“Keine Lose für die Nieten!”

Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Personen, die “Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen”, insbesondere Hartz-IV-Empfängern, Lotto- oder Wettspielscheine zu verkaufen. Bereits im Januar hatte ein anderes Gericht entschieden, dass, obwohl Lotto-Gewinne ja ansonsten steuerfrei sind, bei Hartz-IV-Bezieher ein Lottogewinn auf vom Regelsatz abgezogen werden muss. (Wo kämen wir auch hin, wenn in Zeiten des Finanzmarktkapitalismus Einkünfte erzielt würden, für die man nicht gearbeitet hat?)

Die Begründung des Lotto-Verbots für Hartz-IV-Empfänger mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dessem vorgeblichen Ziel der Bekämpfung von Spielsucht erscheint wenig überzeugend. Dies ist sowieso eher eine  bloße Fassade, um das staatliche Glücksspielmonopol aufrechtzuerhalten und dem Staat nicht unbeträchtliche Einnahmen zu sichern. Und es ist äußerst fragil. Im Dezember hatte sogar das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das bestehende staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn es zur Bekämpfung von Glücksspielsucht dient.  Dem Urteil ging eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs voraus, der geurteilt hatte, dass das deutsche Sportwetten- und Glücksspielmonopol dem europäischen Recht widersprechen und einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU darstellen würde. Zur Bekämpfung der Spielsucht könne ein solches Monopol zwar gerechtfertigt werden, Deutschland verfolge mit der derzeitigen Regelung dieses Ziel aber nicht wirksam. Das Gericht nennt hier etwa die Werbekampagnen für Lotto oder die Existenz privat betriebener Spielautomaten. Gerade dies zeigt am besten, wie bigott die deutsche Gesetzgebung ist. Der Suchtfaktor von Automaten-Daddelspielen ist der höchste aller Glücksspielarten – trotzdem dürfen ausgerechnet diese privat betrieben werden. Würde man das Thema wirklich ernst nehmen und nicht nur als Alibi benutzen, würde man hier ganz anders handeln müssen – aber bestimmt nicht mit einem pauschalen Verbot für bestimmte gesellschaftliche Schichten. (more…)

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TV-Tipp: Wie viel Sicherheit verträgt die Demokratie?

Sehr sehenswert war die letzte Ausgabe von Quarks & Co “Nackt aber sicher? Wie viel Sicherheit verträgt die Demokratie?” (Video).

Dort berichtet Andrej Holm über die Umstände seiner Verhaftung als angeblicher “Terrorist” und es wird klar gemacht, wie die sogenannten “Anti-Terror-Gesetze” zu einer Gefahr für den Rechtsstaat und die Freiheit geworden sind. Eine viel unmittelbarere und realere Gefahr als die, vor die sie angeblich schützen sollen. Denn, auch das zeigt die Sendung sehr gut, es ist ein psychologisches Phänomen, dass  relativ große Risiken oft als geringer empfunden sind, als sie tatsächlich sind, und solche Bedrohungen oft die größte Angst verursachen, die in Wirklichkeit sehr gering oder gar nicht vorhanden sind. Dieser Angst wird ausgenutzt und gezielt geschürt:  zum Ausbau von immer mehr Maßnahmen und Gesetzen zur Überwachung und zum Entzug von Freiheit und Bürgerrechten. Angeblich soll dies der Sicherheit dienen, auch wenn das, wie die Sendung zeigt, bei fast allen diesen Maßnahmen nicht der Fall ist. Die Frage im Titel ist also eigentlich nicht wirklich richtig gestellt. Sie sollte eher lauten: wie stark wollen wir unsere Demokratie noch beschneiden für eine nur vermeindliche Sicherheit?

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Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: ein "Ja, aber …"

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Doch dies darf nicht täuschen: nur die Umsetzung wurde beanstandet (da sie unverhältnismäßig sei und  Sicherheits- und Datenschutzstandards verletze), eine Vorratsdatenspeicherung, so das Gericht, sei aber grundsätzlich zulässig. Konkret: eine anlasslose, vorsorgliche Speicherung von Daten sei “nicht schlechthin verfasungswidrig” – man könnte das Urteil auch als eine Aufforderung, als ein “so nicht, anders gerne!” auffassen. Es handelt sich also am Ende um einen Sieg für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.

Einziger Trost: das BVerfG hat recht hohe (inhaltliche wie technische und datenschutzrechtliche) Hürden für ein eventuelles  zukünftiges Gesetz gelegt. So müsse der Zugriff auf die Daten auf die Auklärung tatsächlich begangener schwere Straftaten und “zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr” zulässig sein. Die Träume von Sicherheitspolitikern oder Privatwirtschaft werden sich also nicht erfüllen, auch etwa zur Verfolgung von Raubkopien oder Beleidigungen usw.  auf die Daten zugreifen zu können. Auch die Gefahr, dass etwa politisch unliebsame Personen und Gruppierungen überwacht werden, ist damit gebannt – zumindest vorerst.

(1)

Dennoch muss man es klar sehen: lange Zeit war das BVerfG einer der letzten Hüter der Bürgerrechte gegen die Bemühungen, einen umfassenden Überwachungsstaat zu etablieren. Doch nun hat es sich offenbar dem Zeitgeist gebeugt. Das Vorgehen,  Sicherheits- (oder auch Privatisierunggesetze) über die EU umsetzen zu wollen (eine Praxis, der das Gericht in der Vergangenheit äußerst skeptisch gegenüberstand) ist dabei nun wohl wieder Tür und Tor geöffnet. Denn das BVerfG ist einer Auseinandersetzung mit dem freiheitsbeschneidenden EU-Recht aus dem Weg gegangen. Darüber, ob dies aus fehlendem Mut, wie viele meinen, oder aus politischen Gründen geschah kann, soll hier nicht spekuliert werden: die Konsequenzen jedenfalls sind klar.

Zwar müssen die bisher gespeicherten Daten in Folge des Urteils nun unverzüglich gelöscht werden, aber auch das ist nur ein vorrübergehender Erfolg, der schnell getrübt werden kann. Denn es ist, schon aufgrund der EU-Richtlinie (sollte diese nicht tatsächlich doch noch geändert werden) leider davon auszugehen, dass es demnächst eine Neuauflage der Vorratsdatenspeiherung geben wird, mit ein paar kleinen inhaltlichen Schönheitskorrekturen. Wie vom Gericht verlangt. Und ob man sich etwa auf die FDP wird verlassen können, ist doch mehr als fraglich.

(2)

Es kommt also gerade jetzt darauf an, klarzumachen, dass die bisherigen Sicherheitsgesetze für die Anforderungen der Verfolgung, Aufklärung und Vermeidung von Verbrechen völlig ausreichend sind und die Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit und die Bürgerrechte darstellt. Eine Datenspeicherung auf Vorrat, auch in einer etwas abgemilderten Form, darf es nicht geben. Man darf jetzt keine Ruhepause einlegen. Der Überwachungsstaat droht immer noch.

Weitere Kommentare zum Thema:

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus (eine sehr detaillierte Analyse des Urteils durch Wolfgang Lieb auf den NachDenkSeiten)

Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung (ebenfalls sehr weitreichende Analyse bei Ravenhorst, mit einer umfassenden Übersicht weiterer Stellungnahmen zum Thema)

Das Urteil aus Karlsruhe (F!XMBR)

Bildquellen:

(1) Wikipedia (Benutzer: Evilboy) / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

(2) John-Paul Bader / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

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Eingesperrt ohne Verdacht – der deutsche Rechtsstaat 2009?

Juli Zeh und Rainer Stadler schreiben im Süddeutsche Zeitung Magazin über den Fall eines marrokanischen Studenten, der während des Oktoberfestes ohne Verdacht inhaftiert wurde. Dieser Bericht zeigt wiedermal, wie weit die Bürgerrechte in Deutschland schon mit Hilfe einer Terror-Panik abgebaut wurden und wie weit die fundamentalsten Grundsätze des Rechtsstaats missachtet, umgedreht oder pervertiert werden:

Um ihren massiven Eingriff zu rechtfertigen, gibt sich die Polizei alle Mühe, Samir als höchst gefährlich erscheinen zu lassen. Seine Freunde heißen in dem Observationsbericht »Kontakt- und Vertrauenspersonen«; sein Bekanntenkreis ist ein »Geflecht«. Dass er sich in der Moschee mehrmals mit einem Bekannten unterhielt und beide das Gebäude »jeweils getrennt voneinander« verließen, wird als verdächtig eingestuft; ebenso wie der Umstand, dass Samir sich von der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden belästigt fühlte. »Der Betroffene zeigte sich äußerst misstrauisch« und »versuchte, seine Verfolger abzuschütteln«. Weil Samir sich nicht in aller Ruhe von Unbekannten fotografieren und verfolgen ließ, schließen die Ermittler daraus, dass er »Freiraum für Aktivitäten gewinnen« wollte. Die Tatsache, dass Samir vor seiner Festnahme zweimal bei der Polizei anrief, um Hilfe gegen seine Verfolger zu erbitten, fehlt in dem Bericht.

Doch auch die Richterin hat sich das präventive Prognose-Denken zu eigen gemacht: In ihrem Beschluss wiederholt sie, was die Polizei zu Samirs angeblichen Kontakten zur Islamisten-Szene vorgebracht hat. Und schreibt: »Weitere Kontakte können nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden.« (…) Schließlich heißt es in dem Beschluss: »An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.« Auf den Präventivstaat angewendet bedeutet dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ist das Szenario für einen Anschlag nur verheerend genug, haben die Sicherheitsbehörden weitgehend freie Hand.

Noch mehr haarsträubende Details zu den angeblichen “Verdachtsmomenten” in diesem Fall gibt es auch beim Stern unter “Angst vor einem Anschlag: Vorsorglicher Terrorverdacht”:

(…) waren Ermittler des bayerischen Staatsschutzes. Sie hatten den Mann seit längerem im Visier und dabei offenbar nicht mehr festgestellt, als dass er bis zum Mai dieses Jahres Kontakt zu einer Person hatte, die irgendwann im Jahr 2003 einmal Kontakte zu Bekkay Harrach hatte. Jenem Islamisten, der kurz vor der Bundestagswahl per Video zum Dschihad gegen Deutschland aufrief und seit 2007 im Verdacht steht, Kontakte zu Osama bin Laden zu haben.

Als Beleg für das konspirative Handeln von Marouane S. notieren die Beamten in ihrem Observationsbericht, der Betroffene habe am 25. September 2009 auf dem Weg zur Moschee “ständig seine Umgebung geprüft”. Außerdem habe die “Zielperson” bei einem Treffen mit einem anderen Verdächtigen “mehrfach das Tempo gewechselt und versucht, Verfolger abzuschütteln”. Möglicherweise, so wird spekuliert, um “Freiraum für Aktivitäten” zu gewinnen. Dass dieses Treffen inzwischen vier Monate zurückliegt, ficht die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München nicht an.

Glaubt man den Staatsschützern, dann gibt es in dieser Hinsicht nur vage Anhaltspunkte. So traf sich Hatem M. – der Mann, der zusammen mit Marouane S. in Gewahrsam genommen wurde – im Jahr 2003 in Bonn mit Bekkay Harrach. Und obwohl die Ermittler ausdrücklich erklären, dass es keinerlei Belege dafür gibt, dass auch Marouane S. den Islamisten Bekkay Harrach jemals getroffen hat, heißt es aus dem Münchner Polizeipräsidium überraschend, Marouane S. könnte sich durch die Terror-Videos seines “Freundes” Bekkay Harrach angesprochen fühlen und sie quasi als eine “persönliche Botschaft an sich” sehen. Die Ermittlungsrichterin geht sogar noch weiter. Trotz der gegenteiligen Aussage der Staatsschützer erklärt sie, “der Betroffene pflegte in der Vergangenheit Kontakt zu dem Verfasser der Videos und zwar über Hatem M.”.

Ein Student sieht sich – zu Recht – von den Handlangern des Überwachungsstaates verfolgt, wendet sich sogar an die Polizei – und gilt als terrorverdächtig? Weil er Muslim ist? Und deshalb fühlt er sich von Drohvideos, die jemand, den er nicht kennt, ins Internet gestellt hat, angestachelt als eine “persönliche Botschaft an sich”? Tun das vielleicht auch alle Muslime? Und wenn die Verdachtsanforderungen schrumpfen, je mehr die Größe der Gefahr wächst: He, die Terroristen könnten ja vielleicht Kontrolle über die pakistanischen Nuklearwaffen erlangen und einen Atomkrieg entfachen. Wie konkret müssten da die “Verdachtsmomente” sein? Vielleicht, dass jemand aus dem selben Land wie ein Terrorist kommt? Könnte man die nicht auch alle präventiv wegsperren?

Kein fassbarer Verdacht, allerhöchstens noch Indizien, die einen Verdacht vielleicht irgendwann einmal möglich machen könnten, solche Verdachtsanforderungen, die mit den Hinweis auf eine angebliche Terrorgefahr gerade mal in homöopathischer, also selbst für einen Experten wohl kaum wahrnehmbarer Höhe –  man könnte auch von einem Nichtvorhandensein sprechen –  liegen sollen, eine Beweislastumkehr – dies sind Vorgänge, für die in einem Rechtsstaat kein Platz ist. Stattet man Positionen in einer Gesellschaft mit Autoritätsrechten aus – v. a., wenn diese das Gewaltmonopol des Staates oder die Rechtssprechung ist – so benötigen die Personen, die diese ausfüllen, eine wirksame Kontrolle, damit diese nicht ausgenutzt und ausgehöhlt werden.

Und dieser Fall ist bei weitem kein Einzelfall – schaut nur mal bei annalist vorbei. All dies kann so gut wie jeden treffen. Die normalsten Handlungen können plötzlich “terrorverdächtig” sein oder einen “Terrorverdacht” “nahelegen”, wenn die Öffentlichkeit ersteinmal genug mit ständigen Terrorwarnungen bearbeitet ist. Wie real diese Gefahr ist, ist dabei unerheblich – wichtig ist, für wie real sie die Bevölkerung hält. Diese Gefahr wird in der veröffentlichten Darstellung niemals abnehmen – hat sich eine Warnung nicht als gerechtfertigt erwiesen, folgt reflexartig der Verweis, dass die Gefahr jedoch keineswegs veschwunden ist, nicht einmal kleiner geworden ist sie – sie besteht weiterhin und wird regelmäßig erneuert. Dass ist die Gesellschaft der Verängstigung und der Einschüchterung, die die Neokonservativen sich immer gewünscht haben, um die von ihnen ersehnte Stärkung der “Sicherheits”- und Überwachungsmaßnahmen zu verwiklichen und eine Stimmung zu erzeugen, in denen in anderen demokratischen Rechtsstaaten unrechtmäßige Verhaftungen und Gefängnisse, sogar die Anwendung von Folter durchgeführt, geduldet und unterstützt wird – alles im Dienste der Sicherheit vor der allseits und allerzeit bestehenden Gefahr. Die harte, autoritäre Hand des Staates, law und order – wobei man es mit dem existierenden law nicht immer so genau nehmen muss, wenn man es eigentlich verteidigen sollte.

Dies zeigt wieder mal umso mehr, wie sehr unser Rechtsstaat und unsere freiheitliche Demokratie verteidigt werden müssen gegen die, die ihn abbauen und einschränken wollen – auch unter dem Vorwand, ihn zu schützen.

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Zur Zukunft Europas

Eigentlich wollte ich ja heute zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages einen Blogpost schreiben über diesen Vertrag und dessen negative Seiten, die in der Mainstream-Presse gerne verschwiegen werden, noch einmal näher beleuchten. Und ich wollte schreiben über den erstarkenden Konservatismus in Europa, der sich, um ein paar ganz aktuelle Besispiele zu nennen, etwa im Volksentscheid der Schweizer gegen Minarette (und einigen Reaktionen darauf), in der Zustimmung zum SWIFT-Abkommen, einer Datenbank in Deutschland, die künftig zentral erfasst, wer an einem Streik teilgenommen hat, oder in Italien, wo Berlusconi Anti-Mafia-Autoren erwürgen will, ausdrückt.

Aber da sehe ich, dass Roberto J. De Lapuente bei ad sinistram bereits einen Beitrag geschrieben hat, wie man ihn besser wohl kaum formulieren könnte: Europa geht schwanger.

Er beschreibt darin den kleinbürgerlich-spießerischen Konservatismus, der in Europa vorherrscht, den Lissabon-Vertrag, der Demokratie nur vorgaukelt, die Bürgerrechte einschränkt, Militarismus stärt und die Lage der Entwicklungsländer noch schlechter werden lässt. Und er entwirft ein Zukuftsszenario von einem Europa, das geprägt ist vom Hass gegen Arbeitslose und “Sozialschmarotzer”, Muslime und Ausländer, einem Europa der Kleinkariertheit, der Disziplin. Dem Euopa der Konservativen.

Wie soll in einem Europa, das keinen klassischen Liberalismus mehr kennt, Toleranz mehr und mehr verliert, das immer tiefer in den (sozial-)rassistischen Sumpf gerät, wie soll in einem solchen spießigen und kurzsichtigen Europa, in dem die Einfältigkeit täglich heimischer wird, Auflehnung gegen Sozialabbau, Demokratiedefizit und Lissaboner Vertrag stattfinden? Es entspricht zuletzt dem Zeitgeist, all das hinzunehmen, auch wenn es wehtut, wenn es einem selbst Schaden zufügt; es dient doch letztlich nur der guten Sache, dient dazu, unnütze Esser und sonstiges Gesocks in die Schranken zu weisen. Dieses Europa nimmt alles hin, nimmt selbst die Unmenschlichkeit hin, um sich selbst im Wohlstand zu halten.

Aber lest selbst.

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Die Kompromisse von Union und FDP zur Innenpolitik sind mit Vorsicht zu genießen

Bei der “Innen- und Sicherheitspolitik”, oder eher bei der Frage, ob/ wie man beim Aufbau des Überwachungsstaates und bei der Einschränkung der Bürgerrechte weiter verfahren will, haben sich Union und FDP nun in den Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Zensursula: aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Bei den Internetsperren müsste das Motto nicht, wie die Medienstream-Medien (diesmal will ich ihnen mal mangelnde Fachkenntnis und nicht Böswilligkeit vorwerfen) titeln “Löschen statt sperren”, sondern wohl leider nur “Löschen vor sperren” heißen. Denn das BKA soll “zunächst versuchen”, Kinderpornoseiten zu löschen, nach einem Jahr sollen dann “die Erfahrungen ausgewertet werden”. Es soll dazu laut ODEM.blog einen “Anwendungserlass” der Bundesregierung geben, dass das BKA keine Sperrlisten erstellen darf (gültig für das Gesetz und für die Verträge mit den Betreibern; das Gesetz bleibt in Kraft, wird aber nicht angewendet). Der Rechtsanwalt Thomas Stadler weist aber darauf hin, dass die Internetsperren nun mal leider vom Bundestag als Gesetz beschlossen wurden, und eine Aussetzung der Anwendung durch das BKA (die Erstellung von Sperrlisten) mittels eines Regierungserlasses also “rechtsstaatlich äußerst fragwürdig” ist.

Eine Aufschiebung ist keine Aufhebung. Es geht darum, dass keine Infrastruktur installiert werden darf, die eine künftige Internetzensur ermöglichen könnte. Die Aussetzung des Netzsperren-Gesetzes ist sicher schon mal ein Erfolg und mit Sicherheit auch auf die enorme Aktivität der Netzcommunity zurückzuführen. Nur leider glaube ich, dass die FDP sich deren Ziele nicht wirklich zu eigen gemacht hat, sondern sich eher bei ihr anbiedern möchte. Falls das Gesetz nach dem einen Jahr dann doch aufgehoben werden sollte, wäre dies natürlich das beste, was wir uns erhoffen könnten. Ich hoffe also, dass ich mich hier in der FDP täusche.

Vorratsdatenspeicherung: alles wie gehabt

Die Nutzung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung solle künftig auf schwere Gefahrensituationen beschränkt, wird als Kompromiss der künftigen Koalitionäre gemeldet. Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits eine Beschränkung auf schwere Straftaten einstweilig angeordnet! Zudem lassen derartige Formulierungen wie “schwere” oder “konkrete” Gefahrensituationen immer viele Deutungen und Anwendungmöglichkeiten offen. Sie bilden nicht selten außerdem den Ausgangspunkt für eine schrittweise Ausweitung.

Hier ist also im Endeffekt gar kein Fortschritt erzielt worden. Der einzige Fortschritt ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Kommunikationsdaten aller Bundesbürger werden also auch zukünftig ohne jeden Verdacht gesammelt. Wäre die FDP eine Bürgerrechtspartei, hätte sie hier handeln müssen.

Online-Durchsuchungen: vom BKA zur Bundesanwaltschaft

Bei den Online-Durchsuchungen muss die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (statt das BKA beim Amtsgericht Wiesbaden) einen Antrag stellen, der Verfassungsschutz darf sie nicht vornehmen.

Fefe weißt zurecht darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft, die ja nicht grade für einen besonderen Hang zu den Bürgerrechten bekannt ist (Heiligendamm), derartige Anträge voraussichtliche wohl auch nicht zurückhaltend stellen wird. Wenigstens hat das Bundesverfassungsgericht auch hier strenge Regeln vorgegeben.

Fortschritt für die Bürgerrechte oder bloß PR?

Insgesamt zeigen sich die gefundenen Kompromisse als weniger weitreichend, als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Die Frage der Internetsperren wurde zunächst aufgeschoben, bei den Online-Durchsuchungen hat sich wenig, bei der Vorratsdatenspeicherung gar nicht verbessert. Es fanden geringe Verbesserungen statt, aber diese musste man von einer sich “liberal” nennenden Partei erwarten und sie sind für die Schäuble-Fraktion in der Union leider keine große Zumutung geworden. Die Mittel zur Etablierung des Zensur- und Überwachungsstaates stehen bereit, und dass das Innenministerium und das BKA bereit sind, sie zu nutzen, haben sie oft genug demonstriert.

Der Kompromiss und seine mediale Inszenierung stellt sich insgesamt eher als eine PR-Aktion der FDP dar. (Ein Hang zum Populismus zeigt sich auch etwa bei der Verlängerung der Jugendhöchststrafe von 10 auf 15 Jahren.) Euphorie wäre also trotz einiger Fortschritte nicht unbedingt angebracht, man sollte die Ergebnisse sehr viel vorsichtiger interpretieren.

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Angriff auf die Freiheit

Tim Pritlove spricht im Chaosradio Express 135 “Mut zur Freiheit – Ein Versuch den Zusammenhang von Angst, Freiheit, Gesellschaft und Solidarität zu verorten” mit Juli Zeh und Ilija Trojanow, den Autoren des Buches “Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Recht”:

http://chaosradio.ccc.de/cre135.html (Hier gibt es auch sehr viele weiterführende Informationen)

http://chaosradio.ccc.de/archive/chaosradio_express_135.mp3

Es geht dabei u. a.um verzerrte Wahrnehmung von Bedrohungen; irrationale Ängste der Bevölkerung und wie diese Ängste ausgenutzt werden für den Aufbau einer umfassenden staatlichen Überwachung und Bevormundung, um Großbritannien, wo schon Bagatelldelikte und Ordnungswidrigkeiten mit Anti-Terror-Gesetzen bekämpft werden, um die Gefahr von Massengeiselnahmen in Deutschland und um Schüler, die mit 16 Jahren, statt Partys zu feiern, sich unentwegt Gedanken um berufliche Zukunft, um zukünftige Karrie und ums Geldverdienen machen.

Im Blog vom Chaosradio kann man die Sendung kommentieren.

angriff_auf_die_freiheit

Auszüge aus dem Buch kann man auf Zeitonline unter “Staatliche Überwachung:  Sicherheit total” und bei Spon unter “Bürgerrechte: Denn sie wissen nicht, was sie tun” lesen (dort gibt es auch ein Interview mit Juli Zeh). Diese sind auf jeden Fall schon einmal sehr gut, sehr einleuchtend und teilweise, wenn man sich die schon existierenden Ausmaße der staatlichen Überwachung klar macht, erschreckend aufklärend geschrieben. Sie bleiben bei Fakten und schaffen es dennoch, sich sehr zugespitzt auszudrücken.

Ein paar nette Ausschnitte aus dem Buch über Angst, Sicherheit und Freiheit:

(…) Bedrohung ist subjektiv und damit relativ. Sie bestimmt sich nicht im Verhältnis zu einem irgendwie messbaren Gefahrenpotenzial, sondern anhand der Risiken, die jeder von uns wahrnimmt. In einer zunehmend sicheren Welt richtet sich die Angst auf immer kleinere oder unwahrscheinlichere Szenarien. Während etwa die Kriminalität in Deutschland im Bereich schwerer Delikte wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung seit Jahren sinkt, sind die Menschen notorisch vom Gegenteil überzeugt. Ähnlich empfand es Donald Rumsfeld, der ehemalige Verteidigungsminister der USA: »Wir sind heute sicherer vor der Bedrohung durch einen großen Atomkrieg (…) und dennoch verwundbarer durch Kofferbomben.«

Großer Atomkrieg versus Kofferbombe: Durch diese Aussage wird klar, dass Sicherheit nichts mit der Größe realer Gefahren zu tun hat. Sicherheit ist keine Tatsache, sondern ein Gefühl. Wer in den letzten Jahren die massenmedialen Hysterien um BSE, Vogelgrippe und natürlich immer wieder Terrorismus mitverfolgt hat, wird nicht auf den Gedanken kommen, dass man die Welt heute als sicherer empfindet als vor hundert Jahren. Dabei standen den Menschen damals zwei Weltkriege bevor, von der Spanischen Grippe, die 25 Millionen Menschen dahinraffte, ganz zu schweigen. Wenn die Politik also behauptet, »Sicherheit« für die Bürger gewährleisten zu wollen, nährt sie einen gefährlichen Irrglauben. Wann wären Sie denn sicher? Wenn es keine Terroristen mehr gäbe? Oder keine Krankheiten? Wenn Sie das Haus nicht verließen? Wenn Sie monatlich 3000 Euro Staatsrente erhielten? Wenn kein Freund Sie verriete, kein Geliebter Sie verletzte? Oder wenn der Tod endlich abgeschafft würde? (…)

Wie hoch liegt seit dem 11. September die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Opfer eines Terroranschlags werden? 0,01 Prozent? Weniger? Mehr? Selbst wenn wir davon ausgingen, die »Kofferbomber von Köln« hätten Erfolg gehabt, bedroht Sie das mit einem Risiko von eins zu vier Millionen. Rund siebenmal wahrscheinlicher ist es, als Kind zu ertrinken. Natürlich kommt trotzdem niemand auf die Idee, Schwimmbäder oder Badeteiche zu verbieten. Aber 76 Prozent der Deutschen geben an, dass sie Angst haben, Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden. (…)

Oder auch über das Verständnis der Politiker von Technik:

Angela Merkel: “Wir werden nicht zulassen, dass technisch manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt.”

Angela Merkel: “Eigentlich läuft alles ganz prima, aber trotzdem brauchen wir mehr Überwachung.”

Wolfgang Bosbach: “”Online-Durchsuchung, das geht nicht mit Messer und Gabel und auch nicht mit dem Fernglas. Dafür brauchen wir den Einsatz modernster IT-Technik, und da kann eine Mail dafür ein Beispiel sein.”

Und weil’s grade passt, noch zwei Ausschnitte aus V for Vendetta

http://www.youtube.com/watch?v=chqi8m4CEEY

http://www.youtube.com/watch?v=GPfI9oxZuEo

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Internetzensur – Machtpolitik geht über Bürgerrechte

Das Gesetz zu den Web-Sperren hat nun also den Bundesrat passiert (vgl. z.B. http://www.heise.de/newsticker/Gesetz-zu-Web-Sperren-passiert-den-Bundesrat–/meldung/141849: betroffene Anbieter werden über die Sperrung ihrer Seiten nur “in der Regel” informiert, die Sperrliste wird nur vierteljährig und nur in Stichproben überprüft,  IP-Adressen dürfen von den Zugangsanbietern aufgezeichnet und in Verdachtsfällen an die Polizei weitergegeben werden.)

Die “Debatte” dauerte 3,5 Minuten (siehe: http://blog.fefe.de/?ts=b4a7d165, http://netzpolitik.org/2009/gesetz-zu-web-sperren-passiert-den-bundesrat). 3,5 Minuten für ein Gesetz, dass nicht wirksam die Kinderpornographie bekämpft, dass aber den Aufbau einer Zensurinfrastruktur ermöglicht. Eine Ausbreitung der Sperren wird schon diskuttiert, etwa auf “Killerspiele” (vgl.) oder Hasspropaganda (vgl.). Doch alle Kritik und alle Befürchtungen wurden überhört. Die Experten wurden ignoriert. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen.

Die deutsche Politik, insbesondere die deutschen Parteien, stellen sich damit ein Armutszeugnis aus: Symbolpolitik geht über wirksame Maßnahmen und machtpolitische Interessen gehen einmal mehr über politische Überzeugungen (wenn diese überhaupt vorhanden sind).

Die FDP verteidigt Bürgerrechte nur so lange, wie ihr dies politisches Kapital bringt. Wenn es jedoch um handfeste Koalitionsinteressen mit CDU und CSU geht, vergisst sie diese ganz schnell (vgl. auch etwa die aktuellen Planungen zu ausgedehnten Eingriffsrechten der Polizei in Hessen).

Die Grünen scheinen die Wichtigkeit der Frage noch nicht erkannt zu haben, siehe auch die vielen Enthaltungen im Bundestag. Die Zensurgegner in der SPD sitzen nicht an den einflussreichen Stellen; dort sitzen die Politiker, die sich aus Angst vor der Springer-Presse von der politischen Vernunft verabschiedet haben.

Das Gesetz zu den Web-Sperren zeigt eine Schwäche des deutschen Parteiensystems – dass dieses Opportunismus und Machtpolitik belohnt,  zu “unflexible” Überzeugungen aber bestraft.

Bleibt nur noch die (sehr geringe) Hoffnung auf Horst Köhler, der seine Unterschrift unter das Gesetz verweigern könnte, und auf das Bundesverfassungsgericht. Erste juristische Untersuchungen erheben schon schwere Bedenken. Dabei gibt es etwa Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der Geeignetkeit der Sperrtechniken allgemein, der Transparenz des Sperrverfahrens oder der Verwendung der Daten. Zudem befürchtet man  eine “kaum mehr kontrollierbaren Einschränkung des Internetverkehrs” durch eine Ausweitung der gesperrten Inhalte (vgl.: http://www.heise.de/newsticker/Juristen-melden-schwere-Bedenken-gegen-Web-Sperren-an–/meldung/141875).

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Blick in die Presse

Grundsatzdebatte im Bundestag über Achtung der Grundrechte

Die Opposition hat der großen Koalition am heutigen Freitag in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause vorgeworfen, mit Gesetzen etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen oder zur Vorratsdatenspeicherung  an die Grenzen der Verfassung gegangen zu sein…

http://www.heise.de/newsticker/Grundsatzdebatte-im-Bundestag-ueber-Achtung-der-Grundrechte–/meldung/141526

Jörg Tauss bei der Debatte über Grundrechte am 3.7.2009

http://www.youtube.com/watch?v=WqMPSmW1CPY

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Drogenbeauftragte will Onlinespiele für Jugendliche sperren

Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) fordert, “Computerspielsucht” stärker zu untersuchen und besonders populäre Onlinespiele nur für Erwachsene freizugeben. Ob es eine spezifische Suchterkrankung bei Computernutzern tatsächlich gibt, ist unter Fachleuten aber nach wie vor umstritten.

http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,634204,00.html

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Internetsperren – Wut über die „Zensurmullahs“

…Was derzeit im Internet zu besichtigen ist, trägt Züge eines Generationenkonflikts. Dort begehren vor allem junge Leute auf, die das Netz intensiv und selbstverständlich nutzten, die mit ihm aufgewachsen sind und aus deren Alltag es nicht mehr wegzudenken scheint…

Link (F.A.Z.)

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Datenschutz – Im Zweifel gegen den Verbraucher

Ob im Betrieb, im Internet oder beim Einkaufen – überall hinterlassen Verbraucher ihre Daten. Und auf diese haben Unternehmen auch in Zukunft Zugriff – trotz des neuen Datenschutzgesetzes. Die wichtigsten neuen Regeln im Überblick: …

http://www.sueddeutsche.de/computer/752/479245/bilder/

Ein bisschen Datenschutz – Lobbyisten verhindern schärferes Gesetz

Der Bundestag hat in seiner letzten regulären Sitzung dieser Legislaturperiode den Datenschutz verstärkt. Allerdings bleiben die Vorkehrungen des “Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften” klar hinter den Zielen zurück, die Bundesregierung und Datenschützer nach den letzten Skandalen wegen Datenklau im vorigen Jahr angekündigt hatten…

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/1821742_Lobbyisten-verhindern-schaerferes-Gesetz.html

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Abschied vom Sozialstaat – Horrorszenario Agenda 2020

Wie wird sich der Staat sanieren? Indem er nach dem Matthäus-Prinzip wieder Sozialleistungen kürzt: Wer hat, dem wird gegeben. Wer wenig hat, dem wird auch das noch genommen…

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/662/479156/text/

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Das Parlament als Farce

Reden werden ungehalten zu Protokoll gegeben, Diskussion und Öffentlichkeit entfallen: So erledigt der Deutsche Bundestag Gesetze – und sich selbst…

http://www.sueddeutsche.de/politik/655/479149/text/

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Partei der Besserverdiener wird arm. FDP muss 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen

Die FDP muss wegen illegaler Parteispenden des ehemaligen NRW-Vorsitzenden Möllemann 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen. Das ist mehr, als die Partei erwartet hat…

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/partei-der-besserverdiener-wird-arm/

Ob im Betrieb, im Internet oder beim Einkaufen – überall hinterlassen Verbraucher ihre Daten. Und auf diese haben Unternehmen auch in Zukunft Zugriff – trotz des neuen Datenschutzgesetzes. Die wichtigsten neuen Regeln im Überblick: …

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CDU beschließt Wahlprogramm – ohne Parteitag

Was wird in denn der CDU überhaupt noch abgestimmt (wenn schon nicht das Wahlprogramm)?Es wurde beschlossen, wurde es überhaupt abgestimmt? Es gab jedenfalls keinen Parteitag.

Und auch nach der Wahl soll es auch keinen Parteitag geben.  Weder für das Programm noch für mögliche Koalitionen wird innerparteiliche Demokratie wohl als notwendig erachtet. Und was ist eigentlich mit den einfachen Mitgliedern (gut, das betrifft noch mehr Parteien…)

Und was steht nun in dem Wahlprogramm?

–  Steuern senken – und mit welchem Geld? Gut, es gab ja auch den Vorschlag, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf Nahrungsmittel u.a. massiv zu erhöhen – was zu einer überproportionalen Belastung der unteren Einkommensgruppen führen würde. Also weiterhin eine Umverteilung von unten nach oben wie in den letzten 25 Jahren. Aber der übliche Stammtisch-CDU-Wähler wird wieder drauf anspringen.

– Abbau der Bürgerrechte und Ausbau des Überwachungsstaates

– Zensur des Internets, stärkerer  Kampf gegen die “Internetkriminalität”. Das Stufenmodell Großbritanniens und Frankreichs, nach dem nach 3 Urheberrechtssverstößen der Internetzugang gesperrt wird, ist zwar aus dem offiziellen Wahlprogramm verschwunden, darauf, dass der Plan tatsächlich fallen gelassen wurde, deutet jedoch wenig hin.

– und eine klare Aussage zu Gunsten der FDP – wenigstens etwas.

Was davon außer dem Überwachungsstaat, wo man ja im Moment dabei ist,  sie nun tatsächlich umsetzen will (und wie), bleibt unklar.

Was sonst noch? Die SPD will die Koalition nicht riskieren, auch wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass das jetzige Wahlrecht verfassungswidrig ist. Nunja.

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