10 Jahre Agenda 2010 – Kein Grund zum Feiern

Heute vor 10 Jahren verkündete Gerhard Schröder im Bundestag die Grundzüge der „Agenda 2010“ und leitete damit eine radikale Wende in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland ein. Parteifunktionäre, Wirtschaftsbosse und Arbeitgeberlobbyisten mögen in diesen Tagen mit Sekt und Champagner anstoßen. Den Menschen, die Opfer dieser Politik wurden, wird nicht zum Feiern zumute sein – und im Hartz-IV-Regelsatz ist ohnehin nur Mineralwasser vorgesehen.

Beschäftigungsbilanz der Agenda 2010

Auch wenn sich die Medienlandschaft in den vergangenen Jahren ein wenig gewandelt haben mag und nun auch vereinzelt  in den Mainstream-Medien Kritik an der Agenda-Politik vernommen werden kann, ist immer wieder – und zwar nicht nur von entschiedenen Befürwortern der Agenda 2010 – zu hören, es sei „immerhin unbestreitbar“, dass durch die Agenda-Politik “im Vergleich zu anderen Ländern Deutschland so gut durch die Finanzmarktkrise” gekommen sei. Hinterfragt wird dies nicht – neoliberale Meinungsmache setzt nicht auf argumentative Beweisführung, sondern auf die selben immer und immer wieder wiederholten apodiktischen Slogans. Ein objektivierterer Blick auf die Bilanz der Agenda 2010 findet heute woanders statt, etwa in Blogs wie auch in nicht wirtschaftsliberal dominierten Teilen der Wissenschaft.

minilohnSo hat das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung Beschäftigungseffekte der Agenda 2010 untersucht. Dabei ist festzustellen: Die Erwerbstätigenzahl ist in den vergangenen Jahren zweifelsohne stark gestiegen (eines der stärksten Argumente der Agenda-Befürworter). Jedoch hat dabei das Arbeitsvolumen, die Zahl der geleistet Arbeitsstunden, stagniert (dieser Befund wurde auch von der Bundesregierung bestätigt). Es gibt mehr Beschäftigte, aber auch weniger regulär Beschäftigte, mehr Teilzeitstellen und Minijobs. Im Wirtschaftsaufschwung nach der Agenda-Politik wurden zwar mehr Arbeitsplätze geschaffen als in dem vor der Agenda – jedoch nur, weil dieser auch länger dauerte. Die Beschäftigungsintensität (der Beschäftigungszuwachs pro Wirtschaftswachstum) war vor der Agenda sogar etwas höher. Vor allem die gute Konjunktur führte also zur Zunahme der Beschäftigung. Hauptverantwortlich für die heutige Beschäftigtenzahl ist aber – ausgerechnet – die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009; denn in dieser nahm die Beschäftigung, im Gegensatz zu fast allen anderen betroffenen Ländern, sogar leicht zu. Woran lag das? An der Stabilisierungspolitik, Konjunkturprogrammen, Kurzarbeit sowie an Arbeitszeitkonten in Unternehmen, die eine hohe Flexibilität ermöglichten und Entlassungen vermieden. Zusammenfassendes Ergebnis der Studie: “Hartz & Co. haben weder das Wachstum noch die Beschäftigung erkennbar beeinflusst.” (more…)

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Hartz-IV-Regelsatz: Was der Mensch braucht – 2011

Eine empirische Analyse von Lutz Hausstein

Nachdem der Regelsatz beim ALG II zum 1.1.2011 um ganze fünf Euro angehoben wurde und er damit nach Ansicht vieler Kritiker weiterhin deutlich zu niedrig liegt, legt Lutz Hausstein nun, wie bereits im letzten Jahr, eine neue, ausführliche Bedarfsermittlung vor. Wie auch andere Berechnungen, beispielsweise die des Bündnisses für einen 500-Euro-Eckregelsatz, kommt Hausstein zu dem Ergebnis, daß der aktuelle Regelsatz nicht den tatsächlichen Bedarf deckt und somit den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. Die Weiterverbreitung unter CC 3.0 de (BY-NC) ist vom Autor ausdrücklich erwünscht und die Untersuchung steht hier auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

[Frank Benedikt]

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Für einen Euro mehr

Die Bundesregierung plant, die Zuschüsse für die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ zu kürzen und strengere Richtlinien für diese aufzustellen. Dadurch wird deren Zahl zukünftig stark eingeschränkt werden. Dieses Vorhaben ist ein richtiger Schritt, da in der Vergangenheit dieses arbeitsmarktpolitische Instrument sehr oft nicht in seinem eigentlichen Sinne benutzt wurde und Erfolge nahezu komplett ausblieben. Zudem stellt sich aber nun um sehr mehr auch die Frage, ob die Ein-Euro-Jobs und die hinter ihnen stehenden Ideen überhaupt sinnvoll sind – oder nicht gleich ganz abgeschafft gehören.

Konzept und Ziele der Ein-Euro-Jobs

Die im offiziellen Neusprech “Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung” genannten Ein-Euro-Jobs wurden in Deutschland seit 2005 im Zuge der Hartz-Gesetze stark ausgebaut. Dabei handelt es sich um Arbeitsmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger, die für drei bis zwölf Monate für 15 bis 30 Stunden die Woche bestimmte Tätigkeiten, die „im öffentlichen Interesse liegen“, ausführen. Sie erhalten dafür zusätzlich zu den Hartz-IV-Bezügen einen Stundenlohn von meist zwischen 1 und 1 Euro 50. Es kann sich dabei beispielsweise um Tätigkeiten wie Park- oder Landschaftspflege, Hausmeistertätigkeiten oder Hilfe in Pflegeeinrichtungen handeln. Die Beschäftigungsträger der Ein-Euro-Jobber, bei denen es sich meist um Kommunen, Verbände, öffentliche Unternehmen oder (auch private) Wohlfahrtskonzerne handelt, erhalten für die “sozialpädagogische Betreuung” der Teilnehmer zudem bis zu 500 Euro im Monat. Als Grund wird angeführt, dass vor allem solche Personen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben, durch diese Maßnahmen, wie man sich ausdrückt, “gefördert” werden sollen.

Diese “Förderung” ist jedoch nicht freiwillig: Bei Ablehnung droht eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II für drei Monate um mindestens 30%. Solche Sanktionen kommen keineswegs selten vor. So wurden im letzten Jahr 102.631 Sanktionen ausgesprochen, weil die Betroffenen sich weigerten, eine als zumutbar eingestufte Arbeit, Ausbildung oder einen Ein-Euro-Job anzunehmen. Der Begriff “Zwangsarbeit” wäre also für Ein-Euro-Jobs zumindest nicht immer unangebracht. Als Ziel der Ein-Euro-Jobs wird angegeben, vor allem Langzeitarbeitslose an den Arbeitsalltag und einen Tagesrhythmus zu gewöhnen, die Arbeitsdisziplin zu stärken und ähnliches. Jede Art von Arbeit für Arbeitslose steigere deren Beschäftigungsfähigkeit und ihre sozialen Fähigkeiten, so eine der Ansichten dieses im Gedankengebäude des Workfare entwickelten Konzepts. Zudem könne ein zusätzlicher Nutzen durch Arbeiten für die Gesellschaft entstehen, für die keine Nachfrage in der Privatwirtschaft gegeben ist. Sie werden zudem statistisch nicht als Arbeitslose gezählt – was ein weiterer Grund sein dürfte.

Mit pro Jahr 600.000 bis 700.000 teilnehmenden Personen sind Ein-Euro-Jobs das am häufigsten eingesetzte Aktivierungsinstrument im Rechtskreis des SGB II. Im März 2011 lag laut Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Ein-Euro-Stellen bei 172.400. Dies ist schon deutlich weniger als in den letzten Jahren, in Spitzenzeiten gab es bis zu 300.000 Teilnehmer. Die Gesamtkosten sind dadurch trotz der äußerst niedrigen Verdienstmöglichkeiten recht hoch: Im Jahr 2010 wurden für Ein-Euro-Jobs insgesamt 1,7 Milliarden Euro ausgegeben. Bei derartigen Ausgaben stellt sich die Frage, wie die Realität der Ein-Euro-Jobs aussieht und ob sie effektiv sind. (more…)

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10 Euro Mindestlohn!

Die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland würde viele Vorteile bringen.

Zunächst einmal dient er natürlich ganz unmittelbar der Verhinderung von Armutslöhnen. Das Argument der Neoliberalen, dass Arbeitnehmer, die von ihren Löhnen allein nicht leben können, “eben zu unproduktiv sein”, ist einfach nur zynisch. (Die Neoliberalen verfallen hier nebenbei dem klassischen Marxschen Warenfetischismus. Der Wert der Arbeit zeigt sich im Kapitalismus nur im Tauschwert und nicht in geschaffenen Gebrauchswerten.) Auch wenn die Neoklassiker davon ausgehen, dass es sich beim Arbeitsmarkt um einen perfekten Markt handelt, liegen sie falsch. Und wer sagt, dass jemand mit einer solchen Einstellung nicht eines Tages dafür plädiert, die Lohnzuschüsse für die “unproduktiven” einfach einzustellen? Jeder ist doch ausschließlich für sich selbst verantwortlich in dieser Gesellschaft.

Der Neoliberalismus setzt derzeit auf Kombilöhne. Diese Methode der staatlichen Bezuschussung von Niedriglöhnen (“Aufstocken”), die für über 1 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gezahlt werden, setzen falsche Anreize, führen zu einer Plünderung des Staates durch Unternehmen, die reguläre Beschäftigung durch Niedriglöhner ersetzen, und vergrößern den Niedriglohnsektor in Deutschland weiter (ausführlicher in Kombilöhne: sinnvoll oder nicht?). Gegen diese Entwicklungen hilft ein Mindestlohn. Auch die Forderung “Arbeit muss sich lohnen” und die nach einem Abstand zwischen Löhnen und Transfereinkommen werden statt durch immer weiteres Senken der Sozialleistungen bis unter das Existenzminimum viel besser durch einen Mindestlohn gewährleistet.

Schließlich führt ein Mindestlohn zu einer Steigerung der Nachfrage und des Binnenkonsums, die in Deutschland dringend gegeben ist. In keinem anderen Industrieland sind die Löhne (in den letzten Jahrzehnten wie auch in den unmittelbar letzten Jahren) so wenig gewachsen wie in Deutschland; die Lohnquote fällt dramatisch. Durch seine enorme Exportabhängigkeit, die mit Lohndumping erkauft wurde, gefährdet Deutschland enorm die Stabilität der Eurozone, mehr als die Defizit”sünder”. (more…)

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“Keine Lose für die Nieten!”

Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Personen, die “Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen”, insbesondere Hartz-IV-Empfängern, Lotto- oder Wettspielscheine zu verkaufen. Bereits im Januar hatte ein anderes Gericht entschieden, dass, obwohl Lotto-Gewinne ja ansonsten steuerfrei sind, bei Hartz-IV-Bezieher ein Lottogewinn auf vom Regelsatz abgezogen werden muss. (Wo kämen wir auch hin, wenn in Zeiten des Finanzmarktkapitalismus Einkünfte erzielt würden, für die man nicht gearbeitet hat?)

Die Begründung des Lotto-Verbots für Hartz-IV-Empfänger mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dessem vorgeblichen Ziel der Bekämpfung von Spielsucht erscheint wenig überzeugend. Dies ist sowieso eher eine  bloße Fassade, um das staatliche Glücksspielmonopol aufrechtzuerhalten und dem Staat nicht unbeträchtliche Einnahmen zu sichern. Und es ist äußerst fragil. Im Dezember hatte sogar das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das bestehende staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn es zur Bekämpfung von Glücksspielsucht dient.  Dem Urteil ging eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs voraus, der geurteilt hatte, dass das deutsche Sportwetten- und Glücksspielmonopol dem europäischen Recht widersprechen und einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU darstellen würde. Zur Bekämpfung der Spielsucht könne ein solches Monopol zwar gerechtfertigt werden, Deutschland verfolge mit der derzeitigen Regelung dieses Ziel aber nicht wirksam. Das Gericht nennt hier etwa die Werbekampagnen für Lotto oder die Existenz privat betriebener Spielautomaten. Gerade dies zeigt am besten, wie bigott die deutsche Gesetzgebung ist. Der Suchtfaktor von Automaten-Daddelspielen ist der höchste aller Glücksspielarten – trotzdem dürfen ausgerechnet diese privat betrieben werden. Würde man das Thema wirklich ernst nehmen und nicht nur als Alibi benutzen, würde man hier ganz anders handeln müssen – aber bestimmt nicht mit einem pauschalen Verbot für bestimmte gesellschaftliche Schichten. (more…)

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Zur Hartz-IV-Einigung: Missachtung der Verfassung

Die Einigung zu Hartz IV: Nur geringe Verbesserungen

Man hat sich also geeinigt bei den neuen Hartz-IV-Sätzen: Fünk Euro mehr gibt es dieses Jahr (rückwirkend zum 1. Januar), noch mal drei Euro nächstes Jahr. Diese Erhöhung liegt jedoch nur im Rahmen der Lohn- und Preisentwicklung – an Verbesserungen wurde hier also im Endeffekt gar nicht erreicht. Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert.

Auch die anderen Veränderungen am Gesetz sind von durchaus überschaubarer Reichweite. 400 Millionen Euro sollen zur Umsetzung des Bildungspaketes zur Verfügung gestellt werden, vor allem die Kommunen bekommen hierfür nun mehr Geld zugesprochen. Der Empfängerkreis des Bildungspaketes wurde ein wenig ausgeweitet; die Höhe der Sätze für die Kinder und Jugendlichen bleibt aber.

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Weiterbildungsbranche soll es künftig über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Mindestlöhne geben, für Zeitarbeiter über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Branchen hatten diese jedoch bereits vereinbart. Außerdem muss man anmerken, dass selbst die Union und die Arbeitgeberverbände für Leiharbeiter ohnehin Mindestlöhne beschließen wollten. Eine gleiche Entlohnung von Stammbeschäftigten und Leiharbeitern gibt es weiterhin nicht. Die Hartz-IV-Reform soll am Freitag im Bundesrat beschlossen werden. (more…)

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20 Euro Anreiz

Mit den neuen Regelungen für Zuverdienstmöglichkeiten zu Hartz IV ist der Bundesregierung kein großer Wurf gelungen. Sie sind so ausgestaltet, dass sie weiter den Niedriglohnsektor fördern und kaum mehr Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung schaffen werden.

Das Kombi-Lohn-Modell ist schon an sich sehr problematisch. Es bedeutet eine staatliche Subvention von Niedriglöhnen. Neue Arbeitsplätze werden kaum geschaffen, vielmehr werden reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze durch staatlich unterstützte Beschäftigung durch Niedriglöhner ersetzt. Das Lohnniveau wird allgemein gesengt. Außerdem führt das Modell kaum zu einer Integration der Teilnehmenden in den normalen Arbeitsmarkt. Zuverdienstmöglichkeiten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II sind im Grunde sinnvoll, bei der derzeitigen Ausgestaltung und den äußerst niedrigen Anrechnungsmöglichkeiten jedoch eher schädlich.

Daran nun wird aber durch die Neuregelung der schwarz-gelben Bundesregierung kaum etwas verbessert. Bis zu 100 Euro Hinzuverdienst wird man weiterhin komplett  behalten dürfen, von Bruttoeinkommen von 100 bis 800 Euro nur 20 %. Einzig von Einkommen von 800 bis 1000 Euro bleiben künftig 20 statt 10% in der Tasche des Arbeitenden; von 1000 bis 1200 weiterhin nur 10%. Im Höchstfall ergibt sich also ein Mehrbetrag von 20 Euro (10% vom Bruttoverdienst von 800 bis 1000 Euro, also von 1000-800= 200 Euro). Diese Regelung betrifft mit 300.000 Personen nur etwa 20% der Arbeitslosen, die neben Hartz IV einer Beschäftigung nachgehen. (more…)

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Tricksereien bei Hartz IV? [UPDATE]

Einige Indizien weisen darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Ermittlung der neuen Hartz-IV-Regelsätze getrickst hat, um auf eine von vornherein feststehende Summe (für alleinstehende Erwachsene 364 Euro) zu kommen. Die Vorwürfe besagen im Kern, dass es sich dabei viel mehr um eine politisch gewollte statt  einer objektiv ermittelten Größe handelt und die Regelsätze künstlich heruntergerechnet wurden, um die Ausgaben so gering zu halten.

Träfe das zu, hätte die Bundesregierung grob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes missachtet und ihnen sogar gezielt zuwidergehandelt. Eine Sammlung der bisher bekanntgewordenen Indizien, die diesen Verdacht erwecken können:


1. Bereits am 27. Oktober 2008 war in einem Bericht der Bundesregierung für 2010 ein Existenzminimum von eben genau 364 Euro vorgesehen. Wirklich nur ”ein reiner Zufall, ein Kuriosum”, wie die Regierung sagt? Und ist es ebenso ein “Zufall”, dass die Erhöhung erstaunlich genau in dem von Regierungspolitikern vorher geforderten Rahmen blieb?

2. Die Rohdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, auf deren Grundlage die Berechnung des Existenzminimums erfolgte, werden von der unter Verschluss gehalten und nicht einmal dem Bundestag zugänglich gemacht. Handelt man so, wenn man nichts zu verbergen hat?

3. Probleme und Verdachtsmomente treten auch schon bei der Berechnungsgrundlage auf: Bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wurden nicht, wie bei vorherigen Berechnungen, die ärmsten 20% bei den Einpersonenhaushalten, sondern diesmal die ärmsten 15% zugrunde gelegt (was einem Einkommen vom 901 statt 990 Euro entspricht). Außerdem werden verdeckt arme Familien herausgerechnet, Personen, die neben einer Arbeit Hartz IV beziehen, jedoch ohne jeden ersichtlichen Grund hereingerechnet. Es werden also Transferbezieher hinzugezogen, obwohl dies natürlich zu statistischen Zirkelschlüssen führt und überhaupt nicht im Sinn der Sache ist. All dies führt jeweils zu niedrigeren Beträgen als in einer nachvollziehbareren Berechnung. NACHTRAG (Danke, Katrin!): Noch einmal genauer: Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich geschrieben, dass in der Referenzgruppe keine Transferleistungsempfänger selbst sein dürfen, und dass deren Einkommen “statistisch zuverlässig über   der Sozialhilfeschwelle” liegen soll. Beides ist grob missachtet worden.

UPDATE (12.10.2010): Nun hat die Bundesregierung offiziell bestätigt,  bei den Referenzgruppen getrickst zu haben. Menschen ohne Arbeit und Transferleistungsempfänger wurden dort miteinberechnet, Geringverdiener machen nur einen kleinen Teil aus. In der Referenzgruppe sind lediglich 19.6% sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, 4% sind Selbstständige. Es ist also noch nicht mal ein Viertel erwärbsttätig. 37 Prozent sind Kleinrentner und -pensionäre. Und Arbeitslose sind durchaus vertreten: 20 % sind entweder ALG-I-Bezieher oder “Aufstocker”, 18% sonstige Nichtserwerbstätige. (more…)

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Hartz 4½ – Teile und herrsche

Nun ist also bekannt, wie die Bundesregierung die ALG-II-Regelsätze künftig regeln will.  Es wird eine geringfügige Erhöhung geben – für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger um fünf Euro. Dies bedeutet dann 364 statt bisher 359 Euro. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes – diese jedoch nun mit zahlreichen Kürzungen. Alkohol und Tabak werden künftig nicht mehr mit einberechnet – jedoch auch Tierfutter, Blumen oder Handys werden nun nicht mehr zugestanden. Die nur fünf Euro Erhöhung erscheinen so viel eher politisch (willkürlich) gewollt als mit Argumenten begründet.

Erinnern wir uns: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dieses Jahres entschieden, dass die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Sätze grundgesetzwidrig sei. Jedem Bürger stehe ein menschenwürdiges Existenzminum zu. Das bedeutet:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Das Urteil besagte nicht, mit welcher Methode die Regelsätze künftig ermittelt werden sollten. Die Bundesregierung entschied sich nun, weiterhin einen statistischen Warenkorb zugrunde zu legen. Doch hier gibt es schon eine erste Abweichung – und die zeigt, dass es eine politische Entscheidung war, dass die Erhöhung nicht zu stark ausfallen sollte: statt der ärmsten 20% der Haushalte werden nun bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die ärmsten 15% zugrunde gelegt – was die Beträge natürlich sinken lässt.

Was aber noch wichtiger ist: das Existenzminimum wird weiterhin nicht (absolut) definiert, es bleibt abhängig vom Lohnniveau – und damit auch vom wachsenden Niedriglohnsektor in Deutschland. Sinken die Einkommen und damit die Ausgaben der ärmsten Haushalte in Deutschland, sinkt so auch das durch Hartz IV zu gewährleistende Existenzminimum. Und so könnte es natürlich auch schon jetzt der Fall sein, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Verfassungsgericht definiert, auch jetzt nicht gewährleistet ist. (more…)

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