichhorst, Paul Marx, Eric Thode; Zusammenfassungen: Taz, Bertelsmann, S. 5-7 der Studie) fest, dass in Deutschland zwischen 2000 und 2007 von 17 OECD-Ländern die Lohnungleichheit am meisten gewachsen ist. Untersucht wurden in der Studie die EU- und die OECD-Staaten. Auch im europäischen Vergleich gebe es in Deutschland eine “ausgeprägte Lohnspreizung”. Außerdem ist es hier sehr schwer, in jeweils höhere Lohngruppen aufzusteigen.

Niedriglöhne haben sich hierzulande sehr stark verbreitet. Betroffen sind vor allem Geringqualifizierte, Frauen, junge Arbeitnehmer und Ausländer sowie der Bau- und der Dienstleistungssektor. Der Niedriglohnanteil unter den beschäftigen Frauen ist sogar der zweithöchse unter allen Industrieländern (nach Südkorea, noch vor den USA). Der deutsche Niedriglohnsektor hat außerdem am meisten zugenommen und lag 2007 bei einer Größe von 17,5% der Beschäftigten. Ursachen sind eine abnehmende Tarifbindung, mehr “Aktivierungsbemühungen von Transferbeziehern” und eine Zunahme von Mini-Jobs, Teilzeitarbeit und Aufstockern.

Wachsende Prekarität

Ein weiteres Ergebnisse der Studie: atypische Beschäftigungsformen wie Leiharbeit (auch Zeitarbeit genannt), befristete Beschäftigung und Mini-Jobs haben in diesem Zeitraum deutlich zugenommen, oft auf Kosten regulärer Beschäftigung. Zeitarbeit wird dabei nicht primär genutzt, um den Beschäftigungsstand der Auftragslage anzupassen, sondern als eigenständige prekäre Beschäftigungsform (vor allem in der Industrie). Sie führt – ähnlich bei befriseter Beschäftigung – außerdem nicht zu mehr Übergängen in reguläre Beschäftigung. Und: die Bertelsmann-Stiftung  empfiehlt eine Angleichung der Bezahlung und Arbeitsbedingungen von Zeitarbeit und regulärer Beschäftigung. Außerdem stellt sie fest, dass Minijobs zu niedrigeren Löhnen und mehr Belastung für die Sozialsysteme führen. Diese sowie andere Kombilohn-Modelle sollten nicht ausgeweitet werden. Der Kündigungsschutz solle bei unbefristeter wie bei befristeter Beschäftigung (und auch bei der Leiharbeit) von der Beschäftigungsdauer abhängig gemacht werden. Außerdem fordert sie eine Pflichtversicherung für Selbstständige und eine Verstärkung von qualifizierenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik.

Diese Ergebnisse sind zwar nicht neu, auch ich habe auf Guardian of the Blind schon auf entsprechende Untersuchungsergebnisse (z.B. zur Lohnungleichheit und zur Leiharbeit oder zu Kombilöhnen) hingewiesen. Jedoch ist es auch, so wenig man die Bertelsmann-Stiftung mögen muss, gut zu sehen, dass mal nicht alle Neoliberalen vor den ökonomischen Tatsachen die Augen verschließen – und vor allem, dass sie diesmal sogar bereit sind, wenigstens teilweise die Konsequenzen zu ziehen und den Befunden entsprechnde Forderungen zu stellen. Würden unsere Politiker wenigstens ab und zu mal zu solchen Einsichten fähig sein, wäre schon viel geholfen. Mit einer anderen Interpretation könnte man sagen: Die Wandlungen in der deutschen Gesellschaft sind so groß, dass sie nicht mehr geleugnet werden können, auch nicht von den neoliberalen Vordenkern. Auch wenn sie oft zögern, das Wort Prekarität in den Mund zu nehmen, sondern lieber von Strukturwandel oder ähnlichem sprechen. Irgendwie muss man wohl doch noch versuchen, Schlechtes schönzureden.

Aufkommende Krise und deutsche Verantwortung

Wie dem auch sei, die Fakten sprechen für sich, und sie zeigen wenig Erfreuliches. Statt einer Zunahme von regulären, sicheren, gut bezahlten Arbeitsplätzen wurden diese oft durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse, durch Unsicherheit, schlechte Bezahlung und schlechtere Arbeitsbedingungen abgelöst. Die Kurzarbeit mag Schlimmeres verhindert haben, doch sie verschleiert auch teilweise das wahre Ausmaß der Wirtschaftskrise. Solche Tatsachen zu benennen wäre Aufgabe eines kritischen und sachgerechten Journalismus, und nicht das blinde Zujubeln zu Regierungsverlautbarungen. Doch das will man offenbar gar nicht, wie auch die Berichterstattung zu Griechenland zeigt.

Die aufkeimende Euro-Krise, für die Angela Merkel durch ihr verantwortungslose Handeln die Hauptverantwortliche ist, wird in Europa zu fatalen Folgen führen, und, das ist abzusehen, sie wird auch an der deutschen Wirtschaft und dem deutschen Arbeitsmarkt nicht spurlos vorbeiziehen. Doch sei es drum, hat man ein paar Wähler in Nordrhein-Westfalen durch die von den Mainstream-Medien bejubelte “harte Haltung” zu Griechenland und die “sensationellen Erfolg am Arbeitsmarkt” (die ja, wie gezeigt, nur sehr wenig sensationell sind), gewonnen, dann ist ja das Ziel erreicht. Auch wenn solche möglichen Wahlerfolge aufgrund der drohenden Krisen relativ klein und unbedeutend erscheinen könnten. Doch auch große Lawinen werden von kleinen Erschütterungen ausgelöst.

Bilder:

Eigene Screenshots; Merkel: http://www.flickr.com/photos/30698512@N04/4414905694/ / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

[Dieser Artikel wurde auch beim binsenbrenner.de und beim Oeffinger Freidenker veröffentlicht.]

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Das Hartz IV-Urteil und seine Folgen

Vor einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze gegen das Grundgesetz verstößt und bis zum 1. Januar 2011 neu geregelt werden muss. Was besagt das Urteil genau und was können mögliche Konsequenzen sein?

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Karlsruhe_bundesverfassungsgericht.jpg (Tobias Helfrich unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de)

Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

Das Bundesverfassungsgerich hat nun endgültig klargestellt, dass jeder Bürger einen unbedingten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat. Es hat dabei in seinem Urteil auch erstmals genau ausgeführt, was dieses beinhaltet:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Der Anspruch müsse den “gesamten existenznotwendigen Bedarf” des Menschen decken. Es ist zweifellos ein Erfolg, war aber indes überfällig, dass dies endlich juristisch festgestellt wurde. Über die konkrete Höhe der Leistungen, die ein sozio-kulturelles Eistenzminimum darstellen, hat das BVerfG indes nicht geurteilt; zu den derzeitigen jedoch hat es gesagt, sie seien nicht offensichtlich unzureichend. Gerade dies hat (in seiner Unkonkretheit) manche Erwartungen, die vielleicht in das Urteil gesetzt wurden, enttäuscht.

Das Abstellen des menschenwürdigen Existenzminimums auf „gesellschaftliche Anschauungen“ und auf „wirtschaftliche Gegebenheiten“ lässt das Pathos über die zu wahrende „Würde“ des Menschen bei der Begründung des Leistungsanspruchs angesichts der zunehmenden sozialen Ungleichheit und des Lohndumpings der letzten Jahre als ziemlich hohl erscheinen.
Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut (NachDenkSeiten)

Für das BVerfG sind die Hartz IV-Sätze also nicht zwangsläufig wegen ihrer Höhe verfassungswidrig. Allerdings haben die verschiedenen Bundesregierungen nun seit nunmehr fünf Jahren gegen das Grundgesetz verstoßen (es werden am Ende sechs Jahre sein, da die Regierung und speziell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Anfang 2011 Zeit haben werden, die Leistungen grundgesetzkonform zu regeln).

Quelle: http://www.flickr.com/photos/21982470@N06/3810215875/ unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de

Ende der Willkür

Laut BVerfG sei das Verfahren nur wegen der Intransparenz und fehlenden Sachgerechtigkeit der Berechnung der Regelsätze, bei der oft nur “ins Blaue hinein” geschätzt worden sei, nicht verfassungsgemäß . Dass die Ermittlung der Regelsätze methodisch höchst unsauber und wenig fundiert war, willkürliche Kürzungen vorgenommen wurden und die Höhe nach den politisch vorgegebenen Leitlinien angepasst wurde, war lange bekannt (und auch neoliberale Ökonomen mussten dies als Schandfleck am von ihnen so geliebten ALG II zugestehen). Besonders abstrus waren die Methoden natürlich bei den Sätzen für die Kinder, wo laut dem Urteil allein schon Alltagserfahrungen einen besonderen Bedarf nahelegten, jegliche Ermittlungsversuche des tatsächlichen Bedarfs von Kindern seitens des Gesetzgebers aber ausblieben.

Wie genau die Sätze neu berechnet werden soll, ist in dem Urteil nicht gesagt. Methodisch gibt es da sicher einige sinnvolle Ansätze – und so gut wie alle Ansätze sind besser als das bisherige Vorgehen. Das bisherige Statistikverfahren, bei dem die Leistungen anhand der Ausgaben der ärmsten 20% der Bevölkerung minus Abschläge berechnet werden, bleibt ausdrücklich möglich. Dies kann jedoch auch bedeuten, dass bei sinkenden Löhnen im Niedriglohnsektor auch die Sozialleistungen immer weiter sinken werden. Ein Warenkorb-Modell (welches vor Hartz IV für die Berechnung der Höhe der Sozialhilfe herangezogen wurde), das um sozio-kulturelle Ausgaben erweitertert wäre, wäre deutlich sinnvoller, da es den tatsächlichen Bedarf ermittel und absolute Bedarfszahlen liefert und nicht nur relative und nur monetäre Größen.

Aber zumindest ist die von einer unerträglichen Überheblichkeit und Abgehobenheit charakterisierte Willkür nun vorbei, in der es die politsch Machthabenden noch nicht einmal für nötig hieleten, für gerade die Allerärmsten un -schwächsten der Gesellschaft festzustellen, ob für sie überhaupt ein menschenwürdiges Leben gewährleistet ist, ob wenigstens ihr Existenzminimum tatsächlich gesichert ist.

Quelle: http://www.flickr.com/photos/kongharald/3821492016/ (Harald Groven unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de)

Keine Grundsatzentscheidung gegen Hartz IV

Ich wäre froh, wenn die Entscheidung, wie es manche – wie ich denke in überschwinglicher Freude – eingeschätzt haben, ein Urteil gegen Hartz IV insgesamt dastellen würde. Aber das ist es nicht. Das Grundprinzip von Hartz IV wurde nicht in Frage gestellt, auch nicht das grundsätzliche Berechnungsverfahren, eben nur die Umsetzung.

Allerdings spielen bei solchen Entscheidungen immer politische und ethische Gesichtspunkte mit hinein, die man in der Tat nicht bloß rechtlich regeln kann. Da laut dem Urteil aber auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet werden muss, hätte man vielleicht doch die Festsetzung ein paar gewisser Mindeststandards erwarten können. Denn nur durch die Konkretisierung der Vorgaben der Verfassung, auch möglicherweise hinsichtlich gewisser Messwerte, überschreitet das BVerfG ja nicht seinen Aufgabenbereich oder seine Kompetenzen.

Wie geht es also weiter mit Hartz IV? Vielleicht gibt es ein Reset und vielleicht sogar einen schicken neuen Namen, wie es sich Zensursula vorstellt. Einen tatsächlichen anderen Charakter wird dieses aber dann kaum haben, geschweige denn, dass es viele Vorteile bringen wird, das wage ich hier einmal vorausszusagen.

Quelle: http://www.flickr.com/photos/75936077@N00/693299811 (Andreas Skowronek unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de)

Was können wir für die Höhe der Leistungen erwarten?

Die Entscheidung wird voraussichtlich dafür sorgen, dass die derzeitigen Leistungen nicht noch weiter gesenkt werden können. Eine spürbare Erhöhung der Sätze, außer denen für Kinder (wo das Gericht sehr deutlich geworden ist, so dass man folgern kann, dass die jetzigen Leistungen offensichtlich nicht genügen und v. a. gröbst willkürlich sind), die aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen dringend nötig wäre, kann man aus dem Urteil aber nicht ohne weiteres zu erwarten haben. Wie sorgfältig die Politik bei den neuen Regelungen vorgehen wird, ist auch nicht klar. Zumindest wird sie mit allen Mittel bemüht sein, dass der das dann “ermittelte” Existenzminimum im Bereich des jetzigen Quasi-Zufalls-Wertes liegt.

Denn das Urteil beinhaltet keine Rückwirkung. Eventuelle Ansprüche auf höhere Leistungen, da die jetzigen laut BVerfG bis 2011 ja verfassungswidrig sind, wird man nicht geltend machen können, auch wenn 2011 höhere (und dann verfassungsgemäße Sätze) beschlossen werden sollten. Sprich (wenn die Leistungen höher sein werden): alle Hartz IV-Empfänger, die sechs Jahre lang zu niedrige Leistungen bekommen haben , haben Pech gehabt. Begründet wird dies vom BVerfG u. a. mit dem Schutz der öffentlichen Haushalt. Fiskalpolitisch vielleicht noch nachzuvollziehen, fällt dies rechtlich da schon schwerer. Nur ein Punkt, an dem wirtschaftliche Erwägungen und juristische aufeinandertreffen. Aber die Folge der fehlenden Rückwirkung kann auch schon abgesehen werden: natürlich besteht jetzt die Gefahr, dass die Bundesregierung, zudem eine moralisch derart unbefleckte wie die jetzige, auch in Zukunft verfassungswidrige Gesetze zunächst erlassen wird. Falls sie dann vom BVerfG einkassiert werden sollten, hat man zumindest mehrere Jahre lang schon mal einiges sparen können.

Das Gericht hat außerdem festgelegt, dass man in Ausnahmefällen einen Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen hat, um „besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist“, etwa im Falle von Krankheiten. Es war in der Tat einer der größten Skandale dieser Gesetzgebung, dass dies bisher nicht möglich war – und oft nur zynisch kommentiert wurde, man könne ja sparen oder einen Kredit aufnehmen, um sich etwa Medikamente kaufen zu können. Die ganze menschenverachtende Haltung der Macher dieser Politik tritt hier noch deutlicher als anderswo zu Tage.

Und die Menschenverachtung zeigt sich noch in einem anderen Aspekt: in der Praxis, Menschen mit dem Wegfall des Existenzminmums zu bedrohen und dieses an Arbeitspflicht zu binden. Sogar Kürzungen des Existenzminimums um 100%, also die absolute Streichung der zum Leben notwendigen Mittel, werden zur Zeit vollzogen. Folgt man den Buchstaben des Urteils, so wäre dies eigentlich ab 2011 nicht mehr möglich. Allerdings hat das Gericht nichts Konkretes zu den Sanktionen gesagt. Möglicherweise, so vermuten einige Kommentatoen, wird diese Frage also noch juristisch zu klären sein.

Welche politischen Chancen bieten sich?

Wer geglaubt hat, dass in einem umfassenden System wie der derzeitigen Ausgestaltung des Kapitalismus eine Instanz, die Teil dieses Systems ist, einen grundlegenden Richtungswechsel vorgeben wird, der hat dessen gesellschaftliche Totalität unterschätzt. Eine andere, eine gerechtere, sozialere und menschenwürdigere Gesellschaftsform muss meist erstritten werden gegen die Bewahrer des Status Quo.

Letzlich ist es eine Frage politischer und gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, ob in einem Land mit einem so großen Reichtum wie dem unsrigen allen Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden soll – oder ob es für viele Menschen, wie die rechtskonservativen und neoliberalen Workfare-Vertreter wollen, so hart, so unangenehm, so unmenschlich wie möglich sein soll. Die harschen Reaktionen auf das Urteil dieser Seite zeigen, dass sie sich bereits angegriffen fühlt und sich nicht anders weiterzuhelfen weiß als mit wüsten Beschimpfungen und Diffamierungen, ja dass sie gar die allmählich die Fassung zu verlieren droht, und sich dadurch auch bei ihren Anhängern immer mehr diskreditiert.

Wenn einmal die Gelegenheit da ist, erfolgversprechend alternative Konzepte zum Neoliberalismus in den öffentlichen Diskurs einzubringen, wenn erstmals seit Jahren Hartz IV als ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung dieses Konzeptes in Deutschland sich einer grundlegenden Kritik unterziehen muss, und wenn gar die Möglichkeit bestehen sollte, einen grundlegenden gesellschaftlichen Stimmungswandel zu erreichen, dann sollte man diese nicht ungenutzt lassen. Und wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dafür, ob gewollt oder nicht, Ankünpfungspunkte bietet, dann sollte man diese wahrnehmen.

Lesenswerte Kommentare zum Thema:

Hartz-IV-Urteil aus Karlsruhe: Das Ende der Willkür (Zeit Online)

Nach dem ALG-II-Urteil (Telepolis)

Ein Armutszeugnis (Der Freitag)

[Dieser Beitrag ist auch beim binsenbrenner.de erschienen.]

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Was der Mensch braucht

Eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten von Lutz Hausstein (Stand: Januar 2010)

Vorbemerkungen:

Mit der Einführung der aktuellen Sozialgesetzgebung durch die rot-grüne Regierungskoalition im Jahr 2005 entstand in breiten Teilen der Bevölkerung massiver Widerstand dagegen, der sich sowohl gegen grundsätzliche Annahmen in diesen Gesetzen wie auch gegen eine Vielzahl einzelner Inhalte und Bestandteile richtete. Dieser zu Beginn noch in der Öffentlichkeit ausgetragene Widerstand, auch in Form größerer Demonstrationen in mehreren Städten, ebbte im Laufe der Zeit spürbar ab. Dies dürfte in nicht unerheblichen Teilen auf die konsequent „aussitzende“ Haltung der Politik zurückzuführen sein, der der öffentliche Widerstand scheinbar machtlos ausgeliefert war und noch heute ist.

Die nachfolgende empirische Analyse befasst sich explizit mit den Inhalten und der Höhe einer sozialen Mindestsicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Grundlagen betreffen alle hier wohnhaften Personen – Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte, prekär Beschäftigte, Migranten, Rentner oder weitere betroffene Bevölkerungsgruppen. All diese müssen auch unter den Verhältnissen in der Bundesrepublik ihr Dasein gestalten und benötigen dafür auch die entsprechenden materiellen Voraussetzungen.

Angrenzende Inhalte wie Sanktionierungen als auch deren rechtliche Grundlagen, Ein-Euro-Jobs, die Praxis der sogenannten Bedarfsgemeinschaften und weitere kritisierte Bestandteile, bleiben hierbei unbetrachtet. Die Betrachtung möglicher Einschränkungen bzgl. Art.11, Art.12, Art.13 GG sowie der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen bedürfen einer separaten Untersuchung. Leitgegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Frage:

Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?“

Grundlagen der Berechnung:

Mehrfach wurde der Gesetzgeber in den vergangenen 5 Jahren an verschiedenen Stellen durch unterschiedliche Gerichte zu vereinzelten Abänderungen der Gesetze, jedoch nur kosmetischer Natur, gezwungen. Die eigentlichen Ursachen des Widerstands in der Bevölkerung spiegeln diese Marginalien aber nicht wider und beseitigen sie demzufolge auch nicht. Einer der Punkte der massiven Kritik ist die Höhe der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, welche den von diesen Gesetzen Betroffenen ihre grundgesetzlichen Rechte und damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben garantieren sollen. Dies wird schon allein dadurch dokumentiert, dass der Regelsatz (inkl. der als „angemessen“ bezeichneten Kosten für Unterkunft) in seiner Höhe unter allen, verschieden definierten, Grenzen für Armut liegt.

Das regelmäßig angeführte Argument des Lohnabstandsgebotes sowie ähnlich intendierte Vergleiche zwischen Beziehern von Niedriglöhnen und Sozialleistungsbeziehern ist hierbei grundsätzlich abzulehnen, da eine verfehlte gesellschaftliche Verteilungsfunktion nicht zur Grundlage für die Festlegung von Sozialleistungen sein kann. Basis für diese Feststellung bietet u.a. der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, welcher einerseits seit Jahren stark zunehmende Konzentration sowohl von Vermögen wie auch von Einkommen auf der einen Seite als auch eine Abnahme derselben bzw. gar einen Aufbau von Verschuldung auf der anderen Seite dokumentiert. Gelegentlich publizierte Thesen des Selbst-Verschuldens bzw. des unwirtschaftlichen Handelns der Betroffenen sind durch keinerlei Fakten belegt und müssen deshalb mit aller Nachdrücklichkeit zurückgewiesen werden. Ebenso ist eine häufig vorgeworfene falsche Prioritätensetzung durch die Regelsatz-Empfänger aufgrund des Kaufes von zur Lebensführung unnötiger Güter zu verwerfen. Dies widerspricht selbst elementaren allgemeingültigen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die aktuelle Berechnung des Regelsatzes durch den Gesetzgeber ist, wie vielfach bemängelt, in vielen Einzelpositionen völlig intransparent. Es muss jedoch schon die strukturelle Herangehensweise bei dessen Ermittlung in Frage gestellt werden. Die Zugrundelegung des Konsumverhaltens anderer Bevölkerungsteile mag zwar einen Fingerzeig auf generelles Konsumverhalten geben, zur Ermittlung eines Grundbedarfs, erst recht durch Einberechnung von pauschalen prozentualen Abzügen, ist es vollständig ungeeignet. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Einkommenshöhe einer Bevölkerungsgruppe, die möglicherweise selbst zu wenig zum Leben hat, den Maßstab für eine andere Gruppe legen sollte. Nur der Aufbau eines eindeutig festgelegten Warenkorbes, welcher in seinen Inhalten, Mengen und zugrunde gelegten Preisen in vollem Maße der praktischen Realität entspricht, kann das im Grundgesetz verbürgte Recht garantieren. Dabei muss vollständig gewährt sein, dass allen Betroffenen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und regionalem Wohnort, Genüge getan wird, da es sich bei diesem Wert um einen Mindeststandard handelt, der unter keinen Umständen unterschritten werden darf. Andernfalls würden damit grundlegende Menschenrechte verletzt.

Grundannahmen:

Im Folgenden wird anhand einer praktischen Untersuchung versucht, einen realitätsnahen Wert für die Höhe einer sozialen Mindestsicherung zu ermitteln. Dem wird ein an praktischen Bedürfnissen orientiert gebildeter Warenkorb, fußend auf den Rechten der physischen Existenzsicherung sowie grundlegenden Anteilen zu einer soziokulturellen Teilhabe, zugrunde gelegt. Die Mengen und Preise wurden durch empirische Untersuchungen, umfangreiche Recherchen als auch Befragungen vergleichbarer Haushalte ermittelt.

Dabei wurde von den folgenden Bedingungen ausgegangen:

  1. Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt auf der Grundlage einer erwachsenen, gesunden Person. Der Bedarf von kranken Hilfeempfängern bzw. auch von Kindern ist separat zu berechnen und kann auch nicht mittels einer pauschalierten prozentualen Minderung oder Erhöhung korrekt ermittelt werden. Denn diese Personenkreise besitzen einen Bedarf, der in vielen Punkten grundsätzlich von dem eines gesunden Erwachsenen abweicht. So wird man einerseits mit einem prozentual verminderten Bedarf für Kinder an Anzügen, Tabakwaren, Alkohol oder Hausratversicherungen keineswegs gerecht, andererseits ist der höhere Bedarf für Spielwaren, Bekleidung, Lernmittel ebenfalls nicht pauschaliert, erst recht nicht mit prozentualen Abzügen, errechenbar.
  2. Die zugrunde gelegten Güter und Leistungen basieren auf einer Analyse eines Ein-Personen-Haushaltes mit den im Grundgesetz sowie der Sozialgesetzgebung korrespondierenden Notwendigkeiten zur Bedürfnisbefriedigung bezüglich materieller Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  3. Die jeweiligen Mengen wurden durch eine Eigenuntersuchung sowie Befragungen weiterer Personen unter Beachtung der Kriterien des Punktes (1) ermittelt.
  4. Alle Preise unterliegen einer generell sehr starken Schwankungsbreite. Diese sind regional, teils saisonal, jedoch auch anbieterspezifisch bedingt. Saisonalen Schwankungen wurde mit einer Mittelwert-Lösung Rechnung getragen. Regionale Besonderheiten sollten erfahrungsgemäß innerhalb eines Korridors von unter 10 Prozent liegen, einzelne Güter, wie z.B. Personennahverkehr, Stromkosten, ausgenommen. Auch aus diesen Gründen wurden keine absoluten Tiefstpreise zugrunde gelegt, sondern sich im unterem Segment befindliche Preise.
  5. Die Verwendung des fiktiven „homo oeconomicus“, welcher über eine vollständige, allumfassende Marktkenntnis verfügt und darüber hinaus in der Lage wäre, diese Kenntnisse durch den Kauf eines einzelnen Produktes am jeweilig preisgünstigsten Standort zu realisieren, ist absurd. Sowohl Informationsdefizite als auch logistische Unmöglichkeiten stehen dieser Annahme grundsätzlich entgegen. Auch aus diesem Grund werden in der nachfolgenden Untersuchung keine absoluten Minimalpreise in Anwendung gebracht, sondern Preise im unteren Segment.
  6. Es wurde generell auf die Nutzung von Gebrauchtartikeln verzichtet, da diese aufgrund ihrer Eigenschaften eine verkürzte Nutzungsdauer aufweisen und es somit zu einer schnelleren Neuanschaffung führen würde. Desweiteren legt eine „Mindestsicherung“ zugrunde, dass jeder Einzelne des betroffenen Personenkreises auf diese Produkte Zugriff haben muss. Dies ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen, z.B. für Bewohner ländlicher Regionen, nicht zu gewährleisten.
  7. Derselbe Grund führte dazu, dass Sonderangebote keine Berücksichtigung finden können. Diese regelmäßig lokalen und temporär gültigen Ermäßigungen erlauben es einem Großteil der Hilfeempfänger nicht, auf diese zurückzugreifen.
  8. Mit einem Preis eines Produktes korrespondiert regelmäßig dessen Qualität und Nutzungsdauer sowie auch dessen wirtschaftliche und, bei elektrischen Geräten, energetische Effizienz. Bei der Berechnung, insbesondere langlebiger Wirtschaftsgüter als auch technischer Produkte, wurde somit eine durchschnittliche qualitätsabhängige Produktnutzungsdauer zugrunde gelegt.
  9. Eine pauschalierte Zugrundelegung eines 30-Tage-Monats, wie aktuell praktiziert, ist realitätsfern. Die nachfolgende Berechnung basiert auf einem 31-Tage-Monat. Es wird empfohlen, den jeweiligen Monatsbetrag der entsprechenden Tagesanzahl anzupassen.
  10. Einzelne Produkte mit extrem kleine Mengen bzw. sehr geringwertige Güter wurden z.T. zu Gruppen zusammengefasst und mit einem monatlichen Pauschalwert berücksichtigt.

Bedarfsermittlung:


(Abb. 1: Bedarf Nahrungs- und Genussmittel)


(Abb. 2: Bedarf Hygiene, Reinigung, Gesundheit)


(Abb. 3: Bedarf Bekleidung)


(Abb. 4: Bedarf Einrichtungsgegenstände)


(Abb. 5: Bedarf elektrische Haushaltsgeräte)


(Abb. 6: Bedarf Gebrauchsgüter)


(Abb. 7: Bedarf Bildung, Kommunikation, Freizeit, Mobilität)


(Abb. 8: Bedarf Sonstiges)

Erläuterungen einzelner Positionen:

Reis, Kartoffeln, Eierteigwaren:

Diese Nahrungsmittel für Hauptmahlzeiten ergänzen sich additiv auf die zugrunde gelegte Tagesanzahl des Monats. Gleiches gilt für alle weiteren Substitutionsgüter.

Obst und Gemüse:

Obst und Gemüse unterliegen einer besonders starken saisonalen Preisdynamik. Aus diesen Gründen wurde ein unterer Mittelwert aus Hochpreis- und Tiefpreis-Saison als Grundlage der Berechnung herangezogen.

Alkoholika, Tabakwaren:

Die generelle Nutzung von Alkoholika sowie Tabakwaren entspricht dem gesellschaftlich anerkannten Verhalten. Diesem wurde mit einer, wenn auch geringen, Menge Rechnung getragen.

Zusatzbeitrag Krankenversicherung:

Die vor kurzem durch die Bundesregierung zugelassene und inzwischen auch durch einige Kassen angekündigte Erhebung zusätzlicher Krankenkassenbeiträge in Höhe von maximal 8 Euro ist bei dieser Berechnung zwingend zu berücksichtigen.

Waschmaschine:

Eine Waschmaschine im Wert von 200 Euro ist im untersten Preisbereich angesiedelt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines solchen Gerätes beträgt erfahrungsgemäß 4 Jahre.

Computer, Monitor, Drucker:

Ein Computer gehört heutzutage in fast allen Haushalten zur technischen Grundausstattung. Er stellt die Basis für verschiedenartigste Kommunikationsmöglichkeiten dar und ist ebenso für Arbeitssuchende notwendiges Mittel zur Beschäftigungssuche.

Transportpauschale:

Der Kauf größerer Einrichtungsgegenstände wie auch elektrischer Geräte erfolgt im obigen Zusammenhang i.d.R. als Ersatzinvestition und somit zeitnah zum Zeitpunkt des Defektes. Eine Zusammenlegung von Käufen mehrerer Produkte ist damit nur eingeschränkt möglich. Diesem wurde mit der Zugrundelegung von 1 Transportpauschale beim Kauf von 3 diesbezüglichen Produkten berücksichtigt unter Zugrundelegung einer jeweiligen Lebensdauer von 8 Jahren für das entsprechende Produkt.

Geschirr:

Geschirr unterliegt sowohl einer häufigkeitsbedingten Abnutzung sowie auch Bruch. Diese Umstände wurden durch die durchschnittliche Nutzungsdauer eines 6-teiligen Services von 3 Jahren berücksichtigt.

Telefonanschluss, -gebühren, Internetanschluss, -gebühren:

Ein zum derzeitigen Preis von 29,99 Euro/Monat erhältliches Telefon-/DSL-Paket unterbietet den Preis für einen herkömmlichen Telefonanschluss zzgl. eines Internetanschlusses. Aus diesem Grund wurde auf diese Variante zurückgegriffen.

Mitgliedsbeitrag Sportverein:

Die Mitgliedschaft in einem Sportverein bietet sowohl die Möglichkeit für soziokulturelle Kontakte als auch die Möglichkeit zur Gesunderhaltung des Körpers. Mit einem Beitrag von 10 Euro monatlich werden Mitgliedschaften in nichtpreisintensiven Sportarten befördert. Mitgliedschaften exklusiverer Sportarten liegen regelmäßig beträchtlich über diesem Betrag.

Monatskarte Nahverkehr:

Monatskarten für den Nahverkehr werden in der Bundesrepublik in einer sehr großen Preisspanne angeboten. Aus diesem Grund ist es unmöglich, einen allgemeingültigen Betrag zugrunde zu legen. Es wurde sich deshalb am Betrag eines in einigen Städten erhältlichen Sozialtickets orientiert. Sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, ist dringend geboten, deutschlandweit einheitliche Regelungen zu schaffen, um allen Betroffenen eine ausreichende Mobilität zu gewährleisten.

Reparaturen:

Die Nutzungsdauer langlebiger Wirtschaftsgüter und technischer Produkte kann signifikant verlängert werden, wenn bei Bedarf notwendige Reparaturen durchgeführt werden können. Mit dieser Pauschale soll diesem Rechnung getragen werden.

Strom:

Bei einem Single-Haushalt wird in der Literatur häufig ein Stromverbrauch von 1.800 KWh zugrunde gelegt. Dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die betreffende Person nur einen geringen Teil des Tages in der Wohnung befindet. Die Lebenssituation von Hilfeempfängern ist jedoch signifikant anders. Dies wird mit dem leicht erhöhten Stromverbrauch von 2.000 KWh beachtet.

Privat-Haftpflicht- sowie Hausrat-Versicherung:

Häufige Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages ist das Vorhandensein einer Hausrat-Versicherung. Darüber hinaus kann ein Nichtbestehen beider Versicherungen von geradezu existentieller Bedeutung für die finanzschwachen Hilfeempfänger sein.

Eigenanteil Wohnungsinstandhaltung:

Regelmäßiger Bestandteil von Mietverträgen sind Eigenanteile von 75 Euro/Jahr für Instandhaltung sowie Reparaturen defekter Geräte oder Gebrauchsgegenstände. Dieses gilt es zu berücksichtigen.

Auswertung:

Abb. 9: Gegenüberstellung aktueller Gesamtbedarf / aktueller Regelsatz)

Diese empirische Untersuchung förderte mit einem aktuellen Bedarf von 684,68 Euro eine eklatante Unterdeckung beim derzeitigen Regelsatz von 359 Euro zutage.


(Abb. 10: Gegenüberstellung Betrag einer Mindestsicherung/aktueller Regelsatz)

Den umfangreichsten Ausgabeblock mit über einem Drittel bildet hierbei zur physischen Existenzsicherung der Bereich der „Nahrungs- und Genussmittel“. Der umfassende Komplex „Bildung, Kommunikation, Freizeit, Mobilität“ stellt mit rund einem Viertel der Ausgaben den zweitgrößten Bereich dar. Dies ist nicht unmaßgeblich auf die im Verhältnis hohen Kosten für Mobilität zurückzuführen. Die im Bereich „Sonstiges“ zusammengefassten weiteren Kosten sind mit rund 15 Prozent der drittgrößte Ausgabeblock, welches sich zu großen Teilen auf den vom Hilfeempfänger nur wenig beeinflussbaren hohen Kosten für Strom ableitet.


(Abb. 11: Anteile der sozialen Mindestsicherung)

Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Kategorien fällt ins Auge, dass die gesamten 359 Euro des aktuell seit 01.07.2009 gültigen Regelsatzes schon allein durch die Maßnahmen zur unmittelbaren Existenzsicherung mehr als nur ausgeschöpft sind. Hierbei überschreitet die Summe der Lebensmittel (ohne Genussmittel), Hygiene, Reinigung und Gesundheit sowie vertraglich zu zahlende Beträge (Tageszeitung, Telefon-, Internetgebühren, Mitgliedschaft Sportverein, Strom, Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung, Wohnungsinstandhaltung, Warmwasseraufbereitung), welche als nichtabwendbar angesehen werden müssen, den derzeitigen Regelsatz im Ganzen.

(Abb. 12: Gegenüberstellung: reale unabweisbare Kosten / aktueller Regelsatz)


Bewertung:

Dieser eklatante Widerspruch zwischen dem Anspruch einer sozialen Mindestsicherung und der tatsächlichen Realität mit seinem derzeitigen Niveau macht es unerlässlich, eine Wertung des ermittelten Datenmaterials vorzunehmen.

Dieses Ergebnis löst natürlich eine Vielzahl von Fragen aus. Wie konnten die Betroffenen, in Anbetracht dieser krassen Dissonanz zwischen dem eigentlich Notwendigen und dem tatsächlich Gezahlten, in den vergangenen 5 Jahren diese Differenz überbrücken? Die Antwort darauf dürfte vielfältig sein und sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Einige dürften sich mit gelegentlichen aperiodischen zulässigen Hinzuverdiensten die Gelegenheit geschaffen haben, ein Polster anzulegen, von welchem sie zu anderen Zeiten wieder zehren konnten. Einige wenige haben vermutlich ebenso mit nichtlegalen Tätigkeiten ihr Einkommen aufgebessert, um auf dieser Art und Weise die ihnen eigentlich verbürgten Teilhaberechte wahrnehmen zu können, welche ihnen jedoch aufgrund des erheblich zu niedrig bemessenen Regelsatzes verwehrt wurden. Deren Anteil liegt jedoch, entgegen den von verschiedenen Medien und Politikern verbreiteten, nichtbelegten Zahlen, nicht bei 30 Prozent, sondern laut einer Studie des Diakonischen Werkes zwischen 2 und 3 Prozent.

Die absolut überwiegende Mehrheit hingegen wird nach Wegen gesucht haben, ihre Ausgaben weiter zu reduzieren, um so mit dem ihnen zur Verfügung stehendem Geld über den Monat zu kommen. Dies konnte sich angesichts der extremen Unterdeckung nicht nur in der, erzwungenen, Aufgabe sämtlicher Freizeitaktivitäten wie Kino, Theater, Vereinsmitgliedschaften u.ä. erschöpfen, sondern notwendige Ansparungen für altersmüde oder defekte elektrische Gerätschaften als auch marode Einrichtungsgegenstände mussten so unterbleiben. Bekleidung konnte nicht gekauft werden, sodass die Betroffenen ihre alte und abgetragene Kleidung noch weiterhin nutzen mussten. Dies führte gleichzeitig zu Schamgefühlen und einem daraus resultierenden vollständigen Rückzug in den privaten Bereich.

Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Beziehenden ist weiter in den Schuldenkreislauf hineingerutscht, indem die Streckung bzw. sogar die Nichtzahlung von ratierlichen Tilgungen von Kleinkrediten für Haushaltsgeräte und Bekleidung etwa bei großen Versandhäusern die einzige Lösung war, um das alltägliche Auskommen zu sichern. Nicht selten sind sogenannte Offenbarungseide und Privatinsolvenzen die einzige Rettung und in sogenannten Bedarfsgemeinschaften danach die Fortsetzung der Verschuldung auf Name des Lebenspartners, die einen weiteren Zyklus der Verschuldung einläutet.

Selbst Einschränkungen im elementarsten Lebensbereich, der Ernährung, sind bekannt. Auch unter der Voraussetzung, dass in der Regel Eltern lieber selbst hungern, nur um ihre Kinder ernähren zu können, führte dies in einigen Fällen dazu, dass die Eltern nicht mehr in der Lage waren, ihren Kindern Geld für die Schulspeisung oder nur ein Pausenbrot mitzugeben. Angesichts dieser Fakten ist es umso verwerflicher, wenn diesen Eltern seitens einiger Meinungsführer vorgeworfen wurde, sie würden ihre Kinder vernachlässigen. So machte man aus den Opfern einer völlig unzureichenden finanziellen Ausstattung nun Täter als „verantwortungs- und gewissenlose“ Eltern.

Darüber hinaus gab es in den vergangenen Jahren, nach der Einführung der aktuellen Sozialgesetzgebung, eine Reihe von Suiziden von Hilfeempfängern, deren Ursachen unleugbar in den unwürdigen Lebensumständen sowie den praktischen Umsetzungen der örtlichen ARGEN lagen. Dies wurde jedoch zu keiner Zeit medial thematisiert und gelangte somit auch nicht ins öffentliche Bewusstsein.

Schlussfolgerungen:

Der aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragene Rechtsstreit über die Höhe des Regelsatzes, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche, steht als Ergebnis eines vor Jahren, noch vor der offiziellen Einführung der beklagten Gesetze, alle Instanzen durchlaufenden Prozesses. Selbst unter der Annahme, dass das BVG der Klage stattgibt, bleibt zu konstatieren, dass aufgrund der durch diesen „Weg durch die Instanzen“ verstrichenen Zeit den Betroffenen eine sehr lange, wertvolle Lebenszeit genommen wurde, welche im Nachhinein in dieser Form nicht wieder herstellbar wird.

Aus diesen Gründen sind folgende Maßnahmen zwingend erforderlich:

  1. Sofortige Neuermittlung der Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis eine Warenkorbes, der den Anforderungen des Grundgesetzes, unter der Beachtung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, gerecht wird
  2. Sofortige Erstellung einer ergänzenden Studie zur Rechtmäßigkeit der aktuellen Sozialgesetzgebung zu den eingangs erwähnten Problematiken
  3. Sofortige rückwirkende Erstattung aller zu Unrecht einbehaltenen Beträge, unabhängig von der Stellung einzelner Widersprüche und/oder Überprüfungsanträge der betroffenen Hilfeempfänger (rechtswidrige Ablehnungen dieser Widersprüche/Überprüfungsanträge werden damit ebenfalls hinfällig)
  4. Zeitnahe Neuschaffung einer neuen Sozialgesetzgebung, welche den ermittelten Problemen der aktuellen umfassend Rechnung trägt
  5. Abkehr von der Praxis der Willkür bei Bedarfsermittlungen und Erstattungen sowie eine stärker auf den Mindestbedarfssinn ausgerichtete Richtlinienverordnung, nach der die Mitarbeiter der ARGEn deutlicher zur ökonomischen anstatt zur moralisierenden Hilfestellung gehalten sind

Abschließend kann festgestellt werden, dass die vorschnelle Umstellung des ursprünglichen Sozialhilfemodells nach 2005 zu keiner Verbesserung sowohl der Lebensumstände der Betroffenen als auch zu einer Effektivierung des Arbeitsmarktes beigetragen hat, sondern eher zu einer flächendeckenden Unzufriedenheit und derben Schicksalsschlägen geführt hat, welche ihrerseits wiederum die Ursache für weitreichende infrastrukturell-soziale Komplikationen darstellen und wahrscheinlich auf lange Sicht nachwirken. Allein etwa die Tatsache, dass es heute fast gewöhnlich erscheint, dass Menschen unter 25 Jahren bei ihren Eltern campieren müssen, obwohl sozialpsychologisch völlig klar ist, dass damit deren soziale Kompetenz folgenschwer eingeschränkt wird, mag dazu anregen, den sozialpolitischen Überblick infrage zu stellen.

Angesichts der Ergebnisse dieser Analyse sowie ihrer notwendigen Bewertung und der festgestellten mehrfachen Verstöße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besteht für die verantwortlichen und handelnden Politiker, sowohl in der Regierung als auch der Opposition, die sofortige Verpflichtung, diese schweren Zuwiderhandlungen in Ihrer Gänze zu beseitigen. Dabei sollten sie nie aus den Augen verlieren, dass all ihre Bestrebungen nur einem einzigen Ziel zu folgen haben: DEM WOHL EINES JEDEN MENSCHEN.

Lutz Hausstein

Leipzig, Januar 2010

[Vielen Dank an Lutz Hausstein für diese überaus aufschlussreiche Untersuchung! Und vielen Dank an Frank Benedikt!

Guardian of the Blind]

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5 Jahre Hartz IV: 5 Jahre zuviel

Seit dem 1. Januar 2005 besteht das “Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, mit dem die neoliberalen Workfare-Prinzipien, Menschen ohne Arbeit das Leben so schwer wie möglich zu machen, in Deutschland eingeführt wurden. Mit ihm erreichten in kurzer Zeit Armut und Unsicherheit in Deutschland ein neues Rekordhoch. Die Ensoldidarierung der  Gesellschaft wurde vorangetrieben und, mit tatkräftiger Unterstützung der Medien, geradezu zur Tugend erhoben. Kein Geburtstag also, den man feiern könnte – und auch die deutsche Witschaft kann dies nicht.

Die Folge dieses auch als “Hartz IV” bekannten Gesetzes war für einen großen Teil der Bevölkerung, für Millionen von Menschen, v. a. auch für Frauen und Kindern, ein Abgleiten in die Armut, in eine von Politik und veröffentlichter Meinung geschaffene und zudem stigmatisierte Schicht, aus der es kaum ein Entkommen gibt. Weitere Auswirkungen sind eine wachsende soziale Ungleichheit, der mittlerweile zweitgrößte Niedriglohnsektor aller Industrieländer, die massive Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, soziale Unsicherheit und nicht zuletzt ein Wandel im gesellschaftlichen Klima. Galt es früher eher, Arbeitslosen zu helfen, eine neue Beschäftigung zu finden, auch denen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, die nicht arbeiten können, und auch die wenigen, die wirklich nicht arbeiten wollen, nicht verhungern zu lassen, so sollen heute, ganz wie von den geistigen Vätern und den unmittelbarern Schaffern und Umsetzern der neoliberalen Agenda beabsichtigt, Hart IV- Bezieher leiglich “faulenzende Sozialschmarotzer” darstellen, die der Gemeinschaft nur Geld kosten, die man zwingen muss, zu arbeiten, notfalls auch unbezahlt, denen man noch ein paar Mittel zugesteht, die vielleicht gerade noch das Überleben sichern, mehr aber auch nicht. Die Sanktionen nach §31 SGB ermöglichen es, bis zu 100% der Leistungen nach Hartz IV zu streichen – Leistungen, die ein soziales Existenzminimun darstellen sollen (wenn sie nicht darunter liegen – mit dieser Frage wird sich in Kürze ja das Bundesverfassungsgericht befassen). Erstmals seit vielen Jahrzehnten gibt es daduch wieder Hunger in Deutschland.

Der Arbeitsmarkt wurde ebenfalls nicht belebt. Hartz IV und die ganze Agenda 2010 schaffen werder Flexibilität des Arbeitsmarktes, noch soziale Sicherheit oder höhere Einkommen, und auch keine neue Beschäftigung. Kaum verfolgt die aktive Förderung oder (Weiter-)Qualifizierung von Arbeitslosen oder eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Dabei erscheint gerade die in Deutschland verfolgte neoliberale Politik nach dem Vorbild der angelsächsischen Staaten, die statt auf Förderungsmaßnahmen einseitig auf den Abbau sozialer Leistungen und erhöhten Druck gesetzt hat, deutlich weniger erfolgversprechend, als eine Strategie, die Flexibilität des Arbeitsmarktes und eine hohe soziale Sicherheit sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik, nach dem Vorbild etwa Dänemarks oder Schwedens miteinander kombiniert (siehe dazu: Europäische Lehren für den deutschen Arbeitsmarkt: Flexibilität und Sicherheit sind vereinbar). Statt Flexibilität im Arbeitsmarkt schuf Hartz IV nur Druck, Druck Arbeitsstellen anzunehmen, die nicht da sind. Denn Arbeitsplätze kann diese Maßnahme nicht schaffen, und dafür war sie auch nicht gedacht. Der Konsum der Bevölkerung, die Binnennachfrage, wurde durch die massive Minderung der Kaufkraft der von Hartz IV Betroffen stark geschwächt, während die Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft wuchs, die Exporterlöse aber, v. a. im Zuge der Weltwirtschaftskrise absackten. Und auch die Unternehmen erhalten kaum mehr Anreize, Beschäfigte einzustellen oder ihre Investitionen auszuweiten. So kommt es, dass die Abnahme der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren fast ausschließlich auf konjunkturelle Faktoren zurückzuführen ist, die tatsächlichen Ursachen der Arbeitslosigkeit, v. a. die schwache effektive Nachfrage, aber unberührt bleiben

Aber was schreibe ich, die Erkenntnis, dass Lohnsenkungen und damit Sinken der Nachfrage zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen sind bei den neoliberalen Talkshow-Ökonomen, den Lobbyisten der Arbeitgeberverbände und den Politikern, die ihren Ratschlägen wie die Ratte dem Flötenspieler folgen, nicht angekommen – für sie stellen hohe Löhne nu Kostenfaktoren dar, Sozialleistungen mindern nu den gewünschten Zwang, jede Arbeit annehmen zu müssen. Diese Kuzsichtigkeit lässt seit fast 30 Jahen unsere Arbeitslosigkeit ansteigen, die Löhne stagnieren, die soziale Ungleichheit zunehmen, die Investitionsraten der Unternehmen abnehmen. Staatliche Beschäftigungsprogramme zu guten Löhnen, nicht ein durch staatliche Zuschüsse geschaffener Niedriglohnsektor der “Aufstocker” wären ein Weg zu einer steigenden Nachfrage, sinkenden Sozialkosten, niedrigerer Arbeitslosigkeit und einer Belebung der Wirtschaft.

Die Verantwortliche der Hartz IV-Gesetze unterdessen sind, zwar teilweise vorbestraft, so doch in einträglichen Posten untergekommen. Schröder, Clement, Riester, Müller und wie sie alle heißen, sie vertreten nun auch offiziell die Interessen, für die sie in der Vergangenheit Politik gemacht haben. Für sie zumindest hat sich die Einführung von Hartz IV gelohnt. Und die neue Bundesregierung führt, wie sollte es auch anders sein, die Politik, die sie als (Neo-)Konservative und (Neo-)Liberale kaum “besser” hätten umsetzen können, weiter fort.  Sollten vielleicht wenigstens ein paar Unternehmen irgendwann einsehen, dass sich eine niedrige Nachfrage, durch prekäre und stets unsichere Beschäftigungsverhältnisse demotivierte Arbeitskräfte, ein Klima der Angst und des Misstrauens, der Bevormundung und Überwachung, auch für sie negativ auswirken, so wäre vielleicht aus dieser Richtung etwas zu hoffen. Doch danach sieht es leider nicht aus. Gerade in Zeiten des ungebremsten (und von der Realwirtschaft nahezu vollständig entkoppelten) Finazmarktkapitalismus steht mehr denn je die kurzfristige Rendite denn die langfristige Performance eines Unternehmens oder gar einer Volkswirtschaft im Vordergrund.

Nein, Widerstand gegen die witschaftlich schädliche Politik und gegen die unsozialen, menschenverachtenden Praktiken, die mit der Agenda 2010 und besonders mit Hartz IV  zur vollen Entfaltung kamen, muss aus der Bevölkerung kommen: aus den betroffenen Gruppen, aus den Gewerkschaften, aus sozialen Gruppierungen, von der Straße, aber auch von kritischen Seiten der Wissenschaft und der Medien – und, da diese versagen, aus der Gegenöffentlichkeit zum Mainstream, die die Möglichkeiten des Internets in vollem Umfang nutzen muss. Während die Mainstream-Medien, offenbar verschämt über die offensichtlichen Misserfolge und die durch die Hartz-Gesetze verstärkten oder erst geschaffenen Missstände über das “Gbeurtstagskind” Stillschweigen bewahren, gibt es dort sehr treffende Analysen, die den Geist und die Folgen von Hartz IV beleuchten. Hier eine kleine Auswahl von lesenswerten Beiträgen:

Eine kritische Bilanz von Hartz IV fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2005 (Christoph Butterwegge auf den NachDenkSeiten):

Es ging dabei nicht bloß um Leistungskürzungen in einem Schlüsselbereich des sozialen Sicherungssystems, vielmehr um einen Paradigmawechsel, anders formuliert: um eine gesellschaftliche Richtungsentscheidung, die das Gesicht der Bundesrepublik seither prägt. (…) Hartz IV markierte nicht bloß eine historische Zäsur für die Entwicklung von Armut bzw. Unterversorgung in Ost- und Westdeutschland, sondern es steht als Symbol für die Transformation des Sozialstaates, für seine Umwandlung in einen Minimalstaat, der Langzeitarbeitslose gemäß dem Motto „Fördern und fordern!“ zu „aktivieren“ vorgibt, sich aber aus der Verantwortung für ihr Schicksal weitgehend verabschiedet. (…) Einerseits zeitigte das Gesetzespaket negative Verteilungseffekte im untersten Einkommensbereich, andererseits wandelten sich durch Hartz IV auch die Struktur des Wohlfahrtsstaates (Abschied vom Prinzip der Lebensstandardsicherung), die politische Kultur und das soziale Klima der Bundesrepublik. (…)

Hartz IV sollte nicht bloß durch Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt den Staatshaushalt entlasten, sondern auch durch Einschüchterung der Betroffenen mehr „Beschäftigungsanreize“ im Niedriglohnbereich schaffen. Man zwingt sie mit Hilfe von Leistungskürzungen, schärferen Zumutbarkeitsklauseln und Maßnahmen zur Überprüfung der „Arbeitsbereitschaft“ (vor allem sog. 1-Euro-Jobs), fast jede Stelle anzunehmen und ihre Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu verkaufen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die (noch) Beschäftigten und die Angst in den Belegschaften vermehrt. Dass heute selbst das Essen von Frikadellen und die Einlösung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro als Kündigungsgründe herhalten müssen, zeigt zusammen mit der Bespitzelung von Betriebsrät(inn)en in großen Konzernen, wie sich das Arbeitswelt verändert hat. (…) Da trotz des irreführenden Namens „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auch immer mehr (voll) Erwerbstätige das Alg II als sog. Aufstocker, d.h. im Sinne eines „Kombilohns“ in Anspruch nahmen bzw. nehmen mussten, um leben zu können, etablierte Hartz IV ein Anreizystem zur Senkung des Lohnniveaus durch die Kapitalseite. Ein staatlich subventionierter Niedriglohnsektor vermehrt die Armut, statt auch nur ansatzweise zur Lösung dieses Kardinalproblems beizutragen. Mittlerweile hat die Bundesrepublik unter den entwickelten Industriestaaten den breitesten Niedriglohnkorridor nach den USA. (…)

Da die Zumutbarkeitsregelungen mit Hartz IV erneut verschärft und die Mobilitätsanforderungen gegenüber (Langzeit-)Arbeitslosen noch einmal erhöht wurden, haben sich die Möglichkeiten für Familien, ein geregeltes, nicht durch permanenten Zeitdruck, Stress und/oder räumliche Trennung von Eltern und Kindern beeinträchtigtes Leben zu führen, weiter verschlechtert. (…) Hartz IV trug durch das Abdrängen der Langzeitarbeitslosen samt ihren Familienangehörigen in den Fürsorgebereich dazu bei, dass Kinderarmut „normal“ wurde, was sie schwerer skandalisierbar macht. (…)

Jenseits der Schmerzgrenze (Der Freitag):

Fünf Jahre Hartz IV bringen vor allem eines: mehr Armut. Das entspricht dem Geist, aus dem die „Reform“ entsprang. Betroffene sprechen von “Überlebenstraining” (…)

Beides entspringt einer Vorstellungswelt, die vor fünf Jahren mit Hartz IV ihre bürokratische Entsprechung fand. Danach gibt es gar keine Erwerbslosigkeit, nur der Preis der Ware Arbeitskraft ist zu hoch. Politik aus diesem Geist heraus ist „Räumung des Marktes“, bedeutet Manipulation der Statistik, heißt Ein-Euro-Jobs und nötigt dazu, jede Tätigkeit anzunehmen. Hartz IV hat das Einkommensniveau gedrückt und den Zwang erhöht, sich für Löhne unter dem Existenzminimum zu verkaufen. 1,3 Millionen Erwerbstätige sind mittlerweile auf ergänzende Hartz-Leistungen angewiesen. (…)

Die Grundformel der Arbeitsmarktpolitik heißt „Aktivieren“ – was sich freilich auch mit Bestrafung derjenigen, die mit dieser „Aktivierung“ nicht einverstanden sind, übersetzen lässt. Die Arbeitsagenturen kontrollieren und sanktionieren aber mittlerweile nicht nur das Tun, sondern auch die Haltung, die Einstellung der Langzeiterwerbslosen, wie etwa eine Studie des Siegener Soziologen Olaf Behrend gezeigt hat: Hartz IV wirkt als Mittel zur sozialen Disziplinierung. (…)

5 Jahre Hartz IV – Kein Grund zum Jubeln (Lowestfrequency):

(…) Doch den Betroffenen redete man ein, sie sollten jede Arbeit annehmen, es sei besser, für einen Hungerlohn zu arbeiten, als sich aus dem Lohnerwerb zu verabschieden. Ihnen geht es ja gut. Woanders wäre es schlechter. Schon im alten Griechenland wusste man: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, und dagegen ist es doch wunderbar. (…) Und schauen sie doch, sie bekommen sogar Arbeit, unbezahlt vielleicht, meist nicht ausreichend, um doch ein bisschen weniger Fremder zu sein, aber denen drüben, denen ergeht es noch schlechter, haben die Faulpelze da in der Ferne, jenseits des Stiefels oder des Ural, haben die ein Fahrrad? Urlaubsanspruch? Medizin? Nun sehen Sie doch, es geht immer noch schlechter. Nein, hier ist es gut, solange man den Vergleich gut wählt. (…)

Die ganze Agenda 2010, der Überbau durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, ein Sammelsurium aus Angst, Druck und Rückzügen in vorkriegsähnliche Zustände, was die Arbeitslasten an betrifft. Mehr Niedriglohn, warum eigentlich notwendig? Weniger Leistung, nur noch das Allernötigste und dann noch sanktionierend streichen. Arbeit als Pflicht zu jedem Preis, also unter Zwang, um nicht unter das Existenzminimum zu rutschen (…)

Es ist halt nicht zum Nulltarif, immer ein Arbeitsheer haben zu wollen, eine stehende Armee an Hungerleidern, denen eingedroschen wurde, sie sollten, müssten tun, was ihnen gesagt, besser noch als zu fragen, welchen Wert sie haben. (…)

Zwei Geburtstagskinder (binsenbrenner.de) (zur Erklärung: das andere “Geburtstagskind” ist ELENA):

(…) Dass die Zahl der Gratulanten für Hartz IV nicht eben überbordend sein würde, war absolut absehbar, dass die geistigen Väter und derzeitigen Erzieher sich sehr geschmeidig an klaren Stellungnahmen vorbeidrücken würden, erstaunt da schon mehr. Das eine oder andere sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut veröffentlichte „Ja, aber…“-Gutachten zur Wirkung von Hartz IV, die an der Durchführung Beteiligten, also Arbeits- und Sozialverwaltung hielten sich, außer mit einem schmallippigem Bekenntnis, dass man (nach fünf Jahren!) die Kinderkrankheiten ausgemerzt habe, sehr zurück (…)

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Ein frohes 2010!

… Und dass es vielleicht wenigstens etwas besser wird als das letzte Jahr …

Natürlich wäre es dazu etwa notwendig., wenn z.B. von den Politikern eigesehen würde, dass die nach diesem Jahr benannte “Agenda”, die die workfare-Prinzipien in Deutschland eingeführt hat, ihre Verspechungen nicht halten konnte. Dass  fünf Jahre Hartz IV zu einem beispiellosen Anstieg von Armut und Unsicherheit geführt haben. Die Konsequenzen und Effekte von Hartz IV sind beim Freitag sehr gut zusammengefasst. Es wäre schön, wenn man zugibt, dass die Politik des Sozialabbaus, der Umverteilung von unten nach oben, der Privatisierungen, der Deregulierungen, die Politik ausschließlich zugunsten Arbeitgebern und Vermögenden der letzten drei Jahrzehnte versagt hat.

Davon ist zur Zeit natürlich kaum auszugehen. Doch um die schädlichen Auswirkungen des marktradikalen Wirtschaftsliberalismus aufzuziegen, lohnt es sich, zu schreiben. Auch im neuen Jahr.

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Europäische Lehren für den deutschen Arbeitsmarkt: Flexibilität und Sicherheit sind vereinbar

Das Thema Kündigungsschutz steht seit einigen Jahren hoch in der Debatte um die richtige Arbeitsmarktpolitik. Laut einer Arbeitgeberbefragung der Europäischen Kommission seien in Deutschland der häufigste Grund für Nichtneueinstellungen prozeduale Vorschriften bei der Entlassung. Diese und ähnliche Fakten haben die Debatte um die Reform des Arbeitsrechtes zusätzlich angefacht, bei der der Kündigungsschutz nicht selten im Mittelpunkt steht. Kritiker werfen ihm vor, dass er, entgegen seinem Ziel, Arbeitsplätze zu schützen, insgesamt mehr Arbeitsplätze vernichte.

Bei den Vertretern der neoliberalen Ökonomie ist er gern der Prügelknabe für alle Defizite des deutschen Arbeitsmarktes. Dabei erscheint gerade die in Deutschland verfolgte neoliberale Politik, die statt auf Förderungsmaßnahmen einseitig auf den Abbau sozialer Leistungen und erhöhten Druck gesetzt hat, deutlich weniger erfolgversprechend, als eine Strategie, die Flexibilität des Arbeitsmarktes und eine hohe soziale Sicherheit sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik miteinander kombiniert.

 

Der Kündigungsschutz: Ausgleich zwischen Abeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen

 

Den Kündigungsschutz kann man verstehen als die Menge der rechtlichen Vorschriften, die die Entlassung von Arbeitnehmern regeln. Dies ist möglich durch die Arbeitsgesetzgebung und/ oder durch individuelle oder kollektive Vereinbarungen. Bestandteile des Kündigungsschutzes können etwa Abfindungszahlungen, Abgaben auf Entlassungen, Kündigungsfristen, die Notwendigkeit der Zustimmung zu einer Entlassung durch staatliche Stellen oder eine Pflicht zu vorherigen Verhandlungen mit den Gewerkschaften sein.

Es erscheint, da Beziehungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern asymmetrischer Natur zuungunsten der Arbeitnehmer sind, notwendig, die Risiken weg von den Arbeitnehmerm zu verlagern. Kündigungsschutzregelungen sollen einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis der Firmen, sich sich verändernden Marktbedingungen anzupassen, und dem Interesse der Arbeitnehmer nach Sicherheit ihres Arbeitsplatzes darstellen. Der Kündigungsschutz fungiert in der Theorie wie in der Praxis v.a. als Schutz der Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen seitens der Arbeitgeber.

 

Kernpunkte des Kündigungsschutz in Deutschland und in Europa

 

In Deutschland ist der bestimmende Faktor des Arbeitsrechts die arbeitsgerichtliche Praxis der Auslegung des Kündigungsschutzgesetzes, die teilweise schon eine Art Selbstständigkeit erreicht hat. Hier spielen v.a. die Abfindungen die entscheidende Rolle. Dies hat zu einer starken Ausweitungen von vor der Kündigung geregelten Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt. Bei befristeter Beschäftigung ist, v.a. seit 2004, ein Trend zu einer starken Flexibilisierung erkennbar.

Im europäischen Vergleich kann man folgende Gruppen zur Typisierung der Staaten hinsichtlich ihrer arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Regulierung unterscheiden:

  1. liberale, angelsächsische Länder zeichnen sich durch eine hohe Lohnspreizung, das Prinzip des workfare state, wenig soziale Sicherheit mit strenger Bedürftigkeitsprüfung bei Sozialleistungen, die sehr niedrig ausfallen, und die staatlichen Förderungen privater Versicherungen aus. Sie haben einen niedrigen Kündigungsschutz, es gelten keine Beschränkungen für Leiharbeit und diese macht einen hohen Anteil der Beschäftigten aus.
  2. Kontinentaleuropa: geprägt durch ein (konservatives) Bismarcksches Sozialversicherungsmodell, eine relativ hohe soziale Absicherung mit relativ hohen Arbeitslosengeldzahlungen und Renten. Bei ihnen kann man oft einen hohen Kündigungsschutz feststellen. All diese Punkte haben in Deutschland in den letzten Jahren freilich deutlich abgenommen.
  3. In Südeuropa gibt es meist nur eine rudimentäre soziale Sicherung. Die Arbeitsmarktpolitik konzentrierte sich stark auf Frühverrentungen. Quasi als Ersatz für die niedrige Sozialfürsorge wurden starke Arbeitnehmerschutzrechte etabliert. Außerdem herrscht ein hohe Arbeitsmarktsegmentation.
  4. Skandinavien/ Sozialdemokratisches Modell: Hier herrscht ein sehr hohes Maß an sozialer Sicherheit mit universalistischen Versicherungen (nach dem Beveridge-Modell) und hohen Sozialleistungen. Es gibt eine starke aktive Arbeitsmarktpolitik und einen hohen Anteil an staatlicher Beschäftigung. Es herrscht geringe Lohnspreizung. Der Arbeitsmarkt ist flexibel. Beim Kündigungsschutz jedoch ist das Bild nicht eindeutig. So haben Schweden und Norwegen einen hohen, Dänemark andererseits hat einen geringen Kündigungsschutz.
  5. Das dänische Modell und teilweise das niederländische (schwächer das schwedische) werden aufgrund ihrer Verbindung von Sicherheit (hohe Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit) und Flexibilität (hohe Arbeitsmarktdynamik) auch dem Flexicuritiy- Modell zugeordnet. Auch die Europäische Kommission tritt für eine Anwendung von Konzepten der Flexicurity ein.

 

Obwohl es in allen Ländern der OECD Kündigungsschutzregelungen gibt, unterscheiden diese sich, v.a. im Hinblick auf die Vorgaben zu befristeter Beschäftigung (bei dieser lassen sich in den letzten 20 Jahren Annäherungstendenzen nach unten hin feststellen).

 

Wirkungen des Kündigungsschutzes

Ein höherer Kündigungsschutz führt empirisch gesehen zu einer längeren Arbeitsdauer und sichert somit die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Er kann jedoch auch zu einer steigenden Dauer der Arbeitslosigkeit und damit zu einem steigenden Anteil von Langzeitarbeitslosen beitragen. In Ländern mit niedrigem Kündigungsschutz gibt es in erster Linie Kurzzeitarbeitslosigkeit. Die Arbeitsmarktdynamik wird durch einen hohen Kündigungsschutz geschwächt und die Zugänge zur sowie die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit gesenkt, die Beschäftigungsschwelle steigt. Ein hoher Kündigungsschutz (für reguläre Beschäftigung) kann in einer Segmentierung des Arbeitsmarktes und zur Verbreiterung prekärer Beschäftigungsformen zu Lasten schwacher Gruppen resultieren. Er begünstigt die insiders und schadet den outsiders des Arbeitsmarktes.

Es ist aber zu betonen, dass der Effekt des Kündigungsschutzes auf die Arbeitslosigkeit insgesamt nicht eindeutig festzustellen ist (der Effekt ist allenfalls schwach). Auch in der Theorie ist dieser umstritten.

 

Lehren aus anderen Ländern: Flexibilität UND Sicherheit sind möglich

 

Eine Reform des Kündigungsschutzes erscheint als ein notwendiger Schritt, er ist aber nicht als der alleinig ausreichende. Denn insgesamt spricht wenig dafür, dass mit einer weiteren Lockerung des Kündigungsschutzes in Deutschland unmittelbar ein Abbau der Arbeitslosigkeit einhergeht. Denn außerdem sind dazu v.a. aktive Beschäftigungspolitiken und eine effektive Aktivierungspolitik sowie eine bessere berufliche Weiterbildung notwendig. Diese Politiken können dabei auch als Ergänzung zur Sicherung der Arbeitnehmer gegen Arbeitsmarktrisiken gesehen werden. Auch der empirische Vergleich macht deutlich, dass niedrige Arbeitslosigkeit v.a. bei Ländern mit größeren Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitiken und mit weniger Rigidität bei der Arbeitsmarktregulierung vorhanden ist.

Die Balance zwischen den verschiedenen politischen Alternativen zur Regulierung des Arbeitsmarktes, die Elemente wie die Höhe des Kündigungsschutzes, die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Art der Arbeitsmarktpolitiken beinhaltet, hängt eng mit den vorhandenen Institutionen, der Geschichte und der politischer Kultur der jeweiligen Länder zusammen. Reformen müssen diese immer berücksichtigen, wenn sie nicht auf den Widerstand der Bevölkerung stoßen und politisch erfolgreich sein wollen.

Neoliberale Reformen in der Richtung der angelsächsischen Staaten erscheinen wenig erfolgversprechend. Soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Fairness dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Und diese sind auch nicht, wie es uns die durch die Talkshows tingelden sich einen wissenschaftlichen Anstrich verpassenden Mietmäuler der Wirtschaftslobby verkaufen wollen, unvereinbar mit wirtschaftlicher Dynamik und Flexibilität.

Das Flexicurity-Modell mit seinen bemerkenswerten beschäftigungspolitischen Erfolgen etwa hat gezeigt, dass auch bei einem niedrigen Kündigungsschutz und einer hohen Arbeitsmarktdynamik eine hohe soziale Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet sein kann. Sowohl eine hohe Beschäftigungsicherheit mit einer sehr niedrigen Arbeitslosenzahl und einer nur kurzen Dauer der Arbeitslosigkeit, als auch mit hohen Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit. Außerdem gibt es eine aktive Arbeitsmarktpolitik zur schnellen Wiedereingliederung von Arbeitslosen und äußerst umfangreiche Praktiken der Witerbildung, Qualifizierung und des lebenslangen Lernens zu übernehmen. Will man sich diesem Modell annähern, und vieles spricht dafür, sollte man dies nicht nur im Bereich der Flexibilität tun. Eine Einbeziehung der Dimension der sozialen Sicherheit , die zweifelsohne hohe staatliche (in Skandinavien Steuer-) Mittel erfordern würde, wäre in Deutschland zwar nicht ohne Widerstände durchzusetzen, würde aber wohl auch zu einer Abmilderung der sozialen Spaltung und einer stärkeren Solidarität in der Gesellschaft beitragen.

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Arbeit in Deutschland: immer prekärer, immer schlechter bezahlt

Deutsche Unternehmen nutzten Leiharbeit nicht mehr zum kurzfristigen Ausgleich personeller Engpässe, sondern als Instrument einer kurzfristigen Absicherung der Kapitalrendite oder der Profitabilität.

Mehr prekäre Beschäftigungsformen

Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes hat die Zahl der atypisch Beschäftigten (Teilzeitarbeit, Leiharbeit, befristet und geringfügig Beschäftigte) in Deutschland von 5,3 auf 7,7 Millionen zugenommen, die (unbefristeten Vollzeit-) Normalarbeitsverhältnisse gingen von 23,7 auf 22,9 Millionen zurück. Der Verdienst in den atpischen Beschäftigungsformen liegt bei 2/3 des Verdienstes eines Normalbeschäftigten, und fast die Hälfte von ihnen fielen unter die Niedriglohngrenze. Die Ergebnisse gibt es bei http://www.tagesschau.de/wirtschaft/studiejobqualitaet100.html.

Leiharbeit: unsicher und schlecht bezahlt

Die Studie der Hans Böckler-Stiftung Zeitarbeit in europäischen Ländern – Lehren für Deutschland? stellt schlechtere Arbeitsbedingungen für Deutsche Arbeitnehmer als in den anderen europäischen Staaten fest. V.a gibt es hier gravierende Lohnunterschiede zu den regulär Beschäftigten. In keinem der anderen Länder sind die Lohnunterschiede so stark ausgeprägt wie in Deutschland. Jeder achte ist auf staatliche Lohnzschüsse angewiesen und Leiharbeiter haben ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko. Mehr als die Hälfte sind außerdem kürzer als 3 Monate angestellt. Eine kurze Zusammenfassung auf http://www.tagesschau.de/wirtschaft/leiharbeiter102.html.

In Deutschland gibt es nicht etwa wie in Frankreich bei der Leiharbeit eine Art Ausgleich: höhere Bezahlung gegen unsichereres Beschäftigungsverhältnis  oder allgemein wie in Dänemark großzügige Arbeitslosenunterstützung (hohe Sicherheit) gegen geringen Kündigungsschutz (hohe Flexibilität). Bei uns lautet der “Deal”: niedrigere Löhne bei nicht vorhandener Beschäftigungssicherheit.

Andere Untersuchungen zur Leiharbeit

Nur 21% der Zeitarbeitnehmer werden in reguläre Beschäftigung übernommen (12-15% direkt im Entleihbetrieb). 26% bleiben in der Zeitarbeit, 34% werden arbeitslos, 19% werden Nichterwerbspersonen (IAB-Betriebspanel). Fast 80% aller Zeitarbeitnehmer sind in diese prekäre Beschäftigungsform von vorher regulärer Beschäftigung oder nur kurzer Arbeitslosigkeit gewechselt.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem außer Peter Bofinger nur Anhänger der neoklassischen Ökonomie angehören, stellt in seinem Jahresgutachten 2008/ 2009 fest, dass in Deutschland “vormals arbeitslose Leiharbeitnehmer zwar eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, binnen vier Jahren wieder bei einem Verleihunternehmen zu arbeiten, sich aber nicht von Arbeitslosen in der Wahrscheinlichkeit unterscheiden, einer regulären Beschäftigung nachzugehen oder wieder arbeitslos zu sein”.

Zeitarbeitnehmern werden (je nach Beruf) nur 49 bis 73% des Lohns der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dem selben Beruf bezahlt (Sozio-oekonomisches Panel 2006).

NACHTRAG: Die Folgen prekärer Beschäftigung

In der Süddeutschen Zeitung gibt es unter Leiharbeit – ”Das System powert die Leute systematisch aus” ein Interview mit dem Arbeitssoziologen Klaus Dörre zu einer Studie der IG Metall.  Deutsche Unternehmen nutzten Leiharbeit nicht mehr zum kurzfristigen Ausgleich personeller Engpässe, sondern, so ndern als Instrument einer kurzfristigen Absicherung der Kapitalrendite oder der Profitabilität. Bei Lowestfrequency gibt es eine Zusammenfassung sowie ein paar Anmerkungen.

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