Einige Indizien weisen darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Ermittlung der neuen Hartz-IV-Regelsätze getrickst hat, um auf eine von vornherein feststehende Summe (für alleinstehende Erwachsene 364 Euro) zu kommen. Die Vorwürfe besagen im Kern, dass es sich dabei viel mehr um eine politisch gewollte statt  einer objektiv ermittelten Größe handelt und die Regelsätze künstlich heruntergerechnet wurden, um die Ausgaben so gering zu halten.
Träfe das zu, hätte die Bundesregierung grob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes missachtet und ihnen sogar gezielt zuwidergehandelt. Eine Sammlung der   bisher bekanntgewordenen Indizien, die diesen Verdacht erwecken können:
1. Bereits am 27. Oktober 2008 war in einem Bericht der Bundesregierung für 2010 ein Existenzminimum   von eben genau 364 Euro vorgesehen. Wirklich nur ”ein reiner Zufall, ein   Kuriosum”, wie die Regierung sagt? Und ist es ebenso ein “Zufall”,  dass  die Erhöhung erstaunlich genau in dem von Regierungspolitikern  vorher  geforderten Rahmen blieb?
2. Die Rohdaten der Einkommens- und  Verbrauchsstichprobe 2008, auf  deren Grundlage die Berechnung des  Existenzminimums erfolgte, werden  von der unter Verschluss  gehalten und nicht einmal dem Bundestag zugänglich gemacht. Handelt man so, wenn man nichts zu verbergen hat?
3. Probleme und Verdachtsmomente  treten auch schon bei der  Berechnungsgrundlage auf: Bei der Einkommens-  und Verbrauchsstichprobe  wurden nicht, wie bei vorherigen Berechnungen,  die ärmsten  20% bei  den Einpersonenhaushalten, sondern diesmal die ärmsten 15% zugrunde gelegt (was einem Einkommen vom 901 statt 990 Euro entspricht).   Außerdem werden verdeckt arme Familien herausgerechnet, Personen, die     neben einer Arbeit Hartz IV beziehen, jedoch ohne jeden  ersichtlichen  Grund hereingerechnet. Es werden also Transferbezieher  hinzugezogen,  obwohl dies natürlich zu statistischen Zirkelschlüssen  führt und  überhaupt nicht im Sinn der Sache ist. All dies führt jeweils  zu  niedrigeren Beträgen als in einer nachvollziehbareren Berechnung. NACHTRAG (Danke, Katrin!): Noch einmal genauer: Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich geschrieben, dass in der Referenzgruppe keine Transferleistungsempfänger selbst sein dürfen, und dass deren Einkommen “statistisch zuverlässig über   der Sozialhilfeschwelle” liegen soll. Beides ist grob missachtet worden.
UPDATE (12.10.2010): Nun hat die Bundesregierung offiziell bestätigt,  bei den Referenzgruppen getrickst zu haben. Menschen ohne Arbeit und  Transferleistungsempfänger wurden dort miteinberechnet, Geringverdiener  machen nur einen kleinen Teil aus. In der Referenzgruppe sind lediglich 19.6% sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, 4% sind Selbstständige. Es ist also noch nicht mal ein Viertel erwärbsttätig. 37 Prozent sind Kleinrentner und -pensionäre. Und Arbeitslose sind durchaus vertreten: 20 % sind entweder ALG-I-Bezieher oder “Aufstocker”, 18% sonstige Nichtserwerbstätige.  (more…)