Ein schmaler Grat

Der Tod von Osama Bin Laden, der am Montag von Spezialkräften der US-Armee in seinem Versteck in Pakistan getötet wurde, muss wohl von niemandem betrauert werden. Doch bieten die Umstände seines Todes auch Grund zur Sorge. Denn es ist, das haben diese gezeigt, ein schmaler Grat zwischen Selbstverteidigung gegen Terroristen und Lynchjustiz. Es stellen sich außerdem rund um die Ereignisse des Einsatzes einige Fragen: Was hat es mit den Umständen seines Todes und seiner Bestattung auf sich? Wie ist das Vorgehen der USA insgesamt zu bewerten? Darf man Terroristen töten – und das eventuell auch gezielt? Was bedeutet der Tod von Osama Bin Laden für den “Krieg gegen den Terror” und die internationale Sicherheit? Und was schließlich könnten die Auswirkungen auf Deutschland sein? Auf diese Fragen soll versucht werden, hier eine Antwort zu finden und der Anstoß zu weiteren Diskussionen geben werden.

Der Tod Bin Ladens: Noch viele offene Fragen

Die Umstände während und nach Bin Ladens Tod sind geradezu prädestiniert für Verschwörungstheorien. Einige Fragen drängen sich für Jedermann auf: Wieso wurde die Leiche nicht obduziert? Warum diese schnelle (und im islamischen Gebrauch unübliche) Seebestattung? Vor allem: Was genau ist während des Einsatzes passiert? Dieses und noch Weiteres ist bisher unklar – und könnte es weiter bleiben. Präsident Obama hat entschieden, dass die Fotos des toten Bin Laden nicht veröffentlicht werden sollen. Ein schwer nachvollziehbarer Schritt, hätte man hier doch die üblichen Verschwörungstheoretiker widerlegen können. Einige Angaben unmittelbar nach dem Tod Bin Ladens und spätere widersprachen sich außerdem in wichtigen Punkten. Hieß es etwa zunächst, Bin Laden sei bewaffnet gewesen und habe eine Frau als “menschliches Schutzschild” benutzt, wurde beides später revidiert. Zweifel am tatsächlichen Tod Bin Ladens scheinen jedoch wenig begründet. Vielmehr könnte es der Ablauf des Todes Bin Ladens sein (der eventuell niemals öffentlich ganz aufgeklärt werden wird), der die “weiße Weste” der USA beflecken könnte.

Bildnachweis: The White House/ Flickr

Der genaue Ablauf des Einsatzes, der zur Tötung Bin Ladens führte, ist entscheidend für eine rechtliche und moralische Beurteilung. Die entscheidende Frage für die Bewertung ist dabei für viele, ob es sich bei der Aktion um den Versuch einer Festnahme oder um eine gezielte Tötung handelte. Bisher werden beide Varianten gehandelt. So spricht ein Angehöriger des Büros für Nationale Sicherheit gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters von letzterem, Obamas Sprecher dagegen von ersterem. Der CIA-Chef und designierte künftige Verteidigungsminister Leon Panetta schließlich sagte in einem Interview, die am Einsatz beteiligten Soldaten hätten die Berechtigung gehabt, Bin Laden zu töten. Wenn sie aber die Möglichkeit zu einer Festnahme gehabt hätten, hätten sie diese wahrnehmen sollen. Dies wird sogar konkretisiert: Das wäre etwa der Fall gewesen, wenn er plötzlich die Hände hochgenommen und seine Gefangennahme angeboten hätte. Dies sei aber nicht geschehen, es habe, so Panetta, einige “bedrohliche Bewegungen” gegeben, weshalb die Soldaten feuerten. Der Sprecher des Weißen Hauses gibt inzwischen an, Bin Laden sei in einem “unberechenbaren Schusswechsel” getötet worden. Er sei zwar nicht bewaffnet gewesen, habe sich aber “auf andere Weise gewehrt”. Allerdings hieß es später von Regierungsbeamten dann, nur zu Beginn des Einsatzes habe einer von Bin Ladens Männern gefeuert. Als die Soldaten den Raum Bin Ladens betraten, seien aber Schusswaffen in dessen Reichweite gewesen. (more…)

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Ohne Vorratsdatenspeicherung drohen uns ganz und gar unermessliche Gefahren!!!

Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beginnen die Medien bereits mit einer Kampagne, dass nun ohne eine Vorratsdatenspeicherung unermessliche Gefahren drohen könnten. Warum dies getan wird, liegt relativ nahe: man will unbedingt eine Neuauflage erreichen; und auch, dass dabei eher Panik geschürt statt sachlich berichtet wird, ist wenig überraschend.  Aber wie Politik, Sicherheitsbehörden und Medien dann genau vorgehen, ist dann doch relativ absurd.

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Am Tag der Entscheidung des BVerfG waren bereits kurz nach der Urteilsverkündung die ersten Medlungen in den Radio-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass Sicherheitsbehörden, Innenminister, CDU o.ä. das Urteil heftig kritisierten (und das wurde verkündet, noch bevor das Urteil überhaupt erst mal erklärt wurde), dass nun zehntausende (sic!) Verbrechen nicht mehr aufgeklärt werden könnten und unglaublich viele furchtbare und ganz unmittelbare Gefahren lauerten. Selbstverständlich wurde das dann auch so berichtet, als wäre es die objektive Wahrheit.

Diese “Nachrichten” waren in keiner Weise um Neutralität oder Objektivität bemühte Meldungen, sondern ganz klare, überaus einseitige, aber in ihrer Plumpheit auch hoffentlich von vielen Zuhörern durchschaute Kampagnen. Im heute-journal kam nach einer anfangs sehr guten Einleitung dann aber in einem langen Interview ein Hardliner aus dem Bund der Kriminalbeamten (BdK) zu Wort. Ganz vorne bei der Propaganda mit dabei ist natürlich die Springer-Presse. Auch das ehemalige Nachrichtenmagazin schürt fleißig Panik, aber sogar die Süddeutsche beteiligt sich.

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Im ganzen Internet (oder, wie es meist heißt, „Cyberspace“) drohe, so der Tenor dieser “Berichte”, an allen Ecken und Enden Online-Betrug, Kinderpornografie oder Terrorismus, überall werden ständig Anschläge geplant oder – ich weiß leider nicht mehr, ob es ZDF oder Deutschlandradio war – es werden sogar Einbrüche geplant (das haben die wirklich so gesagt!)! Ja, wer kennt das nicht, ein paar Minuten nur in diesem komischen Internetz sind schlimmer als ein Leben in den härtesten Bezirken von Rio de Janeiro oder den schlimmsten Ecken Johannesburgs! Wenn man da nicht Acht gibt, kann einem ja so gut wie alles passieren! Das Web ist böse.

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Und v.a.: so gut wie alle denkbaren Verbrechen werden ja dort, wenn nicht begangen, so doch geplant, und auch abseits dieses Cyberspace droht nun, da die Vorratsdatenspeicherung erst einmal gestoppt ist, überall alles. Der bayrische Innenminister warnt sogar, dass der “rechtlose Zustand” gar Menschenleben kosten könnte. Doch nicht nur mehr oder minder schwere Straftaten, die Latte wird gezielt immer weiter nach unten gesetzt. So beklagt der BdK (erwähnt in dem selben Spon-Artikel) , dass auch etwa Beleidigung im Internet nicht mehr aufgeklärt werden könnten. Und das, Zitat BdK, “können wir nicht hinnehmen”. Nein, das können wir nicht! Wo kämen wir denn da hin?Ganz Deutschland droht ja schon jetzt in Chaos und Verbrechen zu versinken! Alles ist jetzt möglich! Ob Einfuhrschmuggel von Waffen oder Betäubungsmitteln, oder angedrohte Amokläufe und Bombelegungen – überall sind nun der Polizei die Hände gebunden! Und man könnte nun selbst – und das wird tatsächlich von der Polizei so kommuniziert! – gegen Suizidankündigungen oder bei Vermisstenfällen nicht mehr vorgehen. Oder, ganz klar, man brauche die Vorratsdatenspeicherung, so der bayrische Innenminister, um “verunglückte Bergsteiger zu retten”. Die Grenzen zur Realsatire sind wirklich fließend.

Man muss es sich wirklich mal vor Augen führen: da werden wahllos auch noch so große Gefahren aufgebauscht, gar Gefahren für Menschenleben behauptet, von den gleichen Seiten dann aber auch direkt so etwas wie Betrug oder gar Beleidigungen quasi auf die selbe Stufe gestellt, und unsere Qualitätsmedien nehmen das alles völlig komentar- oder kritiklos hin. Und es stört auch nicht, dass dank dem BVerfG der Zugriff auf die Daten ja auch bisher auf schwere Straftaten beschränkt war und die Verfolgung oder Verhinderung der meisten genannten Delikte ja auch bisher gar nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun hatte (und es daher auch keine Veränderungen geben wird).

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Es muss nicht erwähnt werden, dass dieses Strategien höchst unseriös sind und natürlich in erster Linier dazu dienen, bei den nicht so sehr mit Technik und v.a. dem Internet vertrauten Bürgern Panik zu schüren (etwas komisch mutet es dennoch an, dass etwa die Telefonverbindungsdaten kaum angesprochen werden). Dass der Satz „das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ nun mal wieder an allen Ecken und Enden zu hören ist, versteht sich von selbst. Auf tatsächliche Argumente, Beweise, dass die Vorratsdatenspeicherung wirklich so nützlich in Verbrechensaufklärung oder -verminderung ist, wie behauptet wird, wartet man natürlich vergebens.

Kein Beispiel scheint zu absurd, kein Zusammenhang zu konstruiert, um die angeblichen Gefahren, die ohne Vorratsdatenspeicherungen drohen, an die Wand zu malen. Jedes Verbrechen oder Vergehen, jede Ordnungswidrigkeit kann genannt werden, gegen die man dann keine Handhabe mehr hätte – man muss sich nicht wundern, wenn demnächst z.B. illegaler Handel mit Atomwaffen, Autodiebstahl oder Nichtentfernen von Hundekot auf Bürgersteigen nun ganz bedrohlich würden, weil es keine Vorratsdatenspeicherung mehr gibt.

Denn das ist klar: niemand ist mehr sicher!!!

Bildquellen:

(1) Dirk Adler / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

(2) Vaguely Artistic / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

(3) Bram  Opstaele / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

(4) Cole  Henley / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

[Diesen Beitrag kann man auch beim binsenbrenner.de lesen.]

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Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: ein "Ja, aber …"

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Doch dies darf nicht täuschen: nur die Umsetzung wurde beanstandet (da sie unverhältnismäßig sei und  Sicherheits- und Datenschutzstandards verletze), eine Vorratsdatenspeicherung, so das Gericht, sei aber grundsätzlich zulässig. Konkret: eine anlasslose, vorsorgliche Speicherung von Daten sei “nicht schlechthin verfasungswidrig” – man könnte das Urteil auch als eine Aufforderung, als ein “so nicht, anders gerne!” auffassen. Es handelt sich also am Ende um einen Sieg für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.

Einziger Trost: das BVerfG hat recht hohe (inhaltliche wie technische und datenschutzrechtliche) Hürden für ein eventuelles  zukünftiges Gesetz gelegt. So müsse der Zugriff auf die Daten auf die Auklärung tatsächlich begangener schwere Straftaten und “zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr” zulässig sein. Die Träume von Sicherheitspolitikern oder Privatwirtschaft werden sich also nicht erfüllen, auch etwa zur Verfolgung von Raubkopien oder Beleidigungen usw.  auf die Daten zugreifen zu können. Auch die Gefahr, dass etwa politisch unliebsame Personen und Gruppierungen überwacht werden, ist damit gebannt – zumindest vorerst.

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Dennoch muss man es klar sehen: lange Zeit war das BVerfG einer der letzten Hüter der Bürgerrechte gegen die Bemühungen, einen umfassenden Überwachungsstaat zu etablieren. Doch nun hat es sich offenbar dem Zeitgeist gebeugt. Das Vorgehen,  Sicherheits- (oder auch Privatisierunggesetze) über die EU umsetzen zu wollen (eine Praxis, der das Gericht in der Vergangenheit äußerst skeptisch gegenüberstand) ist dabei nun wohl wieder Tür und Tor geöffnet. Denn das BVerfG ist einer Auseinandersetzung mit dem freiheitsbeschneidenden EU-Recht aus dem Weg gegangen. Darüber, ob dies aus fehlendem Mut, wie viele meinen, oder aus politischen Gründen geschah kann, soll hier nicht spekuliert werden: die Konsequenzen jedenfalls sind klar.

Zwar müssen die bisher gespeicherten Daten in Folge des Urteils nun unverzüglich gelöscht werden, aber auch das ist nur ein vorrübergehender Erfolg, der schnell getrübt werden kann. Denn es ist, schon aufgrund der EU-Richtlinie (sollte diese nicht tatsächlich doch noch geändert werden) leider davon auszugehen, dass es demnächst eine Neuauflage der Vorratsdatenspeiherung geben wird, mit ein paar kleinen inhaltlichen Schönheitskorrekturen. Wie vom Gericht verlangt. Und ob man sich etwa auf die FDP wird verlassen können, ist doch mehr als fraglich.

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Es kommt also gerade jetzt darauf an, klarzumachen, dass die bisherigen Sicherheitsgesetze für die Anforderungen der Verfolgung, Aufklärung und Vermeidung von Verbrechen völlig ausreichend sind und die Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit und die Bürgerrechte darstellt. Eine Datenspeicherung auf Vorrat, auch in einer etwas abgemilderten Form, darf es nicht geben. Man darf jetzt keine Ruhepause einlegen. Der Überwachungsstaat droht immer noch.

Weitere Kommentare zum Thema:

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus (eine sehr detaillierte Analyse des Urteils durch Wolfgang Lieb auf den NachDenkSeiten)

Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung (ebenfalls sehr weitreichende Analyse bei Ravenhorst, mit einer umfassenden Übersicht weiterer Stellungnahmen zum Thema)

Das Urteil aus Karlsruhe (F!XMBR)

Bildquellen:

(1) Wikipedia (Benutzer: Evilboy) / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

(2) John-Paul Bader / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

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Eingesperrt ohne Verdacht – der deutsche Rechtsstaat 2009?

Juli Zeh und Rainer Stadler schreiben im Süddeutsche Zeitung Magazin über den Fall eines marrokanischen Studenten, der während des Oktoberfestes ohne Verdacht inhaftiert wurde. Dieser Bericht zeigt wiedermal, wie weit die Bürgerrechte in Deutschland schon mit Hilfe einer Terror-Panik abgebaut wurden und wie weit die fundamentalsten Grundsätze des Rechtsstaats missachtet, umgedreht oder pervertiert werden:

Um ihren massiven Eingriff zu rechtfertigen, gibt sich die Polizei alle Mühe, Samir als höchst gefährlich erscheinen zu lassen. Seine Freunde heißen in dem Observationsbericht »Kontakt- und Vertrauenspersonen«; sein Bekanntenkreis ist ein »Geflecht«. Dass er sich in der Moschee mehrmals mit einem Bekannten unterhielt und beide das Gebäude »jeweils getrennt voneinander« verließen, wird als verdächtig eingestuft; ebenso wie der Umstand, dass Samir sich von der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden belästigt fühlte. »Der Betroffene zeigte sich äußerst misstrauisch« und »versuchte, seine Verfolger abzuschütteln«. Weil Samir sich nicht in aller Ruhe von Unbekannten fotografieren und verfolgen ließ, schließen die Ermittler daraus, dass er »Freiraum für Aktivitäten gewinnen« wollte. Die Tatsache, dass Samir vor seiner Festnahme zweimal bei der Polizei anrief, um Hilfe gegen seine Verfolger zu erbitten, fehlt in dem Bericht.

Doch auch die Richterin hat sich das präventive Prognose-Denken zu eigen gemacht: In ihrem Beschluss wiederholt sie, was die Polizei zu Samirs angeblichen Kontakten zur Islamisten-Szene vorgebracht hat. Und schreibt: »Weitere Kontakte können nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden.« (…) Schließlich heißt es in dem Beschluss: »An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.« Auf den Präventivstaat angewendet bedeutet dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ist das Szenario für einen Anschlag nur verheerend genug, haben die Sicherheitsbehörden weitgehend freie Hand.

Noch mehr haarsträubende Details zu den angeblichen “Verdachtsmomenten” in diesem Fall gibt es auch beim Stern unter “Angst vor einem Anschlag: Vorsorglicher Terrorverdacht”:

(…) waren Ermittler des bayerischen Staatsschutzes. Sie hatten den Mann seit längerem im Visier und dabei offenbar nicht mehr festgestellt, als dass er bis zum Mai dieses Jahres Kontakt zu einer Person hatte, die irgendwann im Jahr 2003 einmal Kontakte zu Bekkay Harrach hatte. Jenem Islamisten, der kurz vor der Bundestagswahl per Video zum Dschihad gegen Deutschland aufrief und seit 2007 im Verdacht steht, Kontakte zu Osama bin Laden zu haben.

Als Beleg für das konspirative Handeln von Marouane S. notieren die Beamten in ihrem Observationsbericht, der Betroffene habe am 25. September 2009 auf dem Weg zur Moschee “ständig seine Umgebung geprüft”. Außerdem habe die “Zielperson” bei einem Treffen mit einem anderen Verdächtigen “mehrfach das Tempo gewechselt und versucht, Verfolger abzuschütteln”. Möglicherweise, so wird spekuliert, um “Freiraum für Aktivitäten” zu gewinnen. Dass dieses Treffen inzwischen vier Monate zurückliegt, ficht die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München nicht an.

Glaubt man den Staatsschützern, dann gibt es in dieser Hinsicht nur vage Anhaltspunkte. So traf sich Hatem M. – der Mann, der zusammen mit Marouane S. in Gewahrsam genommen wurde – im Jahr 2003 in Bonn mit Bekkay Harrach. Und obwohl die Ermittler ausdrücklich erklären, dass es keinerlei Belege dafür gibt, dass auch Marouane S. den Islamisten Bekkay Harrach jemals getroffen hat, heißt es aus dem Münchner Polizeipräsidium überraschend, Marouane S. könnte sich durch die Terror-Videos seines “Freundes” Bekkay Harrach angesprochen fühlen und sie quasi als eine “persönliche Botschaft an sich” sehen. Die Ermittlungsrichterin geht sogar noch weiter. Trotz der gegenteiligen Aussage der Staatsschützer erklärt sie, “der Betroffene pflegte in der Vergangenheit Kontakt zu dem Verfasser der Videos und zwar über Hatem M.”.

Ein Student sieht sich – zu Recht – von den Handlangern des Überwachungsstaates verfolgt, wendet sich sogar an die Polizei – und gilt als terrorverdächtig? Weil er Muslim ist? Und deshalb fühlt er sich von Drohvideos, die jemand, den er nicht kennt, ins Internet gestellt hat, angestachelt als eine “persönliche Botschaft an sich”? Tun das vielleicht auch alle Muslime? Und wenn die Verdachtsanforderungen schrumpfen, je mehr die Größe der Gefahr wächst: He, die Terroristen könnten ja vielleicht Kontrolle über die pakistanischen Nuklearwaffen erlangen und einen Atomkrieg entfachen. Wie konkret müssten da die “Verdachtsmomente” sein? Vielleicht, dass jemand aus dem selben Land wie ein Terrorist kommt? Könnte man die nicht auch alle präventiv wegsperren?

Kein fassbarer Verdacht, allerhöchstens noch Indizien, die einen Verdacht vielleicht irgendwann einmal möglich machen könnten, solche Verdachtsanforderungen, die mit den Hinweis auf eine angebliche Terrorgefahr gerade mal in homöopathischer, also selbst für einen Experten wohl kaum wahrnehmbarer Höhe –  man könnte auch von einem Nichtvorhandensein sprechen –  liegen sollen, eine Beweislastumkehr – dies sind Vorgänge, für die in einem Rechtsstaat kein Platz ist. Stattet man Positionen in einer Gesellschaft mit Autoritätsrechten aus – v. a., wenn diese das Gewaltmonopol des Staates oder die Rechtssprechung ist – so benötigen die Personen, die diese ausfüllen, eine wirksame Kontrolle, damit diese nicht ausgenutzt und ausgehöhlt werden.

Und dieser Fall ist bei weitem kein Einzelfall – schaut nur mal bei annalist vorbei. All dies kann so gut wie jeden treffen. Die normalsten Handlungen können plötzlich “terrorverdächtig” sein oder einen “Terrorverdacht” “nahelegen”, wenn die Öffentlichkeit ersteinmal genug mit ständigen Terrorwarnungen bearbeitet ist. Wie real diese Gefahr ist, ist dabei unerheblich – wichtig ist, für wie real sie die Bevölkerung hält. Diese Gefahr wird in der veröffentlichten Darstellung niemals abnehmen – hat sich eine Warnung nicht als gerechtfertigt erwiesen, folgt reflexartig der Verweis, dass die Gefahr jedoch keineswegs veschwunden ist, nicht einmal kleiner geworden ist sie – sie besteht weiterhin und wird regelmäßig erneuert. Dass ist die Gesellschaft der Verängstigung und der Einschüchterung, die die Neokonservativen sich immer gewünscht haben, um die von ihnen ersehnte Stärkung der “Sicherheits”- und Überwachungsmaßnahmen zu verwiklichen und eine Stimmung zu erzeugen, in denen in anderen demokratischen Rechtsstaaten unrechtmäßige Verhaftungen und Gefängnisse, sogar die Anwendung von Folter durchgeführt, geduldet und unterstützt wird – alles im Dienste der Sicherheit vor der allseits und allerzeit bestehenden Gefahr. Die harte, autoritäre Hand des Staates, law und order – wobei man es mit dem existierenden law nicht immer so genau nehmen muss, wenn man es eigentlich verteidigen sollte.

Dies zeigt wieder mal umso mehr, wie sehr unser Rechtsstaat und unsere freiheitliche Demokratie verteidigt werden müssen gegen die, die ihn abbauen und einschränken wollen – auch unter dem Vorwand, ihn zu schützen.

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