TV-Tipp: Wie viel Sicherheit verträgt die Demokratie?

Sehr sehenswert war die letzte Ausgabe von Quarks & Co “Nackt aber sicher? Wie viel Sicherheit verträgt die Demokratie?” (Video).

Dort berichtet Andrej Holm über die Umstände seiner Verhaftung als angeblicher “Terrorist” und es wird klar gemacht, wie die sogenannten “Anti-Terror-Gesetze” zu einer Gefahr für den Rechtsstaat und die Freiheit geworden sind. Eine viel unmittelbarere und realere Gefahr als die, vor die sie angeblich schützen sollen. Denn, auch das zeigt die Sendung sehr gut, es ist ein psychologisches Phänomen, dass  relativ große Risiken oft als geringer empfunden sind, als sie tatsächlich sind, und solche Bedrohungen oft die größte Angst verursachen, die in Wirklichkeit sehr gering oder gar nicht vorhanden sind. Dieser Angst wird ausgenutzt und gezielt geschürt:  zum Ausbau von immer mehr Maßnahmen und Gesetzen zur Überwachung und zum Entzug von Freiheit und Bürgerrechten. Angeblich soll dies der Sicherheit dienen, auch wenn das, wie die Sendung zeigt, bei fast allen diesen Maßnahmen nicht der Fall ist. Die Frage im Titel ist also eigentlich nicht wirklich richtig gestellt. Sie sollte eher lauten: wie stark wollen wir unsere Demokratie noch beschneiden für eine nur vermeindliche Sicherheit?

Share

Ohne Vorratsdatenspeicherung drohen uns ganz und gar unermessliche Gefahren!!!

Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beginnen die Medien bereits mit einer Kampagne, dass nun ohne eine Vorratsdatenspeicherung unermessliche Gefahren drohen könnten. Warum dies getan wird, liegt relativ nahe: man will unbedingt eine Neuauflage erreichen; und auch, dass dabei eher Panik geschürt statt sachlich berichtet wird, ist wenig überraschend.  Aber wie Politik, Sicherheitsbehörden und Medien dann genau vorgehen, ist dann doch relativ absurd.

(1)

Am Tag der Entscheidung des BVerfG waren bereits kurz nach der Urteilsverkündung die ersten Medlungen in den Radio-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass Sicherheitsbehörden, Innenminister, CDU o.ä. das Urteil heftig kritisierten (und das wurde verkündet, noch bevor das Urteil überhaupt erst mal erklärt wurde), dass nun zehntausende (sic!) Verbrechen nicht mehr aufgeklärt werden könnten und unglaublich viele furchtbare und ganz unmittelbare Gefahren lauerten. Selbstverständlich wurde das dann auch so berichtet, als wäre es die objektive Wahrheit.

Diese “Nachrichten” waren in keiner Weise um Neutralität oder Objektivität bemühte Meldungen, sondern ganz klare, überaus einseitige, aber in ihrer Plumpheit auch hoffentlich von vielen Zuhörern durchschaute Kampagnen. Im heute-journal kam nach einer anfangs sehr guten Einleitung dann aber in einem langen Interview ein Hardliner aus dem Bund der Kriminalbeamten (BdK) zu Wort. Ganz vorne bei der Propaganda mit dabei ist natürlich die Springer-Presse. Auch das ehemalige Nachrichtenmagazin schürt fleißig Panik, aber sogar die Süddeutsche beteiligt sich.

(2)

Im ganzen Internet (oder, wie es meist heißt, „Cyberspace“) drohe, so der Tenor dieser “Berichte”, an allen Ecken und Enden Online-Betrug, Kinderpornografie oder Terrorismus, überall werden ständig Anschläge geplant oder – ich weiß leider nicht mehr, ob es ZDF oder Deutschlandradio war – es werden sogar Einbrüche geplant (das haben die wirklich so gesagt!)! Ja, wer kennt das nicht, ein paar Minuten nur in diesem komischen Internetz sind schlimmer als ein Leben in den härtesten Bezirken von Rio de Janeiro oder den schlimmsten Ecken Johannesburgs! Wenn man da nicht Acht gibt, kann einem ja so gut wie alles passieren! Das Web ist böse.

(3)

Und v.a.: so gut wie alle denkbaren Verbrechen werden ja dort, wenn nicht begangen, so doch geplant, und auch abseits dieses Cyberspace droht nun, da die Vorratsdatenspeicherung erst einmal gestoppt ist, überall alles. Der bayrische Innenminister warnt sogar, dass der “rechtlose Zustand” gar Menschenleben kosten könnte. Doch nicht nur mehr oder minder schwere Straftaten, die Latte wird gezielt immer weiter nach unten gesetzt. So beklagt der BdK (erwähnt in dem selben Spon-Artikel) , dass auch etwa Beleidigung im Internet nicht mehr aufgeklärt werden könnten. Und das, Zitat BdK, “können wir nicht hinnehmen”. Nein, das können wir nicht! Wo kämen wir denn da hin?Ganz Deutschland droht ja schon jetzt in Chaos und Verbrechen zu versinken! Alles ist jetzt möglich! Ob Einfuhrschmuggel von Waffen oder Betäubungsmitteln, oder angedrohte Amokläufe und Bombelegungen – überall sind nun der Polizei die Hände gebunden! Und man könnte nun selbst – und das wird tatsächlich von der Polizei so kommuniziert! – gegen Suizidankündigungen oder bei Vermisstenfällen nicht mehr vorgehen. Oder, ganz klar, man brauche die Vorratsdatenspeicherung, so der bayrische Innenminister, um “verunglückte Bergsteiger zu retten”. Die Grenzen zur Realsatire sind wirklich fließend.

Man muss es sich wirklich mal vor Augen führen: da werden wahllos auch noch so große Gefahren aufgebauscht, gar Gefahren für Menschenleben behauptet, von den gleichen Seiten dann aber auch direkt so etwas wie Betrug oder gar Beleidigungen quasi auf die selbe Stufe gestellt, und unsere Qualitätsmedien nehmen das alles völlig komentar- oder kritiklos hin. Und es stört auch nicht, dass dank dem BVerfG der Zugriff auf die Daten ja auch bisher auf schwere Straftaten beschränkt war und die Verfolgung oder Verhinderung der meisten genannten Delikte ja auch bisher gar nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun hatte (und es daher auch keine Veränderungen geben wird).

(4)

Es muss nicht erwähnt werden, dass dieses Strategien höchst unseriös sind und natürlich in erster Linier dazu dienen, bei den nicht so sehr mit Technik und v.a. dem Internet vertrauten Bürgern Panik zu schüren (etwas komisch mutet es dennoch an, dass etwa die Telefonverbindungsdaten kaum angesprochen werden). Dass der Satz „das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ nun mal wieder an allen Ecken und Enden zu hören ist, versteht sich von selbst. Auf tatsächliche Argumente, Beweise, dass die Vorratsdatenspeicherung wirklich so nützlich in Verbrechensaufklärung oder -verminderung ist, wie behauptet wird, wartet man natürlich vergebens.

Kein Beispiel scheint zu absurd, kein Zusammenhang zu konstruiert, um die angeblichen Gefahren, die ohne Vorratsdatenspeicherungen drohen, an die Wand zu malen. Jedes Verbrechen oder Vergehen, jede Ordnungswidrigkeit kann genannt werden, gegen die man dann keine Handhabe mehr hätte – man muss sich nicht wundern, wenn demnächst z.B. illegaler Handel mit Atomwaffen, Autodiebstahl oder Nichtentfernen von Hundekot auf Bürgersteigen nun ganz bedrohlich würden, weil es keine Vorratsdatenspeicherung mehr gibt.

Denn das ist klar: niemand ist mehr sicher!!!

Bildquellen:

(1) Dirk Adler / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

(2) Vaguely Artistic / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

(3) Bram  Opstaele / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

(4) Cole  Henley / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

[Diesen Beitrag kann man auch beim binsenbrenner.de lesen.]

Share

Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: ein "Ja, aber …"

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Doch dies darf nicht täuschen: nur die Umsetzung wurde beanstandet (da sie unverhältnismäßig sei und  Sicherheits- und Datenschutzstandards verletze), eine Vorratsdatenspeicherung, so das Gericht, sei aber grundsätzlich zulässig. Konkret: eine anlasslose, vorsorgliche Speicherung von Daten sei “nicht schlechthin verfasungswidrig” – man könnte das Urteil auch als eine Aufforderung, als ein “so nicht, anders gerne!” auffassen. Es handelt sich also am Ende um einen Sieg für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.

Einziger Trost: das BVerfG hat recht hohe (inhaltliche wie technische und datenschutzrechtliche) Hürden für ein eventuelles  zukünftiges Gesetz gelegt. So müsse der Zugriff auf die Daten auf die Auklärung tatsächlich begangener schwere Straftaten und “zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr” zulässig sein. Die Träume von Sicherheitspolitikern oder Privatwirtschaft werden sich also nicht erfüllen, auch etwa zur Verfolgung von Raubkopien oder Beleidigungen usw.  auf die Daten zugreifen zu können. Auch die Gefahr, dass etwa politisch unliebsame Personen und Gruppierungen überwacht werden, ist damit gebannt – zumindest vorerst.

(1)

Dennoch muss man es klar sehen: lange Zeit war das BVerfG einer der letzten Hüter der Bürgerrechte gegen die Bemühungen, einen umfassenden Überwachungsstaat zu etablieren. Doch nun hat es sich offenbar dem Zeitgeist gebeugt. Das Vorgehen,  Sicherheits- (oder auch Privatisierunggesetze) über die EU umsetzen zu wollen (eine Praxis, der das Gericht in der Vergangenheit äußerst skeptisch gegenüberstand) ist dabei nun wohl wieder Tür und Tor geöffnet. Denn das BVerfG ist einer Auseinandersetzung mit dem freiheitsbeschneidenden EU-Recht aus dem Weg gegangen. Darüber, ob dies aus fehlendem Mut, wie viele meinen, oder aus politischen Gründen geschah kann, soll hier nicht spekuliert werden: die Konsequenzen jedenfalls sind klar.

Zwar müssen die bisher gespeicherten Daten in Folge des Urteils nun unverzüglich gelöscht werden, aber auch das ist nur ein vorrübergehender Erfolg, der schnell getrübt werden kann. Denn es ist, schon aufgrund der EU-Richtlinie (sollte diese nicht tatsächlich doch noch geändert werden) leider davon auszugehen, dass es demnächst eine Neuauflage der Vorratsdatenspeiherung geben wird, mit ein paar kleinen inhaltlichen Schönheitskorrekturen. Wie vom Gericht verlangt. Und ob man sich etwa auf die FDP wird verlassen können, ist doch mehr als fraglich.

(2)

Es kommt also gerade jetzt darauf an, klarzumachen, dass die bisherigen Sicherheitsgesetze für die Anforderungen der Verfolgung, Aufklärung und Vermeidung von Verbrechen völlig ausreichend sind und die Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit und die Bürgerrechte darstellt. Eine Datenspeicherung auf Vorrat, auch in einer etwas abgemilderten Form, darf es nicht geben. Man darf jetzt keine Ruhepause einlegen. Der Überwachungsstaat droht immer noch.

Weitere Kommentare zum Thema:

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus (eine sehr detaillierte Analyse des Urteils durch Wolfgang Lieb auf den NachDenkSeiten)

Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung (ebenfalls sehr weitreichende Analyse bei Ravenhorst, mit einer umfassenden Übersicht weiterer Stellungnahmen zum Thema)

Das Urteil aus Karlsruhe (F!XMBR)

Bildquellen:

(1) Wikipedia (Benutzer: Evilboy) / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

(2) John-Paul Bader / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

Share

Eingesperrt ohne Verdacht – der deutsche Rechtsstaat 2009?

Juli Zeh und Rainer Stadler schreiben im Süddeutsche Zeitung Magazin über den Fall eines marrokanischen Studenten, der während des Oktoberfestes ohne Verdacht inhaftiert wurde. Dieser Bericht zeigt wiedermal, wie weit die Bürgerrechte in Deutschland schon mit Hilfe einer Terror-Panik abgebaut wurden und wie weit die fundamentalsten Grundsätze des Rechtsstaats missachtet, umgedreht oder pervertiert werden:

Um ihren massiven Eingriff zu rechtfertigen, gibt sich die Polizei alle Mühe, Samir als höchst gefährlich erscheinen zu lassen. Seine Freunde heißen in dem Observationsbericht »Kontakt- und Vertrauenspersonen«; sein Bekanntenkreis ist ein »Geflecht«. Dass er sich in der Moschee mehrmals mit einem Bekannten unterhielt und beide das Gebäude »jeweils getrennt voneinander« verließen, wird als verdächtig eingestuft; ebenso wie der Umstand, dass Samir sich von der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden belästigt fühlte. »Der Betroffene zeigte sich äußerst misstrauisch« und »versuchte, seine Verfolger abzuschütteln«. Weil Samir sich nicht in aller Ruhe von Unbekannten fotografieren und verfolgen ließ, schließen die Ermittler daraus, dass er »Freiraum für Aktivitäten gewinnen« wollte. Die Tatsache, dass Samir vor seiner Festnahme zweimal bei der Polizei anrief, um Hilfe gegen seine Verfolger zu erbitten, fehlt in dem Bericht.

Doch auch die Richterin hat sich das präventive Prognose-Denken zu eigen gemacht: In ihrem Beschluss wiederholt sie, was die Polizei zu Samirs angeblichen Kontakten zur Islamisten-Szene vorgebracht hat. Und schreibt: »Weitere Kontakte können nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden.« (…) Schließlich heißt es in dem Beschluss: »An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.« Auf den Präventivstaat angewendet bedeutet dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ist das Szenario für einen Anschlag nur verheerend genug, haben die Sicherheitsbehörden weitgehend freie Hand.

Noch mehr haarsträubende Details zu den angeblichen “Verdachtsmomenten” in diesem Fall gibt es auch beim Stern unter “Angst vor einem Anschlag: Vorsorglicher Terrorverdacht”:

(…) waren Ermittler des bayerischen Staatsschutzes. Sie hatten den Mann seit längerem im Visier und dabei offenbar nicht mehr festgestellt, als dass er bis zum Mai dieses Jahres Kontakt zu einer Person hatte, die irgendwann im Jahr 2003 einmal Kontakte zu Bekkay Harrach hatte. Jenem Islamisten, der kurz vor der Bundestagswahl per Video zum Dschihad gegen Deutschland aufrief und seit 2007 im Verdacht steht, Kontakte zu Osama bin Laden zu haben.

Als Beleg für das konspirative Handeln von Marouane S. notieren die Beamten in ihrem Observationsbericht, der Betroffene habe am 25. September 2009 auf dem Weg zur Moschee “ständig seine Umgebung geprüft”. Außerdem habe die “Zielperson” bei einem Treffen mit einem anderen Verdächtigen “mehrfach das Tempo gewechselt und versucht, Verfolger abzuschütteln”. Möglicherweise, so wird spekuliert, um “Freiraum für Aktivitäten” zu gewinnen. Dass dieses Treffen inzwischen vier Monate zurückliegt, ficht die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München nicht an.

Glaubt man den Staatsschützern, dann gibt es in dieser Hinsicht nur vage Anhaltspunkte. So traf sich Hatem M. – der Mann, der zusammen mit Marouane S. in Gewahrsam genommen wurde – im Jahr 2003 in Bonn mit Bekkay Harrach. Und obwohl die Ermittler ausdrücklich erklären, dass es keinerlei Belege dafür gibt, dass auch Marouane S. den Islamisten Bekkay Harrach jemals getroffen hat, heißt es aus dem Münchner Polizeipräsidium überraschend, Marouane S. könnte sich durch die Terror-Videos seines “Freundes” Bekkay Harrach angesprochen fühlen und sie quasi als eine “persönliche Botschaft an sich” sehen. Die Ermittlungsrichterin geht sogar noch weiter. Trotz der gegenteiligen Aussage der Staatsschützer erklärt sie, “der Betroffene pflegte in der Vergangenheit Kontakt zu dem Verfasser der Videos und zwar über Hatem M.”.

Ein Student sieht sich – zu Recht – von den Handlangern des Überwachungsstaates verfolgt, wendet sich sogar an die Polizei – und gilt als terrorverdächtig? Weil er Muslim ist? Und deshalb fühlt er sich von Drohvideos, die jemand, den er nicht kennt, ins Internet gestellt hat, angestachelt als eine “persönliche Botschaft an sich”? Tun das vielleicht auch alle Muslime? Und wenn die Verdachtsanforderungen schrumpfen, je mehr die Größe der Gefahr wächst: He, die Terroristen könnten ja vielleicht Kontrolle über die pakistanischen Nuklearwaffen erlangen und einen Atomkrieg entfachen. Wie konkret müssten da die “Verdachtsmomente” sein? Vielleicht, dass jemand aus dem selben Land wie ein Terrorist kommt? Könnte man die nicht auch alle präventiv wegsperren?

Kein fassbarer Verdacht, allerhöchstens noch Indizien, die einen Verdacht vielleicht irgendwann einmal möglich machen könnten, solche Verdachtsanforderungen, die mit den Hinweis auf eine angebliche Terrorgefahr gerade mal in homöopathischer, also selbst für einen Experten wohl kaum wahrnehmbarer Höhe –  man könnte auch von einem Nichtvorhandensein sprechen –  liegen sollen, eine Beweislastumkehr – dies sind Vorgänge, für die in einem Rechtsstaat kein Platz ist. Stattet man Positionen in einer Gesellschaft mit Autoritätsrechten aus – v. a., wenn diese das Gewaltmonopol des Staates oder die Rechtssprechung ist – so benötigen die Personen, die diese ausfüllen, eine wirksame Kontrolle, damit diese nicht ausgenutzt und ausgehöhlt werden.

Und dieser Fall ist bei weitem kein Einzelfall – schaut nur mal bei annalist vorbei. All dies kann so gut wie jeden treffen. Die normalsten Handlungen können plötzlich “terrorverdächtig” sein oder einen “Terrorverdacht” “nahelegen”, wenn die Öffentlichkeit ersteinmal genug mit ständigen Terrorwarnungen bearbeitet ist. Wie real diese Gefahr ist, ist dabei unerheblich – wichtig ist, für wie real sie die Bevölkerung hält. Diese Gefahr wird in der veröffentlichten Darstellung niemals abnehmen – hat sich eine Warnung nicht als gerechtfertigt erwiesen, folgt reflexartig der Verweis, dass die Gefahr jedoch keineswegs veschwunden ist, nicht einmal kleiner geworden ist sie – sie besteht weiterhin und wird regelmäßig erneuert. Dass ist die Gesellschaft der Verängstigung und der Einschüchterung, die die Neokonservativen sich immer gewünscht haben, um die von ihnen ersehnte Stärkung der “Sicherheits”- und Überwachungsmaßnahmen zu verwiklichen und eine Stimmung zu erzeugen, in denen in anderen demokratischen Rechtsstaaten unrechtmäßige Verhaftungen und Gefängnisse, sogar die Anwendung von Folter durchgeführt, geduldet und unterstützt wird – alles im Dienste der Sicherheit vor der allseits und allerzeit bestehenden Gefahr. Die harte, autoritäre Hand des Staates, law und order – wobei man es mit dem existierenden law nicht immer so genau nehmen muss, wenn man es eigentlich verteidigen sollte.

Dies zeigt wieder mal umso mehr, wie sehr unser Rechtsstaat und unsere freiheitliche Demokratie verteidigt werden müssen gegen die, die ihn abbauen und einschränken wollen – auch unter dem Vorwand, ihn zu schützen.

Share

Zur Zukunft Europas

Eigentlich wollte ich ja heute zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages einen Blogpost schreiben über diesen Vertrag und dessen negative Seiten, die in der Mainstream-Presse gerne verschwiegen werden, noch einmal näher beleuchten. Und ich wollte schreiben über den erstarkenden Konservatismus in Europa, der sich, um ein paar ganz aktuelle Besispiele zu nennen, etwa im Volksentscheid der Schweizer gegen Minarette (und einigen Reaktionen darauf), in der Zustimmung zum SWIFT-Abkommen, einer Datenbank in Deutschland, die künftig zentral erfasst, wer an einem Streik teilgenommen hat, oder in Italien, wo Berlusconi Anti-Mafia-Autoren erwürgen will, ausdrückt.

Aber da sehe ich, dass Roberto J. De Lapuente bei ad sinistram bereits einen Beitrag geschrieben hat, wie man ihn besser wohl kaum formulieren könnte: Europa geht schwanger.

Er beschreibt darin den kleinbürgerlich-spießerischen Konservatismus, der in Europa vorherrscht, den Lissabon-Vertrag, der Demokratie nur vorgaukelt, die Bürgerrechte einschränkt, Militarismus stärt und die Lage der Entwicklungsländer noch schlechter werden lässt. Und er entwirft ein Zukuftsszenario von einem Europa, das geprägt ist vom Hass gegen Arbeitslose und “Sozialschmarotzer”, Muslime und Ausländer, einem Europa der Kleinkariertheit, der Disziplin. Dem Euopa der Konservativen.

Wie soll in einem Europa, das keinen klassischen Liberalismus mehr kennt, Toleranz mehr und mehr verliert, das immer tiefer in den (sozial-)rassistischen Sumpf gerät, wie soll in einem solchen spießigen und kurzsichtigen Europa, in dem die Einfältigkeit täglich heimischer wird, Auflehnung gegen Sozialabbau, Demokratiedefizit und Lissaboner Vertrag stattfinden? Es entspricht zuletzt dem Zeitgeist, all das hinzunehmen, auch wenn es wehtut, wenn es einem selbst Schaden zufügt; es dient doch letztlich nur der guten Sache, dient dazu, unnütze Esser und sonstiges Gesocks in die Schranken zu weisen. Dieses Europa nimmt alles hin, nimmt selbst die Unmenschlichkeit hin, um sich selbst im Wohlstand zu halten.

Aber lest selbst.

Share

Die Kompromisse von Union und FDP zur Innenpolitik sind mit Vorsicht zu genießen

Bei der “Innen- und Sicherheitspolitik”, oder eher bei der Frage, ob/ wie man beim Aufbau des Überwachungsstaates und bei der Einschränkung der Bürgerrechte weiter verfahren will, haben sich Union und FDP nun in den Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Zensursula: aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Bei den Internetsperren müsste das Motto nicht, wie die Medienstream-Medien (diesmal will ich ihnen mal mangelnde Fachkenntnis und nicht Böswilligkeit vorwerfen) titeln “Löschen statt sperren”, sondern wohl leider nur “Löschen vor sperren” heißen. Denn das BKA soll “zunächst versuchen”, Kinderpornoseiten zu löschen, nach einem Jahr sollen dann “die Erfahrungen ausgewertet werden”. Es soll dazu laut ODEM.blog einen “Anwendungserlass” der Bundesregierung geben, dass das BKA keine Sperrlisten erstellen darf (gültig für das Gesetz und für die Verträge mit den Betreibern; das Gesetz bleibt in Kraft, wird aber nicht angewendet). Der Rechtsanwalt Thomas Stadler weist aber darauf hin, dass die Internetsperren nun mal leider vom Bundestag als Gesetz beschlossen wurden, und eine Aussetzung der Anwendung durch das BKA (die Erstellung von Sperrlisten) mittels eines Regierungserlasses also “rechtsstaatlich äußerst fragwürdig” ist.

Eine Aufschiebung ist keine Aufhebung. Es geht darum, dass keine Infrastruktur installiert werden darf, die eine künftige Internetzensur ermöglichen könnte. Die Aussetzung des Netzsperren-Gesetzes ist sicher schon mal ein Erfolg und mit Sicherheit auch auf die enorme Aktivität der Netzcommunity zurückzuführen. Nur leider glaube ich, dass die FDP sich deren Ziele nicht wirklich zu eigen gemacht hat, sondern sich eher bei ihr anbiedern möchte. Falls das Gesetz nach dem einen Jahr dann doch aufgehoben werden sollte, wäre dies natürlich das beste, was wir uns erhoffen könnten. Ich hoffe also, dass ich mich hier in der FDP täusche.

Vorratsdatenspeicherung: alles wie gehabt

Die Nutzung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung solle künftig auf schwere Gefahrensituationen beschränkt, wird als Kompromiss der künftigen Koalitionäre gemeldet. Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits eine Beschränkung auf schwere Straftaten einstweilig angeordnet! Zudem lassen derartige Formulierungen wie “schwere” oder “konkrete” Gefahrensituationen immer viele Deutungen und Anwendungmöglichkeiten offen. Sie bilden nicht selten außerdem den Ausgangspunkt für eine schrittweise Ausweitung.

Hier ist also im Endeffekt gar kein Fortschritt erzielt worden. Der einzige Fortschritt ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Kommunikationsdaten aller Bundesbürger werden also auch zukünftig ohne jeden Verdacht gesammelt. Wäre die FDP eine Bürgerrechtspartei, hätte sie hier handeln müssen.

Online-Durchsuchungen: vom BKA zur Bundesanwaltschaft

Bei den Online-Durchsuchungen muss die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (statt das BKA beim Amtsgericht Wiesbaden) einen Antrag stellen, der Verfassungsschutz darf sie nicht vornehmen.

Fefe weißt zurecht darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft, die ja nicht grade für einen besonderen Hang zu den Bürgerrechten bekannt ist (Heiligendamm), derartige Anträge voraussichtliche wohl auch nicht zurückhaltend stellen wird. Wenigstens hat das Bundesverfassungsgericht auch hier strenge Regeln vorgegeben.

Fortschritt für die Bürgerrechte oder bloß PR?

Insgesamt zeigen sich die gefundenen Kompromisse als weniger weitreichend, als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Die Frage der Internetsperren wurde zunächst aufgeschoben, bei den Online-Durchsuchungen hat sich wenig, bei der Vorratsdatenspeicherung gar nicht verbessert. Es fanden geringe Verbesserungen statt, aber diese musste man von einer sich “liberal” nennenden Partei erwarten und sie sind für die Schäuble-Fraktion in der Union leider keine große Zumutung geworden. Die Mittel zur Etablierung des Zensur- und Überwachungsstaates stehen bereit, und dass das Innenministerium und das BKA bereit sind, sie zu nutzen, haben sie oft genug demonstriert.

Der Kompromiss und seine mediale Inszenierung stellt sich insgesamt eher als eine PR-Aktion der FDP dar. (Ein Hang zum Populismus zeigt sich auch etwa bei der Verlängerung der Jugendhöchststrafe von 10 auf 15 Jahren.) Euphorie wäre also trotz einiger Fortschritte nicht unbedingt angebracht, man sollte die Ergebnisse sehr viel vorsichtiger interpretieren.

Share

Die neue Bundesregierung: Wo wir auf die FDP hoffen müssen

Wirtschaft, Arbeit und Soziales: Hoffen auf die Union

Ich habe in letzter Zeit ziemlich negativ über die FDP geschrieben. In der Tat ist die FDP nicht unbedingt die Partei, die mir wirtschafts- und sozialpolitisch am nächsten steht. Ich sehe mich als Anhänger  einer nachfrageorientierten und keynesianischen Wirtschaftspolitik und eines starken Sozialstaates nach dem Vorbild des “skandinavischen” (auch: “sozialdemokratischen”) Modells, das eine starke umverteilende Komponente beinhaltet.  Die meisten wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Konzepte der FDP lehne ich daher ab, und auch das “Bürgergeld”-Konzept ist in der Tat bloß Augenwischerei (Financial Times Deutschland) und eine Mogelpackung (heise Telepolis).

Dies ist daher auch das Gebiet, wo die Union meiner Meinung nach sozial ausgleichend tätig werden muss. Und die meisten Beobachter sind sich auch einig, dass diese aus wahltaktischen Gründen einen sozialpolitischen Kahlschlag verhindern und vielleicht sogar einige Beschlüsse der Großen Koalition (Mindestlöhne in bestimmten Branchen) nicht unangetastet lassen könnte. Dennoch ist mit Streichungen von sozialen Leistungen zweifelsohne zu rechnen, wodurch die sozial Schwächsten für die Kosten der Wirtschaftskrise aufkommen müssen.

Steuerpolitik: Absenkung des Mittelstandsbauchs

Gibt es aber dennoch Punkte, wo die FDP vielleicht sachlich sinnvolle Konzepte hat? Im Bereich der Steuerpolitik ist eine Senkung der Steuerlast sicher keine, v.a. in Zeiten einer Wirtschaftskrise, durchführbare Maßnahme. Und sie scheint auch ökonomisch wenig sinnvoll:

taz: Herr Fuest, Union und FDP begründen die geplanten Steuersenkungen damit, dass sie das Wirtschaftswachstum stimulieren müssten. Was halten Sie davon?
Clemens Fuest: Augenblicklich halte ich es für falsch, die Einkommensteuer zu senken. Denn ein großer Teil der Entlastung käme Privathaushalten zugute, die nicht unter Geldsorgen leiden. Diese würden die zusätzlichen Mittel überwiegend sparen, aber nicht in den Geschäften ausgeben. Wesentlich stärkere Nachfrage oder Impulse für das Wirtschaftswachstum kann die Bundesregierung so nicht auslösen.
(…)
taz: Union und FDP hoffen, dass niedrigere Steuern das Wachstum ankurbeln und später die Staatseinnahmen steigen. Darf man mit diesem Selbstfinanzierungseffekt rechnen?
Clemens Fuest: Die Auswirkungen niedrigerer Steuern auf das Wachstum sind schwer zu messen. Untersuchungen deuten aber darauf hin, dass der Staat nur darauf hoffen kann, maximal die Hälfte der Einnahmeverluste, die die Steuersenkung verursacht, durch höheres Wachstum und stärkere Einnahmen zu kompensieren.

(Quelle) (via: lowestfrequency)

Jedoch gibt es ein steuerpolitisches Konzept, das durchaus sinnvoll erscheint:  eine Absenkung/ Abflachung des Steuerbauchs („Mittelstandsbauch“). Dieser beschreibt das Phänomen, dass die Progression beim Steuersatz nicht immer genau linear verläuft, sondern niedrigere und mittlere Einkommen stärker belastet werden, da der Steuersatz zuerst (zwischen 7.834 Euro und 13.140) stärker, dann (zwischen 13.140 und 52.552 Euro) schwächer ansteigt (vgl. Grafik). Ein durchgehender und gleichmäßiger linearer Anstieg, der  kleine und mittlere Einkommen entlastet, wäre durchaus zu befürworten.
[Worauf ich persönlich mich auch einlassen könnte, wäre eine Anhebung der Anrechungsgrenze des bisherigen Spitzensteuersatzes (42%, ab 250.401 Euro für Ledige bzw. 500.802 Euro für Verheiratete 45%), dass er alo erst ab einem höheren Betrag als derzeit 52.552 Euro gilt (wenn der Steuersatz danach, bei höheren Einkommen als 52.552 Euro, weiter steigen würde – sagen wir z.B. bis zum Satz von 53%: dieser galt zum Ende der Kohl-Regierung). Dies liegt aber weit fernab der derzeitigen FDP-Politik und den Interessen ihrer Klientel.]

Historie_Einkommensteuer_D_Grenzsteuersatz
Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cb/Historie_Einkommensteuer_D_Grenzsteuersatz.jpg

Abbau der Bürgerrechte und Aufbau des Überwachungsstaates: Hoffen auf die FDP

Hier liegt die größte Hoffnung auf der FDP: es muss Schluss sein mit dem unsäglichen Abbau der Bürgerrechte und mit der Etablierung eines immer weiter reichenden Überwachungsstaates. Diese Politik wurde nach dem 11.9.2001 unter Otto Schily begonnen und unter Wolfgang Schäuble stark verschärft. Gerade die Person Wolfgang Schäuble, der mit Vorschlägen wie denen, die Unschuldsvermutung für “Terrorverdächtige” aufzuheben  “Gefährder” zu internieren und anderen Überraschungen für Anhänger des Grundgesetzes, immer wieder die Grenzen der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenrechte auszuloten versucht, kann eigentlich für eine liberale Partei als nicht tragbar erscheinen. Als ein Beispiel der paranoiden Innenpolitik sei hier nur die Vorratsdatenspeicherung, in der alle Telekommunikationsverbindungsdaten aller Deutschen für 6 Monate verdachtsunabhängig gespeichert werden, genannt (siehe dazu auch: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: “FDP muss Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen!”).

Ein weiteres Thema ist die Etablierung einer Zensurinfrastruktur für das Internet, die unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kinderpornografie beschlossen wurde. Falls die FDP es wirklich schaffen sollte, dieses völlig unsinnige, unwirksame und teilweise kontraproduktive Gesetz, welches weder einer hinreichenden rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegt noch die Möglichkeit einer Ausweitung von Zensursulas Stopp-Schildern ausschließt, zu stoppen, wäre ihr in der Tat großer Respekt zu zollen.

Ein starker Einfluss der FDP im Innen- und Justizministerium liegt also eindeutig in unserem Interesse. In der FDP gibt es in diesem Bereich leider nur noch wenige Politiker wie etwa Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Max Stadler, mit einem ausgeprägten Profil, einem Schwerpunkt und großen Kompetenzen im Bereich der Bürgerrechte. Doch gerade hier hat die FDP wieder eine Chance, sich als etwas anderes als die reine “Steuersenkungspartei” zu zeigen und zu etablieren.

Gesellschaftspolitische Bereiche als Opfer des Koalitionspokers?

Es gibt auch noch andere politische Bereiche, in denen die Positionen der FDP sicherlich sehr viel wünschenswerter erscheinen als die der Union. Dazu würde es gehören, weg vom dem konservativen Bild in der Familienpolitik der Union zu einer offeneren und toleranteren Gesellschaft zu kommen. Auch im Bereich der Integration oder des Verhältnisses der Religionen vertritt die FDP sicherlich sehr viel offenere Standpunkte als viele doch eher rechtskonservative vorurteilsbehaftete Unions-Funktionäre und -Mitglieder. Die Abschaffung der Wehrpflicht wäre ein anderes Beispiel.

Leider ist dieser gesellschaftspolitische Bereich, ebenso wie der vorher skizzierte der Bürgerrechte, zusehend aus dem Fokus der FDP geraten. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildet dort doch deutlich die Steuer- und Wirtschaftspolitik. Lobenswerte gesellschaftspolitische Positionen der FDP unterliegen so leider der Gefahr, Opfer des Koalitionspokers zu werden.

Share

Worst of politics

Die besten und schlechtesten Politiker-Zitate gibt es auf polit-bash.org. Man kann dabei die Aussagen von Politikern bewerten, und es werden auch Top- und Flop-Listen erstellt..  Am interesanntesten sind da wohl die schlechtesten unter den schlechten, einfach die grottigsten Aussagen unserer Staatslenker.

Etwa das schon mal erwähnte von Matthias Güldner, Grüne (man kann sich richtig vorstellen, wie er es mit Schaum vor dem Mund in seine Schreibmaschine hämmert):

Die Tatsache, dass diese Community viel Zeit in virtuellen Räumen verbringt, spielt dabei eine große Rolle. Wer Ego-Shooter für Unterhaltung, Facebook für reales Leben, wer Twitter für reale Politik hält, scheint davon auszugehen, dass Gewalt keine Opfer in der Realwelt fordert. Anders kann die ignorante Argumentation gegen die Internetsperren gar nicht erklärt werden (…) Da ist zum Beispiel das Argument, die Sperren könnten umgangen werden. Da haben sich einige wohl das Hirn herausgetwittert. Genauso gut könnte die Tatsache, dass Morde begangen werden, obwohl sie verboten sind, als Argument gegen den Mordparagraphen im Strafgesetzbuch angeführt werden.

Oder von unserer “Perle der Uckermarck”, die die Wertvorstellung unserer Konservativen offenbart, für die das Wort “spießig” wohl eine unangebrachte Verharmlosung wäre:

Merkel
(1)

Die CDU hat seit Jahr und Tag dafür plädiert das an großen Plätzen genau solch eine Videoüberwachung eingesetzt wird. Wenn es die CDU nie…nicht gegeben hätte, dann würden wir heute noch lange Diskussionen mit SPD, Grünen und Anderen führen, darüber ob das nun notwendig ist oder nicht. Das sind aber Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen. Man darf nicht sagen “ach das ist doch nicht so schlimm”, hier bisschen was weggeschmissen und dort ein angerempelt, hier mal auf dem Bürgersteig gefahren und dort mal in der 3ten Reihe geparkt! Immer so unter dem Motto: “ist alles nicht schlimm”. Ist alles nicht nach dem Gesetz und wer einmal Gesetzesüberschreitungen duldet, der kann anschließend nicht mehr begründen warums irgendwann schlimm wird und irgendwann nicht so schlimm.

Zensursula darf natürlich zensursulanicht fehlen. Von ihr gibt es soviel, deshalb vielleicht mal z.B. zum Laizismus:

So selbstverständlich, wie wir den Kindern die Muttersprache mitgeben, müssen wir ihnen Religion mitgeben.

Angelika Krüger-Leißner, SPD, zu Raubkopien:

In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden. Als ich gehört habe, wie die Franzosen das Problem der Piraterie lösen wollen, habe ich mich gefragt, warum wir das nicht hinbekommen.

Auch sehr schön: Hans-Peter Uhl, CSU, über Freiheit und Bürgerrechte:

Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.

Guenther_Beckstein_2007-04-25
(2)

Natürlich Günther Beckstein, CSU, mit seiner Vorstellung von einer gerechten Justiz und einer kaum gekannten Offenheit:

Killerspiele sollten bei der Strafbewährung in der Größenordnung von Kinderpornografie eingeordnet werden, damit es spürbare Strafen gibt.

Jeder kennt die Erfolgsbilanz. Bei der Schleierfahndung machen wir gerade keine willkürlichen Kontrollen. Ich sage es einmal salopp: Wir kontrollieren diejenigen, die danach ausschauen, als ob sie einer Kontrolle dringend bedürften.

Oder Franz Müntefering, SPD, über Menschenrechte und über Ehrlichkeit:

Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!

Wir werden als Koalition an dem gemessen, was in Wahlkämpfen gesagt worden ist. Das ist unfair.

Ich bleibe dabei: Dass wir oft an Wahlkampfaussagen gemessen werden, ist nicht gerecht.

Der Klassiker: Gottfried Ludewig vom RCDS, über das allgemeine, gleiche, freihe und geheime Wahlrecht:

Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein.

Und auch bisher vielleicht unbeachtete Perlen wie von Henner Schmidt, FDP-Chef des Berliner Bezirks Mitte:

“Vor allem Leute, die sonst auch Flaschen sammeln, könnten dann für jede tote Ratte einen Euro bekommen

Bildquellen:

(1) oparazzi.de / http://creativecommons.org/ licenses/by-sa/3.0

(2) Wikipedia (User: Pujanak) / http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en

Share

Angriff auf die Freiheit

Tim Pritlove spricht im Chaosradio Express 135 “Mut zur Freiheit – Ein Versuch den Zusammenhang von Angst, Freiheit, Gesellschaft und Solidarität zu verorten” mit Juli Zeh und Ilija Trojanow, den Autoren des Buches “Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Recht”:

http://chaosradio.ccc.de/cre135.html (Hier gibt es auch sehr viele weiterführende Informationen)

http://chaosradio.ccc.de/archive/chaosradio_express_135.mp3

Es geht dabei u. a.um verzerrte Wahrnehmung von Bedrohungen; irrationale Ängste der Bevölkerung und wie diese Ängste ausgenutzt werden für den Aufbau einer umfassenden staatlichen Überwachung und Bevormundung, um Großbritannien, wo schon Bagatelldelikte und Ordnungswidrigkeiten mit Anti-Terror-Gesetzen bekämpft werden, um die Gefahr von Massengeiselnahmen in Deutschland und um Schüler, die mit 16 Jahren, statt Partys zu feiern, sich unentwegt Gedanken um berufliche Zukunft, um zukünftige Karrie und ums Geldverdienen machen.

Im Blog vom Chaosradio kann man die Sendung kommentieren.

angriff_auf_die_freiheit

Auszüge aus dem Buch kann man auf Zeitonline unter “Staatliche Überwachung:  Sicherheit total” und bei Spon unter “Bürgerrechte: Denn sie wissen nicht, was sie tun” lesen (dort gibt es auch ein Interview mit Juli Zeh). Diese sind auf jeden Fall schon einmal sehr gut, sehr einleuchtend und teilweise, wenn man sich die schon existierenden Ausmaße der staatlichen Überwachung klar macht, erschreckend aufklärend geschrieben. Sie bleiben bei Fakten und schaffen es dennoch, sich sehr zugespitzt auszudrücken.

Ein paar nette Ausschnitte aus dem Buch über Angst, Sicherheit und Freiheit:

(…) Bedrohung ist subjektiv und damit relativ. Sie bestimmt sich nicht im Verhältnis zu einem irgendwie messbaren Gefahrenpotenzial, sondern anhand der Risiken, die jeder von uns wahrnimmt. In einer zunehmend sicheren Welt richtet sich die Angst auf immer kleinere oder unwahrscheinlichere Szenarien. Während etwa die Kriminalität in Deutschland im Bereich schwerer Delikte wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung seit Jahren sinkt, sind die Menschen notorisch vom Gegenteil überzeugt. Ähnlich empfand es Donald Rumsfeld, der ehemalige Verteidigungsminister der USA: »Wir sind heute sicherer vor der Bedrohung durch einen großen Atomkrieg (…) und dennoch verwundbarer durch Kofferbomben.«

Großer Atomkrieg versus Kofferbombe: Durch diese Aussage wird klar, dass Sicherheit nichts mit der Größe realer Gefahren zu tun hat. Sicherheit ist keine Tatsache, sondern ein Gefühl. Wer in den letzten Jahren die massenmedialen Hysterien um BSE, Vogelgrippe und natürlich immer wieder Terrorismus mitverfolgt hat, wird nicht auf den Gedanken kommen, dass man die Welt heute als sicherer empfindet als vor hundert Jahren. Dabei standen den Menschen damals zwei Weltkriege bevor, von der Spanischen Grippe, die 25 Millionen Menschen dahinraffte, ganz zu schweigen. Wenn die Politik also behauptet, »Sicherheit« für die Bürger gewährleisten zu wollen, nährt sie einen gefährlichen Irrglauben. Wann wären Sie denn sicher? Wenn es keine Terroristen mehr gäbe? Oder keine Krankheiten? Wenn Sie das Haus nicht verließen? Wenn Sie monatlich 3000 Euro Staatsrente erhielten? Wenn kein Freund Sie verriete, kein Geliebter Sie verletzte? Oder wenn der Tod endlich abgeschafft würde? (…)

Wie hoch liegt seit dem 11. September die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Opfer eines Terroranschlags werden? 0,01 Prozent? Weniger? Mehr? Selbst wenn wir davon ausgingen, die »Kofferbomber von Köln« hätten Erfolg gehabt, bedroht Sie das mit einem Risiko von eins zu vier Millionen. Rund siebenmal wahrscheinlicher ist es, als Kind zu ertrinken. Natürlich kommt trotzdem niemand auf die Idee, Schwimmbäder oder Badeteiche zu verbieten. Aber 76 Prozent der Deutschen geben an, dass sie Angst haben, Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden. (…)

Oder auch über das Verständnis der Politiker von Technik:

Angela Merkel: “Wir werden nicht zulassen, dass technisch manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt.”

Angela Merkel: “Eigentlich läuft alles ganz prima, aber trotzdem brauchen wir mehr Überwachung.”

Wolfgang Bosbach: “”Online-Durchsuchung, das geht nicht mit Messer und Gabel und auch nicht mit dem Fernglas. Dafür brauchen wir den Einsatz modernster IT-Technik, und da kann eine Mail dafür ein Beispiel sein.”

Und weil’s grade passt, noch zwei Ausschnitte aus V for Vendetta

http://www.youtube.com/watch?v=chqi8m4CEEY

http://www.youtube.com/watch?v=GPfI9oxZuEo

Share