Internetzensur – Machtpolitik geht über Bürgerrechte

Das Gesetz zu den Web-Sperren hat nun also den Bundesrat passiert (vgl. z.B. http://www.heise.de/newsticker/Gesetz-zu-Web-Sperren-passiert-den-Bundesrat–/meldung/141849: betroffene Anbieter werden über die Sperrung ihrer Seiten nur “in der Regel” informiert, die Sperrliste wird nur vierteljährig und nur in Stichproben überprüft,  IP-Adressen dürfen von den Zugangsanbietern aufgezeichnet und in Verdachtsfällen an die Polizei weitergegeben werden.)

Die “Debatte” dauerte 3,5 Minuten (siehe: http://blog.fefe.de/?ts=b4a7d165, http://netzpolitik.org/2009/gesetz-zu-web-sperren-passiert-den-bundesrat). 3,5 Minuten für ein Gesetz, dass nicht wirksam die Kinderpornographie bekämpft, dass aber den Aufbau einer Zensurinfrastruktur ermöglicht. Eine Ausbreitung der Sperren wird schon diskuttiert, etwa auf “Killerspiele” (vgl.) oder Hasspropaganda (vgl.). Doch alle Kritik und alle Befürchtungen wurden überhört. Die Experten wurden ignoriert. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen.

Die deutsche Politik, insbesondere die deutschen Parteien, stellen sich damit ein Armutszeugnis aus: Symbolpolitik geht über wirksame Maßnahmen und machtpolitische Interessen gehen einmal mehr über politische Überzeugungen (wenn diese überhaupt vorhanden sind).

Die FDP verteidigt Bürgerrechte nur so lange, wie ihr dies politisches Kapital bringt. Wenn es jedoch um handfeste Koalitionsinteressen mit CDU und CSU geht, vergisst sie diese ganz schnell (vgl. auch etwa die aktuellen Planungen zu ausgedehnten Eingriffsrechten der Polizei in Hessen).

Die Grünen scheinen die Wichtigkeit der Frage noch nicht erkannt zu haben, siehe auch die vielen Enthaltungen im Bundestag. Die Zensurgegner in der SPD sitzen nicht an den einflussreichen Stellen; dort sitzen die Politiker, die sich aus Angst vor der Springer-Presse von der politischen Vernunft verabschiedet haben.

Das Gesetz zu den Web-Sperren zeigt eine Schwäche des deutschen Parteiensystems – dass dieses Opportunismus und Machtpolitik belohnt,  zu “unflexible” Überzeugungen aber bestraft.

Bleibt nur noch die (sehr geringe) Hoffnung auf Horst Köhler, der seine Unterschrift unter das Gesetz verweigern könnte, und auf das Bundesverfassungsgericht. Erste juristische Untersuchungen erheben schon schwere Bedenken. Dabei gibt es etwa Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der Geeignetkeit der Sperrtechniken allgemein, der Transparenz des Sperrverfahrens oder der Verwendung der Daten. Zudem befürchtet man  eine “kaum mehr kontrollierbaren Einschränkung des Internetverkehrs” durch eine Ausweitung der gesperrten Inhalte (vgl.: http://www.heise.de/newsticker/Juristen-melden-schwere-Bedenken-gegen-Web-Sperren-an–/meldung/141875).

zensursula-klein

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