Die Kompromisse von Union und FDP zur Innenpolitik sind mit Vorsicht zu genießen

Bei der “Innen- und Sicherheitspolitik”, oder eher bei der Frage, ob/ wie man beim Aufbau des Überwachungsstaates und bei der Einschränkung der Bürgerrechte weiter verfahren will, haben sich Union und FDP nun in den Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Zensursula: aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Bei den Internetsperren müsste das Motto nicht, wie die Medienstream-Medien (diesmal will ich ihnen mal mangelnde Fachkenntnis und nicht Böswilligkeit vorwerfen) titeln “Löschen statt sperren”, sondern wohl leider nur “Löschen vor sperren” heißen. Denn das BKA soll “zunächst versuchen”, Kinderpornoseiten zu löschen, nach einem Jahr sollen dann “die Erfahrungen ausgewertet werden”. Es soll dazu laut ODEM.blog einen “Anwendungserlass” der Bundesregierung geben, dass das BKA keine Sperrlisten erstellen darf (gültig für das Gesetz und für die Verträge mit den Betreibern; das Gesetz bleibt in Kraft, wird aber nicht angewendet). Der Rechtsanwalt Thomas Stadler weist aber darauf hin, dass die Internetsperren nun mal leider vom Bundestag als Gesetz beschlossen wurden, und eine Aussetzung der Anwendung durch das BKA (die Erstellung von Sperrlisten) mittels eines Regierungserlasses also “rechtsstaatlich äußerst fragwürdig” ist.

Eine Aufschiebung ist keine Aufhebung. Es geht darum, dass keine Infrastruktur installiert werden darf, die eine künftige Internetzensur ermöglichen könnte. Die Aussetzung des Netzsperren-Gesetzes ist sicher schon mal ein Erfolg und mit Sicherheit auch auf die enorme Aktivität der Netzcommunity zurückzuführen. Nur leider glaube ich, dass die FDP sich deren Ziele nicht wirklich zu eigen gemacht hat, sondern sich eher bei ihr anbiedern möchte. Falls das Gesetz nach dem einen Jahr dann doch aufgehoben werden sollte, wäre dies natürlich das beste, was wir uns erhoffen könnten. Ich hoffe also, dass ich mich hier in der FDP täusche.

Vorratsdatenspeicherung: alles wie gehabt

Die Nutzung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung solle künftig auf schwere Gefahrensituationen beschränkt, wird als Kompromiss der künftigen Koalitionäre gemeldet. Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits eine Beschränkung auf schwere Straftaten einstweilig angeordnet! Zudem lassen derartige Formulierungen wie “schwere” oder “konkrete” Gefahrensituationen immer viele Deutungen und Anwendungmöglichkeiten offen. Sie bilden nicht selten außerdem den Ausgangspunkt für eine schrittweise Ausweitung.

Hier ist also im Endeffekt gar kein Fortschritt erzielt worden. Der einzige Fortschritt ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Kommunikationsdaten aller Bundesbürger werden also auch zukünftig ohne jeden Verdacht gesammelt. Wäre die FDP eine Bürgerrechtspartei, hätte sie hier handeln müssen.

Online-Durchsuchungen: vom BKA zur Bundesanwaltschaft

Bei den Online-Durchsuchungen muss die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (statt das BKA beim Amtsgericht Wiesbaden) einen Antrag stellen, der Verfassungsschutz darf sie nicht vornehmen.

Fefe weißt zurecht darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft, die ja nicht grade für einen besonderen Hang zu den Bürgerrechten bekannt ist (Heiligendamm), derartige Anträge voraussichtliche wohl auch nicht zurückhaltend stellen wird. Wenigstens hat das Bundesverfassungsgericht auch hier strenge Regeln vorgegeben.

Fortschritt für die Bürgerrechte oder bloß PR?

Insgesamt zeigen sich die gefundenen Kompromisse als weniger weitreichend, als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Die Frage der Internetsperren wurde zunächst aufgeschoben, bei den Online-Durchsuchungen hat sich wenig, bei der Vorratsdatenspeicherung gar nicht verbessert. Es fanden geringe Verbesserungen statt, aber diese musste man von einer sich “liberal” nennenden Partei erwarten und sie sind für die Schäuble-Fraktion in der Union leider keine große Zumutung geworden. Die Mittel zur Etablierung des Zensur- und Überwachungsstaates stehen bereit, und dass das Innenministerium und das BKA bereit sind, sie zu nutzen, haben sie oft genug demonstriert.

Der Kompromiss und seine mediale Inszenierung stellt sich insgesamt eher als eine PR-Aktion der FDP dar. (Ein Hang zum Populismus zeigt sich auch etwa bei der Verlängerung der Jugendhöchststrafe von 10 auf 15 Jahren.) Euphorie wäre also trotz einiger Fortschritte nicht unbedingt angebracht, man sollte die Ergebnisse sehr viel vorsichtiger interpretieren.

Share

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *