Petition gegen Hartz IV-Sanktionen

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Unter dem Existenzminimum versteht man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische  Notfallversorgung (wikipedia).

Eben dieses Existenzminimum wird aber als gefährdet betrachtet für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II, gegen die seitens der Jobcenter Sanktionen verhängt werden. Im Zuge der sogenannten “Hartz IV”-Gesetze ist es möglich, gegen ALG II- Bezieher bei bestimmten Versäumnissen Sanktionen nach §31 SGB zu verhängen. Dies geschah allein im Jahr 2008 789.000 mal. So kann, wer etwa eine  „zumutbare“ (also so gut wie jede) Arbeit oder einen Ein-Euro-Job ablehnt oder wer ein Bewerbungstraining versäumt, mit einer Leistungskürzung um 30% für 3 Monate bestraft werden, bei Wiederholung bis zu 100%. 100% einer Leistung, die das Existenzminimum darstellen soll. Leistungen, die das Existenzminimum darstellen, können also komplett gestrichen werden. Erwachsenen unter 25 Jahren wird häufig schon bei der ersten „Pflichtverletzung“ der Regelsatz komplett gestrichen, beim zweiten mal die Unterkunftskosten (2008 gab es das 97.000 mal). Die legale Rechtmäßigkeit der Sanktionen darf unterdessen angezweifelt werden: 41% der Widersprüche und 65% der Klagen vor Gericht waren ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. (Siehe auch: In Deutschland muss niemand hungern! Oder doch?)

Nun läuft beim Deutschen Bundestag noch bis zum 28.10. eine Online-Petition, die sich gegen diese zutiefst unsozialen und meiner Meinung nach menschenverachtenden Praktiken, die zu Obdachlosigkeit und Armut, ja sogar zu Hunger in einem der reichsten Länder der Welt führt, ausspricht:

Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II vom 20.08.2009

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen … sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

Begründung

Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Außerdem gibt es ein Bündnis für ein Sanktionsmoratorium von Politikern, Gewerkschaften und verschiedenen Initiativen, bei der man für eine Aussetzung der Sanktionen unterschreiben kann.

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Und es hat sich im Netz eine Unterstützer-Initiative gebildet: Sanktionen wegbloggen! Blogger gegen Hartz IV-Sanktionen. Falls ihr ein Blog habt, schaut doch bitte mal, ob ihr diese unterstützen wollt.

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3 thoughts on “Petition gegen Hartz IV-Sanktionen

  1. Kleine Anmerkung, die Definition von Wikipedia greift hier nicht, denn ALG II soll nicht die blosse physische Existenz sicherstellen, sondern ist als “Sozio-kukturelles Existenzminimum” definiert, das ein “Leben in Wuerde gewaehrleisten soll” – das waere jedenfalls der Anspruch.

    Unterm Strich bleibt die Kritik – so wie sie auch in der Petition begruendet wird – natuerlich berechtigt. Wer das Minimum, das von diesen diesem Staat als fuer ein menschenwuerdiges Leben notwendig erachtet wird, kuerzt, der tastet die Wuerde des Betroffenen an und verstoesst damit gegen den ersten Artikel des Grundgesetzes.

    Solidarische Gruesse

    R.B.

  2. Ok, das stimmt natürlich. (Und man kann auch fragen, inwiefern der aktuelle Hart IV-Satz tatsächlich ein sozio-kulturelles Existenzminimum darstellt.)
    Genau, es fällt bei einer 100-prozentigen Streichung ja alles weg, egal wieviel es vorher war. Es ist also nicht einmal das eigentliche Existenzminimum gesichert, was selbst in Deutschland schon zu Hunger führt: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/juengeren-wird-staerker-gekuerzt/

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