Hartz 4½ – Teile und herrsche

Nun ist also bekannt, wie die Bundesregierung die ALG-II-Regelsätze künftig regeln will.  Es wird eine geringfügige Erhöhung geben – für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger um fünf Euro. Dies bedeutet dann 364 statt bisher 359 Euro. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes – diese jedoch nun mit zahlreichen Kürzungen. Alkohol und Tabak werden künftig nicht mehr mit einberechnet – jedoch auch Tierfutter, Blumen oder Handys werden nun nicht mehr zugestanden. Die nur fünf Euro Erhöhung erscheinen so viel eher politisch (willkürlich) gewollt als mit Argumenten begründet.

Erinnern wir uns: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dieses Jahres entschieden, dass die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Sätze grundgesetzwidrig sei. Jedem Bürger stehe ein menschenwürdiges Existenzminum zu. Das bedeutet:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Das Urteil besagte nicht, mit welcher Methode die Regelsätze künftig ermittelt werden sollten. Die Bundesregierung entschied sich nun, weiterhin einen statistischen Warenkorb zugrunde zu legen. Doch hier gibt es schon eine erste Abweichung – und die zeigt, dass es eine politische Entscheidung war, dass die Erhöhung nicht zu stark ausfallen sollte: statt der ärmsten 20% der Haushalte werden nun bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die ärmsten 15% zugrunde gelegt – was die Beträge natürlich sinken lässt.

Was aber noch wichtiger ist: das Existenzminimum wird weiterhin nicht (absolut) definiert, es bleibt abhängig vom Lohnniveau – und damit auch vom wachsenden Niedriglohnsektor in Deutschland. Sinken die Einkommen und damit die Ausgaben der ärmsten Haushalte in Deutschland, sinkt so auch das durch Hartz IV zu gewährleistende Existenzminimum. Und so könnte es natürlich auch schon jetzt der Fall sein, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Verfassungsgericht definiert, auch jetzt nicht gewährleistet ist. (more…)

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Das Hartz IV-Urteil und seine Folgen

Vor einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze gegen das Grundgesetz verstößt und bis zum 1. Januar 2011 neu geregelt werden muss. Was besagt das Urteil genau und was können mögliche Konsequenzen sein?

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Karlsruhe_bundesverfassungsgericht.jpg (Tobias Helfrich unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de)

Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

Das Bundesverfassungsgerich hat nun endgültig klargestellt, dass jeder Bürger einen unbedingten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat. Es hat dabei in seinem Urteil auch erstmals genau ausgeführt, was dieses beinhaltet:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Der Anspruch müsse den “gesamten existenznotwendigen Bedarf” des Menschen decken. Es ist zweifellos ein Erfolg, war aber indes überfällig, dass dies endlich juristisch festgestellt wurde. Über die konkrete Höhe der Leistungen, die ein sozio-kulturelles Eistenzminimum darstellen, hat das BVerfG indes nicht geurteilt; zu den derzeitigen jedoch hat es gesagt, sie seien nicht offensichtlich unzureichend. Gerade dies hat (in seiner Unkonkretheit) manche Erwartungen, die vielleicht in das Urteil gesetzt wurden, enttäuscht.

Das Abstellen des menschenwürdigen Existenzminimums auf „gesellschaftliche Anschauungen“ und auf „wirtschaftliche Gegebenheiten“ lässt das Pathos über die zu wahrende „Würde“ des Menschen bei der Begründung des Leistungsanspruchs angesichts der zunehmenden sozialen Ungleichheit und des Lohndumpings der letzten Jahre als ziemlich hohl erscheinen.
Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut (NachDenkSeiten)

Für das BVerfG sind die Hartz IV-Sätze also nicht zwangsläufig wegen ihrer Höhe verfassungswidrig. Allerdings haben die verschiedenen Bundesregierungen nun seit nunmehr fünf Jahren gegen das Grundgesetz verstoßen (es werden am Ende sechs Jahre sein, da die Regierung und speziell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Anfang 2011 Zeit haben werden, die Leistungen grundgesetzkonform zu regeln).

Quelle: http://www.flickr.com/photos/21982470@N06/3810215875/ unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de

Ende der Willkür

Laut BVerfG sei das Verfahren nur wegen der Intransparenz und fehlenden Sachgerechtigkeit der Berechnung der Regelsätze, bei der oft nur “ins Blaue hinein” geschätzt worden sei, nicht verfassungsgemäß . Dass die Ermittlung der Regelsätze methodisch höchst unsauber und wenig fundiert war, willkürliche Kürzungen vorgenommen wurden und die Höhe nach den politisch vorgegebenen Leitlinien angepasst wurde, war lange bekannt (und auch neoliberale Ökonomen mussten dies als Schandfleck am von ihnen so geliebten ALG II zugestehen). Besonders abstrus waren die Methoden natürlich bei den Sätzen für die Kinder, wo laut dem Urteil allein schon Alltagserfahrungen einen besonderen Bedarf nahelegten, jegliche Ermittlungsversuche des tatsächlichen Bedarfs von Kindern seitens des Gesetzgebers aber ausblieben.

Wie genau die Sätze neu berechnet werden soll, ist in dem Urteil nicht gesagt. Methodisch gibt es da sicher einige sinnvolle Ansätze – und so gut wie alle Ansätze sind besser als das bisherige Vorgehen. Das bisherige Statistikverfahren, bei dem die Leistungen anhand der Ausgaben der ärmsten 20% der Bevölkerung minus Abschläge berechnet werden, bleibt ausdrücklich möglich. Dies kann jedoch auch bedeuten, dass bei sinkenden Löhnen im Niedriglohnsektor auch die Sozialleistungen immer weiter sinken werden. Ein Warenkorb-Modell (welches vor Hartz IV für die Berechnung der Höhe der Sozialhilfe herangezogen wurde), das um sozio-kulturelle Ausgaben erweitertert wäre, wäre deutlich sinnvoller, da es den tatsächlichen Bedarf ermittel und absolute Bedarfszahlen liefert und nicht nur relative und nur monetäre Größen.

Aber zumindest ist die von einer unerträglichen Überheblichkeit und Abgehobenheit charakterisierte Willkür nun vorbei, in der es die politsch Machthabenden noch nicht einmal für nötig hieleten, für gerade die Allerärmsten un -schwächsten der Gesellschaft festzustellen, ob für sie überhaupt ein menschenwürdiges Leben gewährleistet ist, ob wenigstens ihr Existenzminimum tatsächlich gesichert ist.

Quelle: http://www.flickr.com/photos/kongharald/3821492016/ (Harald Groven unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de)

Keine Grundsatzentscheidung gegen Hartz IV

Ich wäre froh, wenn die Entscheidung, wie es manche – wie ich denke in überschwinglicher Freude – eingeschätzt haben, ein Urteil gegen Hartz IV insgesamt dastellen würde. Aber das ist es nicht. Das Grundprinzip von Hartz IV wurde nicht in Frage gestellt, auch nicht das grundsätzliche Berechnungsverfahren, eben nur die Umsetzung.

Allerdings spielen bei solchen Entscheidungen immer politische und ethische Gesichtspunkte mit hinein, die man in der Tat nicht bloß rechtlich regeln kann. Da laut dem Urteil aber auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet werden muss, hätte man vielleicht doch die Festsetzung ein paar gewisser Mindeststandards erwarten können. Denn nur durch die Konkretisierung der Vorgaben der Verfassung, auch möglicherweise hinsichtlich gewisser Messwerte, überschreitet das BVerfG ja nicht seinen Aufgabenbereich oder seine Kompetenzen.

Wie geht es also weiter mit Hartz IV? Vielleicht gibt es ein Reset und vielleicht sogar einen schicken neuen Namen, wie es sich Zensursula vorstellt. Einen tatsächlichen anderen Charakter wird dieses aber dann kaum haben, geschweige denn, dass es viele Vorteile bringen wird, das wage ich hier einmal vorausszusagen.

Quelle: http://www.flickr.com/photos/75936077@N00/693299811 (Andreas Skowronek unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de)

Was können wir für die Höhe der Leistungen erwarten?

Die Entscheidung wird voraussichtlich dafür sorgen, dass die derzeitigen Leistungen nicht noch weiter gesenkt werden können. Eine spürbare Erhöhung der Sätze, außer denen für Kinder (wo das Gericht sehr deutlich geworden ist, so dass man folgern kann, dass die jetzigen Leistungen offensichtlich nicht genügen und v. a. gröbst willkürlich sind), die aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen dringend nötig wäre, kann man aus dem Urteil aber nicht ohne weiteres zu erwarten haben. Wie sorgfältig die Politik bei den neuen Regelungen vorgehen wird, ist auch nicht klar. Zumindest wird sie mit allen Mittel bemüht sein, dass der das dann “ermittelte” Existenzminimum im Bereich des jetzigen Quasi-Zufalls-Wertes liegt.

Denn das Urteil beinhaltet keine Rückwirkung. Eventuelle Ansprüche auf höhere Leistungen, da die jetzigen laut BVerfG bis 2011 ja verfassungswidrig sind, wird man nicht geltend machen können, auch wenn 2011 höhere (und dann verfassungsgemäße Sätze) beschlossen werden sollten. Sprich (wenn die Leistungen höher sein werden): alle Hartz IV-Empfänger, die sechs Jahre lang zu niedrige Leistungen bekommen haben , haben Pech gehabt. Begründet wird dies vom BVerfG u. a. mit dem Schutz der öffentlichen Haushalt. Fiskalpolitisch vielleicht noch nachzuvollziehen, fällt dies rechtlich da schon schwerer. Nur ein Punkt, an dem wirtschaftliche Erwägungen und juristische aufeinandertreffen. Aber die Folge der fehlenden Rückwirkung kann auch schon abgesehen werden: natürlich besteht jetzt die Gefahr, dass die Bundesregierung, zudem eine moralisch derart unbefleckte wie die jetzige, auch in Zukunft verfassungswidrige Gesetze zunächst erlassen wird. Falls sie dann vom BVerfG einkassiert werden sollten, hat man zumindest mehrere Jahre lang schon mal einiges sparen können.

Das Gericht hat außerdem festgelegt, dass man in Ausnahmefällen einen Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen hat, um „besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist“, etwa im Falle von Krankheiten. Es war in der Tat einer der größten Skandale dieser Gesetzgebung, dass dies bisher nicht möglich war – und oft nur zynisch kommentiert wurde, man könne ja sparen oder einen Kredit aufnehmen, um sich etwa Medikamente kaufen zu können. Die ganze menschenverachtende Haltung der Macher dieser Politik tritt hier noch deutlicher als anderswo zu Tage.

Und die Menschenverachtung zeigt sich noch in einem anderen Aspekt: in der Praxis, Menschen mit dem Wegfall des Existenzminmums zu bedrohen und dieses an Arbeitspflicht zu binden. Sogar Kürzungen des Existenzminimums um 100%, also die absolute Streichung der zum Leben notwendigen Mittel, werden zur Zeit vollzogen. Folgt man den Buchstaben des Urteils, so wäre dies eigentlich ab 2011 nicht mehr möglich. Allerdings hat das Gericht nichts Konkretes zu den Sanktionen gesagt. Möglicherweise, so vermuten einige Kommentatoen, wird diese Frage also noch juristisch zu klären sein.

Welche politischen Chancen bieten sich?

Wer geglaubt hat, dass in einem umfassenden System wie der derzeitigen Ausgestaltung des Kapitalismus eine Instanz, die Teil dieses Systems ist, einen grundlegenden Richtungswechsel vorgeben wird, der hat dessen gesellschaftliche Totalität unterschätzt. Eine andere, eine gerechtere, sozialere und menschenwürdigere Gesellschaftsform muss meist erstritten werden gegen die Bewahrer des Status Quo.

Letzlich ist es eine Frage politischer und gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, ob in einem Land mit einem so großen Reichtum wie dem unsrigen allen Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden soll – oder ob es für viele Menschen, wie die rechtskonservativen und neoliberalen Workfare-Vertreter wollen, so hart, so unangenehm, so unmenschlich wie möglich sein soll. Die harschen Reaktionen auf das Urteil dieser Seite zeigen, dass sie sich bereits angegriffen fühlt und sich nicht anders weiterzuhelfen weiß als mit wüsten Beschimpfungen und Diffamierungen, ja dass sie gar die allmählich die Fassung zu verlieren droht, und sich dadurch auch bei ihren Anhängern immer mehr diskreditiert.

Wenn einmal die Gelegenheit da ist, erfolgversprechend alternative Konzepte zum Neoliberalismus in den öffentlichen Diskurs einzubringen, wenn erstmals seit Jahren Hartz IV als ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung dieses Konzeptes in Deutschland sich einer grundlegenden Kritik unterziehen muss, und wenn gar die Möglichkeit bestehen sollte, einen grundlegenden gesellschaftlichen Stimmungswandel zu erreichen, dann sollte man diese nicht ungenutzt lassen. Und wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dafür, ob gewollt oder nicht, Ankünpfungspunkte bietet, dann sollte man diese wahrnehmen.

Lesenswerte Kommentare zum Thema:

Hartz-IV-Urteil aus Karlsruhe: Das Ende der Willkür (Zeit Online)

Nach dem ALG-II-Urteil (Telepolis)

Ein Armutszeugnis (Der Freitag)

[Dieser Beitrag ist auch beim binsenbrenner.de erschienen.]

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Was der Mensch braucht

Eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten von Lutz Hausstein (Stand: Januar 2010)

Vorbemerkungen:

Mit der Einführung der aktuellen Sozialgesetzgebung durch die rot-grüne Regierungskoalition im Jahr 2005 entstand in breiten Teilen der Bevölkerung massiver Widerstand dagegen, der sich sowohl gegen grundsätzliche Annahmen in diesen Gesetzen wie auch gegen eine Vielzahl einzelner Inhalte und Bestandteile richtete. Dieser zu Beginn noch in der Öffentlichkeit ausgetragene Widerstand, auch in Form größerer Demonstrationen in mehreren Städten, ebbte im Laufe der Zeit spürbar ab. Dies dürfte in nicht unerheblichen Teilen auf die konsequent „aussitzende“ Haltung der Politik zurückzuführen sein, der der öffentliche Widerstand scheinbar machtlos ausgeliefert war und noch heute ist.

Die nachfolgende empirische Analyse befasst sich explizit mit den Inhalten und der Höhe einer sozialen Mindestsicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Grundlagen betreffen alle hier wohnhaften Personen – Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte, prekär Beschäftigte, Migranten, Rentner oder weitere betroffene Bevölkerungsgruppen. All diese müssen auch unter den Verhältnissen in der Bundesrepublik ihr Dasein gestalten und benötigen dafür auch die entsprechenden materiellen Voraussetzungen.

Angrenzende Inhalte wie Sanktionierungen als auch deren rechtliche Grundlagen, Ein-Euro-Jobs, die Praxis der sogenannten Bedarfsgemeinschaften und weitere kritisierte Bestandteile, bleiben hierbei unbetrachtet. Die Betrachtung möglicher Einschränkungen bzgl. Art.11, Art.12, Art.13 GG sowie der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen bedürfen einer separaten Untersuchung. Leitgegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Frage:

Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?“

Grundlagen der Berechnung:

Mehrfach wurde der Gesetzgeber in den vergangenen 5 Jahren an verschiedenen Stellen durch unterschiedliche Gerichte zu vereinzelten Abänderungen der Gesetze, jedoch nur kosmetischer Natur, gezwungen. Die eigentlichen Ursachen des Widerstands in der Bevölkerung spiegeln diese Marginalien aber nicht wider und beseitigen sie demzufolge auch nicht. Einer der Punkte der massiven Kritik ist die Höhe der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, welche den von diesen Gesetzen Betroffenen ihre grundgesetzlichen Rechte und damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben garantieren sollen. Dies wird schon allein dadurch dokumentiert, dass der Regelsatz (inkl. der als „angemessen“ bezeichneten Kosten für Unterkunft) in seiner Höhe unter allen, verschieden definierten, Grenzen für Armut liegt.

Das regelmäßig angeführte Argument des Lohnabstandsgebotes sowie ähnlich intendierte Vergleiche zwischen Beziehern von Niedriglöhnen und Sozialleistungsbeziehern ist hierbei grundsätzlich abzulehnen, da eine verfehlte gesellschaftliche Verteilungsfunktion nicht zur Grundlage für die Festlegung von Sozialleistungen sein kann. Basis für diese Feststellung bietet u.a. der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, welcher einerseits seit Jahren stark zunehmende Konzentration sowohl von Vermögen wie auch von Einkommen auf der einen Seite als auch eine Abnahme derselben bzw. gar einen Aufbau von Verschuldung auf der anderen Seite dokumentiert. Gelegentlich publizierte Thesen des Selbst-Verschuldens bzw. des unwirtschaftlichen Handelns der Betroffenen sind durch keinerlei Fakten belegt und müssen deshalb mit aller Nachdrücklichkeit zurückgewiesen werden. Ebenso ist eine häufig vorgeworfene falsche Prioritätensetzung durch die Regelsatz-Empfänger aufgrund des Kaufes von zur Lebensführung unnötiger Güter zu verwerfen. Dies widerspricht selbst elementaren allgemeingültigen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die aktuelle Berechnung des Regelsatzes durch den Gesetzgeber ist, wie vielfach bemängelt, in vielen Einzelpositionen völlig intransparent. Es muss jedoch schon die strukturelle Herangehensweise bei dessen Ermittlung in Frage gestellt werden. Die Zugrundelegung des Konsumverhaltens anderer Bevölkerungsteile mag zwar einen Fingerzeig auf generelles Konsumverhalten geben, zur Ermittlung eines Grundbedarfs, erst recht durch Einberechnung von pauschalen prozentualen Abzügen, ist es vollständig ungeeignet. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Einkommenshöhe einer Bevölkerungsgruppe, die möglicherweise selbst zu wenig zum Leben hat, den Maßstab für eine andere Gruppe legen sollte. Nur der Aufbau eines eindeutig festgelegten Warenkorbes, welcher in seinen Inhalten, Mengen und zugrunde gelegten Preisen in vollem Maße der praktischen Realität entspricht, kann das im Grundgesetz verbürgte Recht garantieren. Dabei muss vollständig gewährt sein, dass allen Betroffenen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und regionalem Wohnort, Genüge getan wird, da es sich bei diesem Wert um einen Mindeststandard handelt, der unter keinen Umständen unterschritten werden darf. Andernfalls würden damit grundlegende Menschenrechte verletzt.

Grundannahmen:

Im Folgenden wird anhand einer praktischen Untersuchung versucht, einen realitätsnahen Wert für die Höhe einer sozialen Mindestsicherung zu ermitteln. Dem wird ein an praktischen Bedürfnissen orientiert gebildeter Warenkorb, fußend auf den Rechten der physischen Existenzsicherung sowie grundlegenden Anteilen zu einer soziokulturellen Teilhabe, zugrunde gelegt. Die Mengen und Preise wurden durch empirische Untersuchungen, umfangreiche Recherchen als auch Befragungen vergleichbarer Haushalte ermittelt.

Dabei wurde von den folgenden Bedingungen ausgegangen:

  1. Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt auf der Grundlage einer erwachsenen, gesunden Person. Der Bedarf von kranken Hilfeempfängern bzw. auch von Kindern ist separat zu berechnen und kann auch nicht mittels einer pauschalierten prozentualen Minderung oder Erhöhung korrekt ermittelt werden. Denn diese Personenkreise besitzen einen Bedarf, der in vielen Punkten grundsätzlich von dem eines gesunden Erwachsenen abweicht. So wird man einerseits mit einem prozentual verminderten Bedarf für Kinder an Anzügen, Tabakwaren, Alkohol oder Hausratversicherungen keineswegs gerecht, andererseits ist der höhere Bedarf für Spielwaren, Bekleidung, Lernmittel ebenfalls nicht pauschaliert, erst recht nicht mit prozentualen Abzügen, errechenbar.
  2. Die zugrunde gelegten Güter und Leistungen basieren auf einer Analyse eines Ein-Personen-Haushaltes mit den im Grundgesetz sowie der Sozialgesetzgebung korrespondierenden Notwendigkeiten zur Bedürfnisbefriedigung bezüglich materieller Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  3. Die jeweiligen Mengen wurden durch eine Eigenuntersuchung sowie Befragungen weiterer Personen unter Beachtung der Kriterien des Punktes (1) ermittelt.
  4. Alle Preise unterliegen einer generell sehr starken Schwankungsbreite. Diese sind regional, teils saisonal, jedoch auch anbieterspezifisch bedingt. Saisonalen Schwankungen wurde mit einer Mittelwert-Lösung Rechnung getragen. Regionale Besonderheiten sollten erfahrungsgemäß innerhalb eines Korridors von unter 10 Prozent liegen, einzelne Güter, wie z.B. Personennahverkehr, Stromkosten, ausgenommen. Auch aus diesen Gründen wurden keine absoluten Tiefstpreise zugrunde gelegt, sondern sich im unterem Segment befindliche Preise.
  5. Die Verwendung des fiktiven „homo oeconomicus“, welcher über eine vollständige, allumfassende Marktkenntnis verfügt und darüber hinaus in der Lage wäre, diese Kenntnisse durch den Kauf eines einzelnen Produktes am jeweilig preisgünstigsten Standort zu realisieren, ist absurd. Sowohl Informationsdefizite als auch logistische Unmöglichkeiten stehen dieser Annahme grundsätzlich entgegen. Auch aus diesem Grund werden in der nachfolgenden Untersuchung keine absoluten Minimalpreise in Anwendung gebracht, sondern Preise im unteren Segment.
  6. Es wurde generell auf die Nutzung von Gebrauchtartikeln verzichtet, da diese aufgrund ihrer Eigenschaften eine verkürzte Nutzungsdauer aufweisen und es somit zu einer schnelleren Neuanschaffung führen würde. Desweiteren legt eine „Mindestsicherung“ zugrunde, dass jeder Einzelne des betroffenen Personenkreises auf diese Produkte Zugriff haben muss. Dies ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen, z.B. für Bewohner ländlicher Regionen, nicht zu gewährleisten.
  7. Derselbe Grund führte dazu, dass Sonderangebote keine Berücksichtigung finden können. Diese regelmäßig lokalen und temporär gültigen Ermäßigungen erlauben es einem Großteil der Hilfeempfänger nicht, auf diese zurückzugreifen.
  8. Mit einem Preis eines Produktes korrespondiert regelmäßig dessen Qualität und Nutzungsdauer sowie auch dessen wirtschaftliche und, bei elektrischen Geräten, energetische Effizienz. Bei der Berechnung, insbesondere langlebiger Wirtschaftsgüter als auch technischer Produkte, wurde somit eine durchschnittliche qualitätsabhängige Produktnutzungsdauer zugrunde gelegt.
  9. Eine pauschalierte Zugrundelegung eines 30-Tage-Monats, wie aktuell praktiziert, ist realitätsfern. Die nachfolgende Berechnung basiert auf einem 31-Tage-Monat. Es wird empfohlen, den jeweiligen Monatsbetrag der entsprechenden Tagesanzahl anzupassen.
  10. Einzelne Produkte mit extrem kleine Mengen bzw. sehr geringwertige Güter wurden z.T. zu Gruppen zusammengefasst und mit einem monatlichen Pauschalwert berücksichtigt.

Bedarfsermittlung:


(Abb. 1: Bedarf Nahrungs- und Genussmittel)


(Abb. 2: Bedarf Hygiene, Reinigung, Gesundheit)


(Abb. 3: Bedarf Bekleidung)


(Abb. 4: Bedarf Einrichtungsgegenstände)


(Abb. 5: Bedarf elektrische Haushaltsgeräte)


(Abb. 6: Bedarf Gebrauchsgüter)


(Abb. 7: Bedarf Bildung, Kommunikation, Freizeit, Mobilität)


(Abb. 8: Bedarf Sonstiges)

Erläuterungen einzelner Positionen:

Reis, Kartoffeln, Eierteigwaren:

Diese Nahrungsmittel für Hauptmahlzeiten ergänzen sich additiv auf die zugrunde gelegte Tagesanzahl des Monats. Gleiches gilt für alle weiteren Substitutionsgüter.

Obst und Gemüse:

Obst und Gemüse unterliegen einer besonders starken saisonalen Preisdynamik. Aus diesen Gründen wurde ein unterer Mittelwert aus Hochpreis- und Tiefpreis-Saison als Grundlage der Berechnung herangezogen.

Alkoholika, Tabakwaren:

Die generelle Nutzung von Alkoholika sowie Tabakwaren entspricht dem gesellschaftlich anerkannten Verhalten. Diesem wurde mit einer, wenn auch geringen, Menge Rechnung getragen.

Zusatzbeitrag Krankenversicherung:

Die vor kurzem durch die Bundesregierung zugelassene und inzwischen auch durch einige Kassen angekündigte Erhebung zusätzlicher Krankenkassenbeiträge in Höhe von maximal 8 Euro ist bei dieser Berechnung zwingend zu berücksichtigen.

Waschmaschine:

Eine Waschmaschine im Wert von 200 Euro ist im untersten Preisbereich angesiedelt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines solchen Gerätes beträgt erfahrungsgemäß 4 Jahre.

Computer, Monitor, Drucker:

Ein Computer gehört heutzutage in fast allen Haushalten zur technischen Grundausstattung. Er stellt die Basis für verschiedenartigste Kommunikationsmöglichkeiten dar und ist ebenso für Arbeitssuchende notwendiges Mittel zur Beschäftigungssuche.

Transportpauschale:

Der Kauf größerer Einrichtungsgegenstände wie auch elektrischer Geräte erfolgt im obigen Zusammenhang i.d.R. als Ersatzinvestition und somit zeitnah zum Zeitpunkt des Defektes. Eine Zusammenlegung von Käufen mehrerer Produkte ist damit nur eingeschränkt möglich. Diesem wurde mit der Zugrundelegung von 1 Transportpauschale beim Kauf von 3 diesbezüglichen Produkten berücksichtigt unter Zugrundelegung einer jeweiligen Lebensdauer von 8 Jahren für das entsprechende Produkt.

Geschirr:

Geschirr unterliegt sowohl einer häufigkeitsbedingten Abnutzung sowie auch Bruch. Diese Umstände wurden durch die durchschnittliche Nutzungsdauer eines 6-teiligen Services von 3 Jahren berücksichtigt.

Telefonanschluss, -gebühren, Internetanschluss, -gebühren:

Ein zum derzeitigen Preis von 29,99 Euro/Monat erhältliches Telefon-/DSL-Paket unterbietet den Preis für einen herkömmlichen Telefonanschluss zzgl. eines Internetanschlusses. Aus diesem Grund wurde auf diese Variante zurückgegriffen.

Mitgliedsbeitrag Sportverein:

Die Mitgliedschaft in einem Sportverein bietet sowohl die Möglichkeit für soziokulturelle Kontakte als auch die Möglichkeit zur Gesunderhaltung des Körpers. Mit einem Beitrag von 10 Euro monatlich werden Mitgliedschaften in nichtpreisintensiven Sportarten befördert. Mitgliedschaften exklusiverer Sportarten liegen regelmäßig beträchtlich über diesem Betrag.

Monatskarte Nahverkehr:

Monatskarten für den Nahverkehr werden in der Bundesrepublik in einer sehr großen Preisspanne angeboten. Aus diesem Grund ist es unmöglich, einen allgemeingültigen Betrag zugrunde zu legen. Es wurde sich deshalb am Betrag eines in einigen Städten erhältlichen Sozialtickets orientiert. Sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, ist dringend geboten, deutschlandweit einheitliche Regelungen zu schaffen, um allen Betroffenen eine ausreichende Mobilität zu gewährleisten.

Reparaturen:

Die Nutzungsdauer langlebiger Wirtschaftsgüter und technischer Produkte kann signifikant verlängert werden, wenn bei Bedarf notwendige Reparaturen durchgeführt werden können. Mit dieser Pauschale soll diesem Rechnung getragen werden.

Strom:

Bei einem Single-Haushalt wird in der Literatur häufig ein Stromverbrauch von 1.800 KWh zugrunde gelegt. Dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die betreffende Person nur einen geringen Teil des Tages in der Wohnung befindet. Die Lebenssituation von Hilfeempfängern ist jedoch signifikant anders. Dies wird mit dem leicht erhöhten Stromverbrauch von 2.000 KWh beachtet.

Privat-Haftpflicht- sowie Hausrat-Versicherung:

Häufige Voraussetzung zum Abschluss eines Mietvertrages ist das Vorhandensein einer Hausrat-Versicherung. Darüber hinaus kann ein Nichtbestehen beider Versicherungen von geradezu existentieller Bedeutung für die finanzschwachen Hilfeempfänger sein.

Eigenanteil Wohnungsinstandhaltung:

Regelmäßiger Bestandteil von Mietverträgen sind Eigenanteile von 75 Euro/Jahr für Instandhaltung sowie Reparaturen defekter Geräte oder Gebrauchsgegenstände. Dieses gilt es zu berücksichtigen.

Auswertung:

Abb. 9: Gegenüberstellung aktueller Gesamtbedarf / aktueller Regelsatz)

Diese empirische Untersuchung förderte mit einem aktuellen Bedarf von 684,68 Euro eine eklatante Unterdeckung beim derzeitigen Regelsatz von 359 Euro zutage.


(Abb. 10: Gegenüberstellung Betrag einer Mindestsicherung/aktueller Regelsatz)

Den umfangreichsten Ausgabeblock mit über einem Drittel bildet hierbei zur physischen Existenzsicherung der Bereich der „Nahrungs- und Genussmittel“. Der umfassende Komplex „Bildung, Kommunikation, Freizeit, Mobilität“ stellt mit rund einem Viertel der Ausgaben den zweitgrößten Bereich dar. Dies ist nicht unmaßgeblich auf die im Verhältnis hohen Kosten für Mobilität zurückzuführen. Die im Bereich „Sonstiges“ zusammengefassten weiteren Kosten sind mit rund 15 Prozent der drittgrößte Ausgabeblock, welches sich zu großen Teilen auf den vom Hilfeempfänger nur wenig beeinflussbaren hohen Kosten für Strom ableitet.


(Abb. 11: Anteile der sozialen Mindestsicherung)

Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Kategorien fällt ins Auge, dass die gesamten 359 Euro des aktuell seit 01.07.2009 gültigen Regelsatzes schon allein durch die Maßnahmen zur unmittelbaren Existenzsicherung mehr als nur ausgeschöpft sind. Hierbei überschreitet die Summe der Lebensmittel (ohne Genussmittel), Hygiene, Reinigung und Gesundheit sowie vertraglich zu zahlende Beträge (Tageszeitung, Telefon-, Internetgebühren, Mitgliedschaft Sportverein, Strom, Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung, Wohnungsinstandhaltung, Warmwasseraufbereitung), welche als nichtabwendbar angesehen werden müssen, den derzeitigen Regelsatz im Ganzen.

(Abb. 12: Gegenüberstellung: reale unabweisbare Kosten / aktueller Regelsatz)


Bewertung:

Dieser eklatante Widerspruch zwischen dem Anspruch einer sozialen Mindestsicherung und der tatsächlichen Realität mit seinem derzeitigen Niveau macht es unerlässlich, eine Wertung des ermittelten Datenmaterials vorzunehmen.

Dieses Ergebnis löst natürlich eine Vielzahl von Fragen aus. Wie konnten die Betroffenen, in Anbetracht dieser krassen Dissonanz zwischen dem eigentlich Notwendigen und dem tatsächlich Gezahlten, in den vergangenen 5 Jahren diese Differenz überbrücken? Die Antwort darauf dürfte vielfältig sein und sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Einige dürften sich mit gelegentlichen aperiodischen zulässigen Hinzuverdiensten die Gelegenheit geschaffen haben, ein Polster anzulegen, von welchem sie zu anderen Zeiten wieder zehren konnten. Einige wenige haben vermutlich ebenso mit nichtlegalen Tätigkeiten ihr Einkommen aufgebessert, um auf dieser Art und Weise die ihnen eigentlich verbürgten Teilhaberechte wahrnehmen zu können, welche ihnen jedoch aufgrund des erheblich zu niedrig bemessenen Regelsatzes verwehrt wurden. Deren Anteil liegt jedoch, entgegen den von verschiedenen Medien und Politikern verbreiteten, nichtbelegten Zahlen, nicht bei 30 Prozent, sondern laut einer Studie des Diakonischen Werkes zwischen 2 und 3 Prozent.

Die absolut überwiegende Mehrheit hingegen wird nach Wegen gesucht haben, ihre Ausgaben weiter zu reduzieren, um so mit dem ihnen zur Verfügung stehendem Geld über den Monat zu kommen. Dies konnte sich angesichts der extremen Unterdeckung nicht nur in der, erzwungenen, Aufgabe sämtlicher Freizeitaktivitäten wie Kino, Theater, Vereinsmitgliedschaften u.ä. erschöpfen, sondern notwendige Ansparungen für altersmüde oder defekte elektrische Gerätschaften als auch marode Einrichtungsgegenstände mussten so unterbleiben. Bekleidung konnte nicht gekauft werden, sodass die Betroffenen ihre alte und abgetragene Kleidung noch weiterhin nutzen mussten. Dies führte gleichzeitig zu Schamgefühlen und einem daraus resultierenden vollständigen Rückzug in den privaten Bereich.

Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Beziehenden ist weiter in den Schuldenkreislauf hineingerutscht, indem die Streckung bzw. sogar die Nichtzahlung von ratierlichen Tilgungen von Kleinkrediten für Haushaltsgeräte und Bekleidung etwa bei großen Versandhäusern die einzige Lösung war, um das alltägliche Auskommen zu sichern. Nicht selten sind sogenannte Offenbarungseide und Privatinsolvenzen die einzige Rettung und in sogenannten Bedarfsgemeinschaften danach die Fortsetzung der Verschuldung auf Name des Lebenspartners, die einen weiteren Zyklus der Verschuldung einläutet.

Selbst Einschränkungen im elementarsten Lebensbereich, der Ernährung, sind bekannt. Auch unter der Voraussetzung, dass in der Regel Eltern lieber selbst hungern, nur um ihre Kinder ernähren zu können, führte dies in einigen Fällen dazu, dass die Eltern nicht mehr in der Lage waren, ihren Kindern Geld für die Schulspeisung oder nur ein Pausenbrot mitzugeben. Angesichts dieser Fakten ist es umso verwerflicher, wenn diesen Eltern seitens einiger Meinungsführer vorgeworfen wurde, sie würden ihre Kinder vernachlässigen. So machte man aus den Opfern einer völlig unzureichenden finanziellen Ausstattung nun Täter als „verantwortungs- und gewissenlose“ Eltern.

Darüber hinaus gab es in den vergangenen Jahren, nach der Einführung der aktuellen Sozialgesetzgebung, eine Reihe von Suiziden von Hilfeempfängern, deren Ursachen unleugbar in den unwürdigen Lebensumständen sowie den praktischen Umsetzungen der örtlichen ARGEN lagen. Dies wurde jedoch zu keiner Zeit medial thematisiert und gelangte somit auch nicht ins öffentliche Bewusstsein.

Schlussfolgerungen:

Der aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragene Rechtsstreit über die Höhe des Regelsatzes, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche, steht als Ergebnis eines vor Jahren, noch vor der offiziellen Einführung der beklagten Gesetze, alle Instanzen durchlaufenden Prozesses. Selbst unter der Annahme, dass das BVG der Klage stattgibt, bleibt zu konstatieren, dass aufgrund der durch diesen „Weg durch die Instanzen“ verstrichenen Zeit den Betroffenen eine sehr lange, wertvolle Lebenszeit genommen wurde, welche im Nachhinein in dieser Form nicht wieder herstellbar wird.

Aus diesen Gründen sind folgende Maßnahmen zwingend erforderlich:

  1. Sofortige Neuermittlung der Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis eine Warenkorbes, der den Anforderungen des Grundgesetzes, unter der Beachtung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, gerecht wird
  2. Sofortige Erstellung einer ergänzenden Studie zur Rechtmäßigkeit der aktuellen Sozialgesetzgebung zu den eingangs erwähnten Problematiken
  3. Sofortige rückwirkende Erstattung aller zu Unrecht einbehaltenen Beträge, unabhängig von der Stellung einzelner Widersprüche und/oder Überprüfungsanträge der betroffenen Hilfeempfänger (rechtswidrige Ablehnungen dieser Widersprüche/Überprüfungsanträge werden damit ebenfalls hinfällig)
  4. Zeitnahe Neuschaffung einer neuen Sozialgesetzgebung, welche den ermittelten Problemen der aktuellen umfassend Rechnung trägt
  5. Abkehr von der Praxis der Willkür bei Bedarfsermittlungen und Erstattungen sowie eine stärker auf den Mindestbedarfssinn ausgerichtete Richtlinienverordnung, nach der die Mitarbeiter der ARGEn deutlicher zur ökonomischen anstatt zur moralisierenden Hilfestellung gehalten sind

Abschließend kann festgestellt werden, dass die vorschnelle Umstellung des ursprünglichen Sozialhilfemodells nach 2005 zu keiner Verbesserung sowohl der Lebensumstände der Betroffenen als auch zu einer Effektivierung des Arbeitsmarktes beigetragen hat, sondern eher zu einer flächendeckenden Unzufriedenheit und derben Schicksalsschlägen geführt hat, welche ihrerseits wiederum die Ursache für weitreichende infrastrukturell-soziale Komplikationen darstellen und wahrscheinlich auf lange Sicht nachwirken. Allein etwa die Tatsache, dass es heute fast gewöhnlich erscheint, dass Menschen unter 25 Jahren bei ihren Eltern campieren müssen, obwohl sozialpsychologisch völlig klar ist, dass damit deren soziale Kompetenz folgenschwer eingeschränkt wird, mag dazu anregen, den sozialpolitischen Überblick infrage zu stellen.

Angesichts der Ergebnisse dieser Analyse sowie ihrer notwendigen Bewertung und der festgestellten mehrfachen Verstöße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besteht für die verantwortlichen und handelnden Politiker, sowohl in der Regierung als auch der Opposition, die sofortige Verpflichtung, diese schweren Zuwiderhandlungen in Ihrer Gänze zu beseitigen. Dabei sollten sie nie aus den Augen verlieren, dass all ihre Bestrebungen nur einem einzigen Ziel zu folgen haben: DEM WOHL EINES JEDEN MENSCHEN.

Lutz Hausstein

Leipzig, Januar 2010

[Vielen Dank an Lutz Hausstein für diese überaus aufschlussreiche Untersuchung! Und vielen Dank an Frank Benedikt!

Guardian of the Blind]

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10 Jahre Attac Deutschland

10 Jahre Attac – 10 von vielen!

Heute vor 10 Jahren wurde Attac Deutschland gegründet. Das globalisierungskritische Netzwerk setzt sich seitdem für einen gerechten Welthandel und für eine Solidarität mit den Entwicklungsländern ein. Es kämpft dafür, dass die Globalisierung allen Menschen zu Gute kommt, gegen weltweite Ungerechtigkeit, gegen Umweltzerstörung,  gegen Privatisierungen und Sozialabbau ein, und dies ohne Hierarchien und ohne Geklüngel, sonden mit kreativen Protestaktionen und durchdachter konzeptioneller Arbeit.

Grund auch für mich, die allerherzlichsten Glückwünsche auszusprechen – war es doch gerade Attac, wo ich selbst erstmals politisch aktiv wurde, wo ich gegen den Irak-Krieg oder Hartz IV demonstriert hatte und wo ich – vielleicht sogar in allererster Linie – sehr viel über politische Inhalte gelernt habe. Doch die 10 Jahre Attac sind nur ein kleiner Zwischenschritt – haben sich doch die Verhältnisse, die Attac seit seiner Gründung kritisiert und für die es Lösungsvorschläge erarbeitet, seitdem nicht grundlegend verändert.

Brauchen wir Attac noch?

Selbst von den Seiten gerade der Politiker und der Presse, die Attac früher gerne wahlweise als randalierende und gewalttätige Autonome, verblendete Linksextreme (ganz egal, dass dort etwa auch Heiner Geißler Mitglied ist)  oder halluzinierende Sozialromantiker diffamiert hat, hört man nun tatsächlich, dass Attac eigentlich immer schon Recht hatte (inwiefern dies auf echter Einsicht in Folge der Ereignisse um das Entstehen und den Verlauf der Finanzkrise beruht, sei mal dahingestellt).

http://www.flickr.com/photos/stoller/ / CC BY 2.0

Die Finanzmärkt müssen reguliert werden, dass fordert Attac seit seiner Gründung, daher der Name, und das hat sich nun für alle offensichtlich als richtig erwiesen. Denn daran besteht kein Zweifel: der völlig entfesselte Finanzmarktkapitalismus hat uns die größte Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit beschert. Doch dieser ist nur ein Teil des neoliberalen Projekt, dass seit nunmehr fast 30 Jahren die weltweite Armut und Ungleichheit vergrößert, zu einer instabilen Wirtschaft geführt und Armut und Hunger vergrößert hat. Eine Finanztransaktionststeuer wird nun zwar von fast überall (selbst von Seiten der Union gefordert), aber ob diese wirklich (und v.a. weltweit) umgesetzt werden, ist eine andere Frage. Auch wenn Obama sehr sinnvolle Regeln für die Finanzmärkte plant – eine Steuer auf Finanztransaktionen ist nicht vorgesehen. Es läuft bisher weitgehend weiter wie vor der Krise. Und in Deutschland wird außer ein paar leeren Phrasen der Regierungspolitiker nichts geschehen. Viele reden inzwischen ähnlich wie Attac, wenige handeln entsprechend. Außerdem: sollten in einem Feld wirklich Forderungen von Attac zumindest teilweise erfüllt werden, was wir alle nur wünschen können, ist dies eben genau kein Grund, deshalb nachzulassen, sondern es zeigt, dass sich kompetent erarbeitete richtige Analysen und sinnvolle Ideen tatsächlich durchsetzen können – und dass eine andere Welt nicht nur wünschenswert, sondern in der Tat auch möglich ist.

Quelle: Attac

Doch es gibt noch viel zu tun: Der Klimagipfel von Kopenhagen hat keine Fortschritte gebracht, die Probleme sind dringender denn je. Wenn es so bleibt, wird der Klimawandel mit all seinen verheerenden Auswirkungen nicht einmal geringfügig eingedämmt werden können. Die Machthabenden der Welt haben ein schier unglaubliches Maß an Egoismus, kurzfristigem Denken und Unverantwortlichkeit an den Tag gelegt. Der Vertrag von Lissabon macht die EU zur Bastion des neoliberalen Kapitalismus. Die Privatisierungswelle für alles, was man zu Geld machen kann, und sei es auch das Trinkwasser, schreitet weltweit weiter voran, und sie ist auch in Deutschland nicht beendet. Die neue Bundesregierung hat ein Programm aufgelegt, dass allen Vorstellungen von sozial gerechter, wirtschaftlich sinnvoller oder auch nur rational gestalteter Politik Hohn spricht: Hartz IV-Verschärfungen, Kopfpauschale, lupenreine Klientelpolitik sind nur ein paar Besispiele der derzeitigen Situation. Und nicht zuletzt in Zeiten, in denen ein radikal-wirtschaftsliberaler wie Dirk Niebel Entwicklungsminister ist, kann Attac nicht überflüssig werden.

Eine andere Welt ist möglich

Attac Norwegen unter CC-BY-SA 3.0

Die Regulierung der Finanzmärkte ist zwar sinnvoll, doch gehen die Vorstellungen von Attac weiter: die Einnahmen aus dieser Steuer sollen für Entwicklungszwecke verwendet werden. Denn die Entwicklungsländer leiden nicht nur unter Naturkatastrophen, sondern auch unter ungerechten Strukturen im Welthandel, und diese bestehen nach wie vor. Sie bestehen etwa aus hohen Agrarsubventionen und tarifären wie nichttarifären Handelshemnisse der Industrieländer, die die wirtschaftlichen Chancen des Südens unterminieren. Der Norden dominiert die Bretton-Woods-Organisationen, die WTO funktioniert immer noch als einer der ersten Agenten des Marktradikalismus und als Vehikel der Interessen transnationaler Konzerne.

Die Welt wird immer reicher, doch der Abstand zwischen Arm und reich nimmt (innerhalb der Staaten, zwei- bis dreimal so viel aber zwischen ihnen) zu. Gerade die Entwicklungsländer in Afrika und Südasien haben – so ist das Ergebnis aller Studien zu dem Thema – nicht von der Globalisierung der Weltwirtschaft profitiert, oft hat sie ihnen sogar eher geschadet.

Dabei bietet die  Globalisierung, wenn sie gerecht gestaltet ist, durchaus auch Chancen für die Entwicklungsländer, denn sie ist kein unveränderbares Naturgesetz, sie ist von Menschen historisch gestaltet und beeinflusst worden und sie ist immer noch gestalt- und veränderbar. Die Globalisierung kann als Prozess kaum aufgehalten werde, aber es liegt an uns, sie so gut wie möglich auf das Ziel zu gestalten, dass ein menschenwürdiges Leben für alle Menschen auf der Welt realisiert werden kann, und eines, in dem wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen nicht zerstören. Eine andere Welt ist möglich.

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Zensursula im Ministerium für Arbeit und Soziales: das fängt ja schon mal gut an …

Was die neue Bundesregierung unter “Veränderungen von Hartz IV” wirklich versteht, zeigt die neue Arbeitsministerin Zensursula von der Leyen jetzt ganz deutlich. Und dabei ist von den angeblich angedachten “Verbesserungen” außer Floskeln nichts zu sehen – im Gegenteil. Auf Artikel in der Springer-Presse zu verlinken ist natürlich immer so ne Sache, aber dieser zeigt ganz deutlich, was die Bundesregierung und ihre medialen Unterstützer wirklich wollen: Wer nicht arbeiten will, soll härter bestraft werden (BILD) (via).

Zensursula will, so sagt sie in einem Interview mit diesem Blatt, eine umfangreichere und härtere Anwendung von Sanktionen gegen “arbeitsunwillige” Hartz IV-Empfänger. Sozialleistungen soll es nur gegen Arbeitszwang geben.

– Genau, das Problem ist nicht, dass es zu wenige Arbeitsplätze gibt, nein, diese faulen Schmarotzer wollen ja alle nur nicht arbeiten!! Dann muss man sie eben zwingen! Und notfalls sollen sie auch für 1 Euro oder sogar weniger arbeiten, schließlich soll man doch auch nichts geschenkt bekommen! Es gibt noch nicht genug Sanktionen – die Leistungen komplett, zu 100%, streichen, reicht noch nicht! Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!!1!! –

Und Zensursula zeigt außerdem, dass sie nicht nur nichts von Arbeitsmarkt-, sondern auch nichts von Wirtschaftspolitik versteht:  “Da wir so viel exportieren, muss die weggebrochene Nachfrage aus dem Ausland wieder steigen”, wird sie in dem Artikel zitiert.

Klar. Und wie sollen wir das machen? Sollten wir nicht stattdessen eher die Binnennachfrage steigern, dafür sorgen, dass eben durch höhere Sozialleistungen, höhere Löhne und weniger Arbeitslosigkeit der Konsum steigt? Aber nein, das würde nicht ins Konzept einer neoliberalen Politik passen. Auch wenn es sinnvoll wär, egal.

Welche Vorstellungen und welches Gesellschaftsbild diesen Vorstellungen zugrunde liegt, erläutert derweil das Zeit-Essay “Armutsdebatte: Ab in die Dienerschule”:

Die Allianz der Leistungsträger träumt von einer neuen Gesellschaft, in der die Schwachen sich selbst überlassen bleiben

Und es zeigt, was von den Vorstellungen Sloterdijks und Co. zu halten ist,, warum in Wirklichkeit eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet und wie wir derzeit einen Klassenkampf von oben erleben, was vom angeblichen “Leistungsprinzip” zu halten ist und warum Gerechtigkeit und Chancengleichheit wichtig sind.

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5 Jahre Hartz IV: 5 Jahre zuviel

Seit dem 1. Januar 2005 besteht das “Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, mit dem die neoliberalen Workfare-Prinzipien, Menschen ohne Arbeit das Leben so schwer wie möglich zu machen, in Deutschland eingeführt wurden. Mit ihm erreichten in kurzer Zeit Armut und Unsicherheit in Deutschland ein neues Rekordhoch. Die Ensoldidarierung der  Gesellschaft wurde vorangetrieben und, mit tatkräftiger Unterstützung der Medien, geradezu zur Tugend erhoben. Kein Geburtstag also, den man feiern könnte – und auch die deutsche Witschaft kann dies nicht.

Die Folge dieses auch als “Hartz IV” bekannten Gesetzes war für einen großen Teil der Bevölkerung, für Millionen von Menschen, v. a. auch für Frauen und Kindern, ein Abgleiten in die Armut, in eine von Politik und veröffentlichter Meinung geschaffene und zudem stigmatisierte Schicht, aus der es kaum ein Entkommen gibt. Weitere Auswirkungen sind eine wachsende soziale Ungleichheit, der mittlerweile zweitgrößte Niedriglohnsektor aller Industrieländer, die massive Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, soziale Unsicherheit und nicht zuletzt ein Wandel im gesellschaftlichen Klima. Galt es früher eher, Arbeitslosen zu helfen, eine neue Beschäftigung zu finden, auch denen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, die nicht arbeiten können, und auch die wenigen, die wirklich nicht arbeiten wollen, nicht verhungern zu lassen, so sollen heute, ganz wie von den geistigen Vätern und den unmittelbarern Schaffern und Umsetzern der neoliberalen Agenda beabsichtigt, Hart IV- Bezieher leiglich “faulenzende Sozialschmarotzer” darstellen, die der Gemeinschaft nur Geld kosten, die man zwingen muss, zu arbeiten, notfalls auch unbezahlt, denen man noch ein paar Mittel zugesteht, die vielleicht gerade noch das Überleben sichern, mehr aber auch nicht. Die Sanktionen nach §31 SGB ermöglichen es, bis zu 100% der Leistungen nach Hartz IV zu streichen – Leistungen, die ein soziales Existenzminimun darstellen sollen (wenn sie nicht darunter liegen – mit dieser Frage wird sich in Kürze ja das Bundesverfassungsgericht befassen). Erstmals seit vielen Jahrzehnten gibt es daduch wieder Hunger in Deutschland.

Der Arbeitsmarkt wurde ebenfalls nicht belebt. Hartz IV und die ganze Agenda 2010 schaffen werder Flexibilität des Arbeitsmarktes, noch soziale Sicherheit oder höhere Einkommen, und auch keine neue Beschäftigung. Kaum verfolgt die aktive Förderung oder (Weiter-)Qualifizierung von Arbeitslosen oder eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Dabei erscheint gerade die in Deutschland verfolgte neoliberale Politik nach dem Vorbild der angelsächsischen Staaten, die statt auf Förderungsmaßnahmen einseitig auf den Abbau sozialer Leistungen und erhöhten Druck gesetzt hat, deutlich weniger erfolgversprechend, als eine Strategie, die Flexibilität des Arbeitsmarktes und eine hohe soziale Sicherheit sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik, nach dem Vorbild etwa Dänemarks oder Schwedens miteinander kombiniert (siehe dazu: Europäische Lehren für den deutschen Arbeitsmarkt: Flexibilität und Sicherheit sind vereinbar). Statt Flexibilität im Arbeitsmarkt schuf Hartz IV nur Druck, Druck Arbeitsstellen anzunehmen, die nicht da sind. Denn Arbeitsplätze kann diese Maßnahme nicht schaffen, und dafür war sie auch nicht gedacht. Der Konsum der Bevölkerung, die Binnennachfrage, wurde durch die massive Minderung der Kaufkraft der von Hartz IV Betroffen stark geschwächt, während die Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft wuchs, die Exporterlöse aber, v. a. im Zuge der Weltwirtschaftskrise absackten. Und auch die Unternehmen erhalten kaum mehr Anreize, Beschäfigte einzustellen oder ihre Investitionen auszuweiten. So kommt es, dass die Abnahme der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren fast ausschließlich auf konjunkturelle Faktoren zurückzuführen ist, die tatsächlichen Ursachen der Arbeitslosigkeit, v. a. die schwache effektive Nachfrage, aber unberührt bleiben

Aber was schreibe ich, die Erkenntnis, dass Lohnsenkungen und damit Sinken der Nachfrage zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen sind bei den neoliberalen Talkshow-Ökonomen, den Lobbyisten der Arbeitgeberverbände und den Politikern, die ihren Ratschlägen wie die Ratte dem Flötenspieler folgen, nicht angekommen – für sie stellen hohe Löhne nu Kostenfaktoren dar, Sozialleistungen mindern nu den gewünschten Zwang, jede Arbeit annehmen zu müssen. Diese Kuzsichtigkeit lässt seit fast 30 Jahen unsere Arbeitslosigkeit ansteigen, die Löhne stagnieren, die soziale Ungleichheit zunehmen, die Investitionsraten der Unternehmen abnehmen. Staatliche Beschäftigungsprogramme zu guten Löhnen, nicht ein durch staatliche Zuschüsse geschaffener Niedriglohnsektor der “Aufstocker” wären ein Weg zu einer steigenden Nachfrage, sinkenden Sozialkosten, niedrigerer Arbeitslosigkeit und einer Belebung der Wirtschaft.

Die Verantwortliche der Hartz IV-Gesetze unterdessen sind, zwar teilweise vorbestraft, so doch in einträglichen Posten untergekommen. Schröder, Clement, Riester, Müller und wie sie alle heißen, sie vertreten nun auch offiziell die Interessen, für die sie in der Vergangenheit Politik gemacht haben. Für sie zumindest hat sich die Einführung von Hartz IV gelohnt. Und die neue Bundesregierung führt, wie sollte es auch anders sein, die Politik, die sie als (Neo-)Konservative und (Neo-)Liberale kaum “besser” hätten umsetzen können, weiter fort.  Sollten vielleicht wenigstens ein paar Unternehmen irgendwann einsehen, dass sich eine niedrige Nachfrage, durch prekäre und stets unsichere Beschäftigungsverhältnisse demotivierte Arbeitskräfte, ein Klima der Angst und des Misstrauens, der Bevormundung und Überwachung, auch für sie negativ auswirken, so wäre vielleicht aus dieser Richtung etwas zu hoffen. Doch danach sieht es leider nicht aus. Gerade in Zeiten des ungebremsten (und von der Realwirtschaft nahezu vollständig entkoppelten) Finazmarktkapitalismus steht mehr denn je die kurzfristige Rendite denn die langfristige Performance eines Unternehmens oder gar einer Volkswirtschaft im Vordergrund.

Nein, Widerstand gegen die witschaftlich schädliche Politik und gegen die unsozialen, menschenverachtenden Praktiken, die mit der Agenda 2010 und besonders mit Hartz IV  zur vollen Entfaltung kamen, muss aus der Bevölkerung kommen: aus den betroffenen Gruppen, aus den Gewerkschaften, aus sozialen Gruppierungen, von der Straße, aber auch von kritischen Seiten der Wissenschaft und der Medien – und, da diese versagen, aus der Gegenöffentlichkeit zum Mainstream, die die Möglichkeiten des Internets in vollem Umfang nutzen muss. Während die Mainstream-Medien, offenbar verschämt über die offensichtlichen Misserfolge und die durch die Hartz-Gesetze verstärkten oder erst geschaffenen Missstände über das “Gbeurtstagskind” Stillschweigen bewahren, gibt es dort sehr treffende Analysen, die den Geist und die Folgen von Hartz IV beleuchten. Hier eine kleine Auswahl von lesenswerten Beiträgen:

Eine kritische Bilanz von Hartz IV fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2005 (Christoph Butterwegge auf den NachDenkSeiten):

Es ging dabei nicht bloß um Leistungskürzungen in einem Schlüsselbereich des sozialen Sicherungssystems, vielmehr um einen Paradigmawechsel, anders formuliert: um eine gesellschaftliche Richtungsentscheidung, die das Gesicht der Bundesrepublik seither prägt. (…) Hartz IV markierte nicht bloß eine historische Zäsur für die Entwicklung von Armut bzw. Unterversorgung in Ost- und Westdeutschland, sondern es steht als Symbol für die Transformation des Sozialstaates, für seine Umwandlung in einen Minimalstaat, der Langzeitarbeitslose gemäß dem Motto „Fördern und fordern!“ zu „aktivieren“ vorgibt, sich aber aus der Verantwortung für ihr Schicksal weitgehend verabschiedet. (…) Einerseits zeitigte das Gesetzespaket negative Verteilungseffekte im untersten Einkommensbereich, andererseits wandelten sich durch Hartz IV auch die Struktur des Wohlfahrtsstaates (Abschied vom Prinzip der Lebensstandardsicherung), die politische Kultur und das soziale Klima der Bundesrepublik. (…)

Hartz IV sollte nicht bloß durch Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt den Staatshaushalt entlasten, sondern auch durch Einschüchterung der Betroffenen mehr „Beschäftigungsanreize“ im Niedriglohnbereich schaffen. Man zwingt sie mit Hilfe von Leistungskürzungen, schärferen Zumutbarkeitsklauseln und Maßnahmen zur Überprüfung der „Arbeitsbereitschaft“ (vor allem sog. 1-Euro-Jobs), fast jede Stelle anzunehmen und ihre Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu verkaufen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die (noch) Beschäftigten und die Angst in den Belegschaften vermehrt. Dass heute selbst das Essen von Frikadellen und die Einlösung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro als Kündigungsgründe herhalten müssen, zeigt zusammen mit der Bespitzelung von Betriebsrät(inn)en in großen Konzernen, wie sich das Arbeitswelt verändert hat. (…) Da trotz des irreführenden Namens „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auch immer mehr (voll) Erwerbstätige das Alg II als sog. Aufstocker, d.h. im Sinne eines „Kombilohns“ in Anspruch nahmen bzw. nehmen mussten, um leben zu können, etablierte Hartz IV ein Anreizystem zur Senkung des Lohnniveaus durch die Kapitalseite. Ein staatlich subventionierter Niedriglohnsektor vermehrt die Armut, statt auch nur ansatzweise zur Lösung dieses Kardinalproblems beizutragen. Mittlerweile hat die Bundesrepublik unter den entwickelten Industriestaaten den breitesten Niedriglohnkorridor nach den USA. (…)

Da die Zumutbarkeitsregelungen mit Hartz IV erneut verschärft und die Mobilitätsanforderungen gegenüber (Langzeit-)Arbeitslosen noch einmal erhöht wurden, haben sich die Möglichkeiten für Familien, ein geregeltes, nicht durch permanenten Zeitdruck, Stress und/oder räumliche Trennung von Eltern und Kindern beeinträchtigtes Leben zu führen, weiter verschlechtert. (…) Hartz IV trug durch das Abdrängen der Langzeitarbeitslosen samt ihren Familienangehörigen in den Fürsorgebereich dazu bei, dass Kinderarmut „normal“ wurde, was sie schwerer skandalisierbar macht. (…)

Jenseits der Schmerzgrenze (Der Freitag):

Fünf Jahre Hartz IV bringen vor allem eines: mehr Armut. Das entspricht dem Geist, aus dem die „Reform“ entsprang. Betroffene sprechen von “Überlebenstraining” (…)

Beides entspringt einer Vorstellungswelt, die vor fünf Jahren mit Hartz IV ihre bürokratische Entsprechung fand. Danach gibt es gar keine Erwerbslosigkeit, nur der Preis der Ware Arbeitskraft ist zu hoch. Politik aus diesem Geist heraus ist „Räumung des Marktes“, bedeutet Manipulation der Statistik, heißt Ein-Euro-Jobs und nötigt dazu, jede Tätigkeit anzunehmen. Hartz IV hat das Einkommensniveau gedrückt und den Zwang erhöht, sich für Löhne unter dem Existenzminimum zu verkaufen. 1,3 Millionen Erwerbstätige sind mittlerweile auf ergänzende Hartz-Leistungen angewiesen. (…)

Die Grundformel der Arbeitsmarktpolitik heißt „Aktivieren“ – was sich freilich auch mit Bestrafung derjenigen, die mit dieser „Aktivierung“ nicht einverstanden sind, übersetzen lässt. Die Arbeitsagenturen kontrollieren und sanktionieren aber mittlerweile nicht nur das Tun, sondern auch die Haltung, die Einstellung der Langzeiterwerbslosen, wie etwa eine Studie des Siegener Soziologen Olaf Behrend gezeigt hat: Hartz IV wirkt als Mittel zur sozialen Disziplinierung. (…)

5 Jahre Hartz IV – Kein Grund zum Jubeln (Lowestfrequency):

(…) Doch den Betroffenen redete man ein, sie sollten jede Arbeit annehmen, es sei besser, für einen Hungerlohn zu arbeiten, als sich aus dem Lohnerwerb zu verabschieden. Ihnen geht es ja gut. Woanders wäre es schlechter. Schon im alten Griechenland wusste man: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, und dagegen ist es doch wunderbar. (…) Und schauen sie doch, sie bekommen sogar Arbeit, unbezahlt vielleicht, meist nicht ausreichend, um doch ein bisschen weniger Fremder zu sein, aber denen drüben, denen ergeht es noch schlechter, haben die Faulpelze da in der Ferne, jenseits des Stiefels oder des Ural, haben die ein Fahrrad? Urlaubsanspruch? Medizin? Nun sehen Sie doch, es geht immer noch schlechter. Nein, hier ist es gut, solange man den Vergleich gut wählt. (…)

Die ganze Agenda 2010, der Überbau durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, ein Sammelsurium aus Angst, Druck und Rückzügen in vorkriegsähnliche Zustände, was die Arbeitslasten an betrifft. Mehr Niedriglohn, warum eigentlich notwendig? Weniger Leistung, nur noch das Allernötigste und dann noch sanktionierend streichen. Arbeit als Pflicht zu jedem Preis, also unter Zwang, um nicht unter das Existenzminimum zu rutschen (…)

Es ist halt nicht zum Nulltarif, immer ein Arbeitsheer haben zu wollen, eine stehende Armee an Hungerleidern, denen eingedroschen wurde, sie sollten, müssten tun, was ihnen gesagt, besser noch als zu fragen, welchen Wert sie haben. (…)

Zwei Geburtstagskinder (binsenbrenner.de) (zur Erklärung: das andere “Geburtstagskind” ist ELENA):

(…) Dass die Zahl der Gratulanten für Hartz IV nicht eben überbordend sein würde, war absolut absehbar, dass die geistigen Väter und derzeitigen Erzieher sich sehr geschmeidig an klaren Stellungnahmen vorbeidrücken würden, erstaunt da schon mehr. Das eine oder andere sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut veröffentlichte „Ja, aber…“-Gutachten zur Wirkung von Hartz IV, die an der Durchführung Beteiligten, also Arbeits- und Sozialverwaltung hielten sich, außer mit einem schmallippigem Bekenntnis, dass man (nach fünf Jahren!) die Kinderkrankheiten ausgemerzt habe, sehr zurück (…)

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Ein frohes 2010!

… Und dass es vielleicht wenigstens etwas besser wird als das letzte Jahr …

Natürlich wäre es dazu etwa notwendig., wenn z.B. von den Politikern eigesehen würde, dass die nach diesem Jahr benannte “Agenda”, die die workfare-Prinzipien in Deutschland eingeführt hat, ihre Verspechungen nicht halten konnte. Dass  fünf Jahre Hartz IV zu einem beispiellosen Anstieg von Armut und Unsicherheit geführt haben. Die Konsequenzen und Effekte von Hartz IV sind beim Freitag sehr gut zusammengefasst. Es wäre schön, wenn man zugibt, dass die Politik des Sozialabbaus, der Umverteilung von unten nach oben, der Privatisierungen, der Deregulierungen, die Politik ausschließlich zugunsten Arbeitgebern und Vermögenden der letzten drei Jahrzehnte versagt hat.

Davon ist zur Zeit natürlich kaum auszugehen. Doch um die schädlichen Auswirkungen des marktradikalen Wirtschaftsliberalismus aufzuziegen, lohnt es sich, zu schreiben. Auch im neuen Jahr.

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Politik auf Kosten der Ärmsten

Dass die FDP die Entwicklungshilfe senken und das Entwicklungsministerium abschaffen will und die Art, wie dies verkauft wird, steht in der Tradition neoliberaler Politik: die Schwachen gegen die Schwächsten auszuspielen, um von der eigenen Politik abzulenken: der gezielten Umverteilung von unten nach oben.

FDP will Abschaffung des Entwicklungsministeriums – Entwicklungshelfer warnen

Die FDP beharrt bei den Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien weiterhin auf der Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und seiner Integration in das Außenministerium. Die Begründungen dafür fallen abenteuerlicher denn je aus:

“Einen Prestigegewinn für unser Land bedeutet ein eigenes Entwicklungsministerium nicht. Im Ausland entsteht gelegentlich eher der Eindruck, dass die Deutschen dumm sind, und sich ausspielen lassen, oder noch schlimmer: dass die Deutschen mit gespaltener Zunge reden”, sagt Hellmut Königshaus, Sprecher der FDP für wirtschaftliche Zusammenarbeit. “Das muss aufhören, das gefährdet das deutsche Ansehen. Deswegen gehört das BMZ in das Außenministerium.”

Es fällt sogar schwer nachzuvollziehen, was er überhaupt damit meint (von wem sich ausspielen lassen?). Dass CDU und CSU gegen eine Auflösung des Entwicklungsministeriums sind, weil sei es gerne besetzen wollen, sind zwar die falschen Motivationen, aber für das richtige Ziel, da gute Gründe gegen eine Auflösung des Ministeriums sprechen. Nicht umsonst sprechen sich alle Experten und in der Entwicklungshilfe Aktiven vehement gegen diesen Schritt aus und fürchten, dass die Entwicklungspolitik so als eine “Politik zweiter Klasse” künftig nur noch eigenen außenwirtschaftliche Interessen dienen solle.

Neue Linie der Entwicklungspolitik: zurück zum Marktradikalismus?

Auch eine Rückkehr zur Politik unter der stark neoliberalen Washington-Konsensus-Ära wird befürchtet: Deutschland könnte wirtschaftlichen Druck auf Entwicklungsstaaten ausüben und sie zu weiteren Marktliberalisierungen erpressen. Dass diese Politik nicht zielführend ist und größere soziale Schäden verursacht und zu mehr Armut und Ungleichheit geführt hat, als sie geholfen hat, wurde inzwischen sogar von der Weltbank eingesehen. Nur zu den deutschen Neoliberalen scheint diese Erkenntnis noch nicht durchgedrungen zu sein.

“Wichtigstes Ziel der Europäischen Union muss es sein, einen freien Marktzugang für Dienstleistungen und Industriegüter in den Schwellenländern zu erreichen”, schrieben die Liberalen im Juli 2008 in einer Presseerklärung.

Die entwicklungsbezogenen Wissenschaft neigt aber jenseits von ideologischer Verbortheit vielmehr stark zu der Aussage, dass Protektionismus (Schutz der einheimischen Märkte) seitens der Entwicklungsländer in machen Bereichen anfangs sogar eher sinnvoll sein könne. Viel wichtiger (und langfristig gewinnbringend für beide Seiten) seien dagegen Marktöffnungen seitens der Industrieländer für z.B. Agrar- und Textilprodukte aus Entwicklungsländern.

Senkung der Entwicklungshilfe zur Finanzierung von Steuerentlastungen in Deutschland

Außerdem ist eine Senkung der Entwicklungshilfe (nicht zuletzt, um Steuerentlastungen zu finanzieren) zu befürchten. Philip Rösler meint etwa, dass “Schwellenländer wie China und Indien” keine Entwicklungshilfe mehr benötigten. In Indien leben derweil 44% der Bevölkerung unter der absoluten Armutsgrenze, wirtschaftliches Wachstum findet zwar in einigen Branchen (Stichwort IT) statt, wirkt sich aber höchst ungleich aus. Es gibt durchaus sehr wohlhabende Bevölkerungsschichten – aber wie gesagt, 44% der Bevölkerung leben in bitterster Armut. Solche Aussagen kann man also nur als billigsten und zynischen Populismus für den deutschen Stammtisch-Michel auffassen. “Sollen wir uns doch erstmal um unsere eigenen Probleme kümmern!” “Wir müssen zuerst an uns denken!” “Wir haben doch selber nichts!” “Erstmal die Steuern senken!”.

Die Politik der Neoliberalen: die Schwachen gegen die Schwächsten ausspielen

Ein beliebtes der Mittel Unterstützer des Marktradikalismus war es immer, die Mehrheit der Gesellschaft gegen bestimmte Gruppen auszuspielen, um von Misswirtschaft, sozialer Ungleichheit und immer weiter gehender Umverteilung von unten nach oben abzulenken: gegen die faulen, arbeitsscheuen Hartz IV- Empfänger,  gegen die Linken, gegen die Ausländer, gegen die Muslime – und nun gegen die Menschen aus Entwicklungsländern.

Sie wollen damit z.B. davon ablenken, dass die geplante Steuerpolitik eine kaum (oder nur mit Taschenspielertricks wie den “Schattenhaushalt”) finanzierbare und wirtschaftliche sinnlose Klientelpolitik zugunsten der Besserverdienden, die Sozialpolitik eine Umverteilung der Lasten hin zu den Arbeitnehmern (aktueller Fall: Pflegeversicherung) geplant ist. Und aktuell will man offenbar von manchen Seiten eine Umorientierung der Außen- und der Entwicklungspolitik hin zu einer nationalstaatlich-egoistischen Interessenpolitik : die Entwicklungspolitik soll den eigenen Interessen dienen: den Interessen der Industrieländer und v.a. den Interessen von deren wirtschaftliche und gesellschaftlichen “Führungseliten”, wie sie sich so gerne nennen. Wenn dabei auch etwas Positives für die Entwicklungsländer abfallen sollte, ist das eher ein zufälliger Nebeneffekt.

Alle Politikreiche sollen die Stärkeren noch mehr stärken, und die Schwächeren merken es nicht, weil ja “die Hart IVler” oder “die Ausländer” an allem Schuld sind. Die derzeitige Politik ist alternativlos, und sie ist richtig, das bestätigen ja immer die “unabhängigen Experten”. Und eine Politik, die den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung dient, ist “nicht umsetzbarer Populismus” – so spricht der deutsche Michel  den von den Mainstream-Medien lancierten Mietmäulern der Arbeitgeberlobbys oder der Propaganda der Springer-Postillen nach dem Mund.

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Petition gegen Hartz IV-Sanktionen

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Unter dem Existenzminimum versteht man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische  Notfallversorgung (wikipedia).

Eben dieses Existenzminimum wird aber als gefährdet betrachtet für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II, gegen die seitens der Jobcenter Sanktionen verhängt werden. Im Zuge der sogenannten “Hartz IV”-Gesetze ist es möglich, gegen ALG II- Bezieher bei bestimmten Versäumnissen Sanktionen nach §31 SGB zu verhängen. Dies geschah allein im Jahr 2008 789.000 mal. So kann, wer etwa eine  „zumutbare“ (also so gut wie jede) Arbeit oder einen Ein-Euro-Job ablehnt oder wer ein Bewerbungstraining versäumt, mit einer Leistungskürzung um 30% für 3 Monate bestraft werden, bei Wiederholung bis zu 100%. 100% einer Leistung, die das Existenzminimum darstellen soll. Leistungen, die das Existenzminimum darstellen, können also komplett gestrichen werden. Erwachsenen unter 25 Jahren wird häufig schon bei der ersten „Pflichtverletzung“ der Regelsatz komplett gestrichen, beim zweiten mal die Unterkunftskosten (2008 gab es das 97.000 mal). Die legale Rechtmäßigkeit der Sanktionen darf unterdessen angezweifelt werden: 41% der Widersprüche und 65% der Klagen vor Gericht waren ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. (Siehe auch: In Deutschland muss niemand hungern! Oder doch?)

Nun läuft beim Deutschen Bundestag noch bis zum 28.10. eine Online-Petition, die sich gegen diese zutiefst unsozialen und meiner Meinung nach menschenverachtenden Praktiken, die zu Obdachlosigkeit und Armut, ja sogar zu Hunger in einem der reichsten Länder der Welt führt, ausspricht:

Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II vom 20.08.2009

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen … sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

Begründung

Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Außerdem gibt es ein Bündnis für ein Sanktionsmoratorium von Politikern, Gewerkschaften und verschiedenen Initiativen, bei der man für eine Aussetzung der Sanktionen unterschreiben kann.

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Und es hat sich im Netz eine Unterstützer-Initiative gebildet: Sanktionen wegbloggen! Blogger gegen Hartz IV-Sanktionen. Falls ihr ein Blog habt, schaut doch bitte mal, ob ihr diese unterstützen wollt.

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Krieg gegen die Armen

Bei wikileaks gibt es eine Studie des EU Institute for Security Studies: What ambitions for Europeans defence in 2020? Darin wird ein internationaler, auch militärisch geführter Klassenkampf des reichen Nordens gegen die Menschen des armen Südens gefordert:

Um einen Zusammenbruch des globalen Wirtschaftssystems (“global systemic collapse”) zu vermeiden, fordert das Institut, gegen die “untere Milliarde” der Menschheit (“bottom billion”) das “gesamte Spektrum hoch intensiver Kampfmaßnahmen” (“full spectrum of high intensity combat”) in Anschlag zu bringen. (Siehe: Zusammenfassung der Studie bei http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57603)

Die Studie fordert, die Stabilisierung der globalen Klassengesellschaft. Heute gäbe es auf der Welt eine “hierarchische Klassengesellschaft”. In dieser stünden sich eine metropolitane “Elite” aus transnationalen Konzernen, OECD-Ländern und Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien einerseits und 80 % der Weltbevölkerung – darunter die unteren Milliarde armer Menschen, die durch die “Verweigerung” einer “Zusammenarbeit” mit den metropolitanen Ökonomien einen “Kollaps des globalen Wirtschaftssystems” auslösen könnten – andererseits gegenüber.

Die Kampfmaßnahmen gegen die Armen sollen laut den Empfehlungen in der Abwehr von Flüchtlingen, um “den reichen Teil der Welt vor den Spannungen und Problemen der Armen schützen”, und auch z.B. in der Niederschlagung von Aufständen in Entwicklungsländern und der Überwachung der Weltmeere bestehen. Dies solle mittels einer massiven Aufrüstung und Förderung der Überwachungstechnologie der EU-Länder erreicht werden. Außerdem sollten die reichen Länder die  natürliche Ressourcen (z.B. tropische Regenwälder oder Fischgründe) im armen Süden militärisch gegen “unerwünschten Zugriff” absichern. Die Kampfeinsätze zur Durchsetzung europäischer Verwertungsinteressen sollten auch ohne oder gegen NATO und die USA von der EU durchgesetzt werden, so die Forderung des Instituts (vgl.:  http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57602).

Das “EU Institute for Security Studies” ist ein sicherheits- und verteidigungspolitischer Think Tank, das dem EU-Ministerrat untersteht (und von ihm gegründet wurde). Er berät Institutionen der EU.

Dieser Bericht offenbart in einer Offenheit, die ich so bisher kaum irgendwo gesehen habe, ein Interesse an der Aufrechterhaltung globaler Ungleichheitsstrukturen und die Bereitschaft, diese auch mit Gewalt durchzusetzen – Gewalt gegen die Verlierer der internationalen Klassengesellschaft, Gewalt gegen die Bedrohung der Privilegien, die auf Ausbeutung beruhen. Und die gewaltsame Ausweitung dieser Ausbeutung auf natürliche Ressourcen des Südens. Und sie zeigt, was wir zu erwarten haben, wenn die Neokonservativen sich noch mehr durchsetzen.

Das ist mal nicht die Zuckerguss-Wahlkampf-Political-Correctness-Version dessen, wie die alte Weltordnung der Ausbeutung der Vielen durch die Wenigen in Europa (und den USA natürlich) erhalten werden soll, sondern wie sie das wirklich meinen. (Kommentar von Fefe)

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