Unter dem Existenzminimum versteht man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung (wikipedia).
Eben dieses Existenzminimum wird aber als gefährdet betrachtet für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II, gegen die seitens der Jobcenter Sanktionen verhängt werden. Im Zuge der sogenannten “Hartz IV”-Gesetze ist es möglich, gegen ALG II- Bezieher bei bestimmten Versäumnissen Sanktionen nach §31 SGB zu verhängen. Dies geschah allein im Jahr 2008 789.000 mal. So kann, wer etwa eine „zumutbare“ (also so gut wie jede) Arbeit oder einen Ein-Euro-Job ablehnt oder wer ein Bewerbungstraining versäumt, mit einer Leistungskürzung um 30% für 3 Monate bestraft werden, bei Wiederholung bis zu 100%. 100% einer Leistung, die das Existenzminimum darstellen soll. Leistungen, die das Existenzminimum darstellen, können also komplett gestrichen werden. Erwachsenen unter 25 Jahren wird häufig schon bei der ersten „Pflichtverletzung“ der Regelsatz komplett gestrichen, beim zweiten mal die Unterkunftskosten (2008 gab es das 97.000 mal). Die legale Rechtmäßigkeit der Sanktionen darf unterdessen angezweifelt werden: 41% der Widersprüche und 65% der Klagen vor Gericht waren ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. (Siehe auch: In Deutschland muss niemand hungern! Oder doch?)
Nun läuft beim Deutschen Bundestag noch bis zum 28.10. eine Online-Petition, die sich gegen diese zutiefst unsozialen und meiner Meinung nach menschenverachtenden Praktiken, die zu Obdachlosigkeit und Armut, ja sogar zu Hunger in einem der reichsten Länder der Welt führt, ausspricht:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen … sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.
Begründung
Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.
Außerdem gibt es ein Bündnis für ein Sanktionsmoratorium von Politikern, Gewerkschaften und verschiedenen Initiativen, bei der man für eine Aussetzung der Sanktionen unterschreiben kann.
Und es hat sich im Netz eine Unterstützer-Initiative gebildet: Sanktionen wegbloggen! Blogger gegen Hartz IV-Sanktionen. Falls ihr ein Blog habt, schaut doch bitte mal, ob ihr diese unterstützen wollt.