Ein schmaler Grat

Der Tod von Osama Bin Laden, der am Montag von Spezialkräften der US-Armee in seinem Versteck in Pakistan getötet wurde, muss wohl von niemandem betrauert werden. Doch bieten die Umstände seines Todes auch Grund zur Sorge. Denn es ist, das haben diese gezeigt, ein schmaler Grat zwischen Selbstverteidigung gegen Terroristen und Lynchjustiz. Es stellen sich außerdem rund um die Ereignisse des Einsatzes einige Fragen: Was hat es mit den Umständen seines Todes und seiner Bestattung auf sich? Wie ist das Vorgehen der USA insgesamt zu bewerten? Darf man Terroristen töten – und das eventuell auch gezielt? Was bedeutet der Tod von Osama Bin Laden für den “Krieg gegen den Terror” und die internationale Sicherheit? Und was schließlich könnten die Auswirkungen auf Deutschland sein? Auf diese Fragen soll versucht werden, hier eine Antwort zu finden und der Anstoß zu weiteren Diskussionen geben werden.

Der Tod Bin Ladens: Noch viele offene Fragen

Die Umstände während und nach Bin Ladens Tod sind geradezu prädestiniert für Verschwörungstheorien. Einige Fragen drängen sich für Jedermann auf: Wieso wurde die Leiche nicht obduziert? Warum diese schnelle (und im islamischen Gebrauch unübliche) Seebestattung? Vor allem: Was genau ist während des Einsatzes passiert? Dieses und noch Weiteres ist bisher unklar – und könnte es weiter bleiben. Präsident Obama hat entschieden, dass die Fotos des toten Bin Laden nicht veröffentlicht werden sollen. Ein schwer nachvollziehbarer Schritt, hätte man hier doch die üblichen Verschwörungstheoretiker widerlegen können. Einige Angaben unmittelbar nach dem Tod Bin Ladens und spätere widersprachen sich außerdem in wichtigen Punkten. Hieß es etwa zunächst, Bin Laden sei bewaffnet gewesen und habe eine Frau als “menschliches Schutzschild” benutzt, wurde beides später revidiert. Zweifel am tatsächlichen Tod Bin Ladens scheinen jedoch wenig begründet. Vielmehr könnte es der Ablauf des Todes Bin Ladens sein (der eventuell niemals öffentlich ganz aufgeklärt werden wird), der die “weiße Weste” der USA beflecken könnte.

Bildnachweis: The White House/ Flickr

Der genaue Ablauf des Einsatzes, der zur Tötung Bin Ladens führte, ist entscheidend für eine rechtliche und moralische Beurteilung. Die entscheidende Frage für die Bewertung ist dabei für viele, ob es sich bei der Aktion um den Versuch einer Festnahme oder um eine gezielte Tötung handelte. Bisher werden beide Varianten gehandelt. So spricht ein Angehöriger des Büros für Nationale Sicherheit gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters von letzterem, Obamas Sprecher dagegen von ersterem. Der CIA-Chef und designierte künftige Verteidigungsminister Leon Panetta schließlich sagte in einem Interview, die am Einsatz beteiligten Soldaten hätten die Berechtigung gehabt, Bin Laden zu töten. Wenn sie aber die Möglichkeit zu einer Festnahme gehabt hätten, hätten sie diese wahrnehmen sollen. Dies wird sogar konkretisiert: Das wäre etwa der Fall gewesen, wenn er plötzlich die Hände hochgenommen und seine Gefangennahme angeboten hätte. Dies sei aber nicht geschehen, es habe, so Panetta, einige “bedrohliche Bewegungen” gegeben, weshalb die Soldaten feuerten. Der Sprecher des Weißen Hauses gibt inzwischen an, Bin Laden sei in einem “unberechenbaren Schusswechsel” getötet worden. Er sei zwar nicht bewaffnet gewesen, habe sich aber “auf andere Weise gewehrt”. Allerdings hieß es später von Regierungsbeamten dann, nur zu Beginn des Einsatzes habe einer von Bin Ladens Männern gefeuert. Als die Soldaten den Raum Bin Ladens betraten, seien aber Schusswaffen in dessen Reichweite gewesen.

Lynchjustiz versus Völkerrecht

Es ist ein schmaler Grat. Es könnte sich um Sekundenentscheidungen handeln, doch diese stellen den Unterschied dar zwischen berechtigter Notwehr bei einer versuchten Verhaftung des vielleicht gefährlichsten Terroristen der Welt – und kaltblütiger Lynchjustiz. Wenn wirklich berechtigter Grund zur Annahme bestand, dass Bin Laden etwa eine Bombe zünden oder zu einer Waffe greifen konnte o.ä., ist die Erschießung deutlich anders zu bewerten, als wenn man gar nicht erst versuchte, ihn festzunehmen, sondern ihn tötete, obwohl man ihn hätte festnehmen können, es sich also um ein Exekutionskommando handelte. Bin Ladens Tochter spricht davon, dieser sei lebendig gefangen genommen und vor den Augen seiner Familie erschossen worden. Doch ihre Aussage ist wohl per se kaum glaubwürdiger als die des CIA-Chefs. All die unterschiedlichen und sich verändernden Angaben zu dem Hergang des Einsatzes lassen aber auch Zweifel aufkommen. Auch gelten die Navy SEALs nicht gerade als “zurückhaltend”. Fotos, die nach dem Einsatz gemacht wurden, zeigen drei Tote in Blutlachen (wohl durch Kopfschüsse getötet), aber keine Waffen. Dass Bin Laden tatsächlich als unmittelbare Gefahr erschien, kann aber natürlich auch nicht ausgeschlossen werden. Endgültige Klarheit könnten hier wohl nur die Filmaufnahmen, die während der Aktion gemacht wurden, schaffen. Doch die will man nicht veröffentlichen bzw. spricht nun von einem angeblichen “Blackout” während der Aufnahmen. Diesen sicherlich “bedauernswerten technischen Fehler” wird man ihnen aber wohl nicht so leicht abnehmen.

Aus völkerrechtlicher Sicht ist das Vorgehen aber in beiden Fällen mindestens umstritten und höchstens durch juristische Tricksereien zu legitimieren. Schon die Frage, ob Bin Laden als Teilnehmer einer Kriegspartei gelten kann, ist schwierig, ebenso die offenbar nicht erfolgte vorherige Zustimmung Pakistans zu dem Einsatz. Bei einer versuchten Festnahme könnte man das Vorgehen völkerrechtlich noch rechtfertigen. Sollte es eine gezielte Tötung ohne den Versuch der Festnahme gewesen sein, würde dies schließlich wohl den völkerrechtlichen Regelungen und schließlich auch den Menschenrechten widersprechen. Denn diese gelten auch für die schlimmsten Terroristen. Bin Laden hätte vor ein ordentliches Gericht gehört, auch er hatte das Recht auf einen fairen Prozess. Lynchjustiz darf es nicht geben. Vorstellungen von Rache und Vergeltung haben nichts mit einem aufgeklärten Rechtsstaat gemein.

Dass in einem Land, das derart von Gewalt, dem Gedanken an Rache und Vergeltung geprägt ist wie die USA, das das Völkerrecht und elementare Menschenrechte immer wieder mit Füßen tritt, das sich der Folter schuldig gemacht und die Todesstrafe hat, die Tötung Bin Ladens teilweise euphorisch gefeiert wird, mag dabei wenig verwundern. Dass aber auch verschiede deutsche Politiker und auch die Bundeskanzlerin äußern, sich über den Tod Bin Ladens zu freuen (ohne etwa die Umstände zu kritisieren oder auf diese nur einzugehen), lässt doch an deren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit und ihrem “christlichen Menschenbild” zweifeln. Über den Tod Bin Ladens muss sicher niemand traurig sein. Er war kein Freiheits- oder Widerstandskämpfer, er war ein Massenmörder. Romantisierungen und Verklärungen sind hier völlig unangebracht. Man kann sicherlich über das Faktum seines Todes erleichtert sein, und ja, man kann eventuell auch erfreut darüber sein. Jedoch geben die Umstände seines Todes auch Anlass zur Sorge – um die zukünftige Geltung des Völkerrechts und um elementare Prinzipien der Menschenrechte.

Der “Krieg gegen den Terror”: Fokus auf Pakistan?

Was bedeutet der Tod Bin Ladens für den Kampf gegen den islamistischen Terrorismus? Die unmittelbaren operationalen Handlungsmöglichkeiten al-Qaidas werden durch ihn kaum eingeschränkt werden. Al-Qaida ähnelt inzwischen einer Art Franchising-Unternehmen, mit, was wohl inzwischen zum Allgemeinwissen gehören dürfte, kleinen, voneinander unabhängigen und autonom agierenden Zellen, von denen viele eher lokal agieren. Bin Laden war sicher in den letzen Jahren kein unmittelbarer Kommandant oder oberster Planer, sondern eher eine Art Symbolfigur. Dass einzelne Dschihadisten nun seinen Tod möglicherweise rächen wollen, kann zwar keinesfalls ausgeschlossen werden – aber auch nicht, dass der Terrorismus auf lange Sicht durch den Wegfall des “Terrorfürsten” weniger Anhänger wird mobilisieren können. Durch Bin Ladens Tod könnte zwar manches einfacher werden – die verschiedenen und teils recht komplexen Wurzeln des islamistischen Terrorismus beseitigt man dadurch jedoch kaum. Es kann beim Bestreben, islamistische Strömungen einzudämmen, nicht primär darum gehen, Einzelne zu bekämpfen (nun auch nicht die “neue Nummer 1” von al-Qaida, über die in den Medien schon eifrig spekuliert wird), sondern eine Ideologie. Al-Qaidas Versuch, hunderte Millionen von Menschen zu radikalisieren, ist fehlgeschlagen. Die “arabische Welt” befindet sich vielmehr im demokratischen Aufbruch. Diesen Aufbruch gilt es zu unterstützen und damit den Islamismus für immer mehr Menschen gar nicht erst zu einer Alternative werden zu lassen.

Durch Bin Ladens Tod ergeben sich aber auch unmittelbare “taktische” Veränderungen. Das Versteck Bin Ladens im pakistanischen Abbottabad lag nicht im schwer kontrollierbaren afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet, sondern unweit der Hauptstadt Islamabad. Eine der wichtigsten Militärakademien Pakistans befindet sich dort, im Ort wohnen viele ehemalige Militärs. Dass Bin Laden ohne das Wissen zumindest einiger Mitglieder des pakistanischen Geheimdienstes ISI, dessen Kontakte zu Islamisten alles andere als ein Geheimnis sind, dort Unterschlupf finden und solange unentdeckt bleiben konnte, hält kaum ein Experte für möglich. Teile des pakistanischen Geheimdienstes und Militär unterhalten gute Verbindungen zu den verschiedenen islamistischen Milizen im Land. Man muss es in der Tat wohl so deutlich feststellen: Einem Pakistan, in dem dieser Geheimdienst weiterhin eine so große Rolle spielt, kann kaum getraut werden. Dass Pakistan möglicherweise nicht in die Aktion eingeweiht war oder zumindest vorher nicht darüber informiert wurde, dass es sich um Bin Laden handelte (auch wenn es daran Zweifel gibt), ist zwar völkerrechtlich problematisch, aber vor diesem Hintergrund auch nachvollziehbar. Es ist aber wiederum eine schwierige Gratwanderung, denn es ist auch wichtig, den pakistanischen Verbündeten insgesamt “mitzunehmen”. An einem Pakistan, das sich nicht einmal mehr offiziell als “Partner im Kampf gegen den Terrorismus” versteht, in dem islamistische Gruppen noch mehr Zulauf finden könnten, kann niemand Interesse haben. Dass die USA auch weiterhin ohne Wissen der pakistanischen Regierung vorgehen wollen, sollte also nicht zur Regel werden. Wo möglich, sollte man sie einbinden und sich nicht noch weiter voneinander entfernen oder gar ein Ende der Zusammenarbeit, wie defizitär sie auch ist, riskieren. Dies muss jedoch nicht daran hindern, gleichzeitig weiter Druck auf die pakistanische Regierung wegen ihres höchst halbherzigen Vorgehens aufzubauen. Dies könnte man jetzt auch besser öffentlich legitimieren, da Pakistan stärker denn je im Zwielicht steht und die Regierung auch innerhalb Pakistans in die Kritik gerät. In Pakistan wären politische Reformen notwendig, die den Einfluss des Militärs und des Geheimdienstes begrenzen. Statt das Militär oder die Regierung Pakistans sollte man stärker dortige zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen.

Obamas schon zu Beginn seiner Amtszeit geäußerte Forderung, der Kampf gegen den Terrorismus müsse sich stärker auf Pakistan fokussieren, erweist sich als richtig. Pakistan kann jedenfalls viel eher als eine “Basis” von al-Qaida, ein Zufluchtsort von Terroristen und Ausgangspunkt von internationalen Anschlägen gelten, als Afghanistan, wo die Verbindungen zwischen al-Qaida und den Taliban zusehends weniger werden und man nur noch rund 100 al-Qaida-Mitglieder vermutet. Damit ergeben sich aber auch neue Perspektiven für Afghanistan. Es könnte nach Meinung einiger Experten erfolgversprechend sein, nun sozusagen einen Keil zwischen al-Qaida und die Taliban zu treiben und stärkere diplomatische Kontakte zu letzteren aufzunehmen. Eine vorsichtige Einbindung könnte helfen, diejenigen Taliban mit starken Verbindungen zu al-Qaida zu schwächen, die Gewalt einzudämmen und so stabilisierend wirken. Solch ein Vorgehen läuft nun offenbar auch schon an. Sollte dieser Versuch von Erfolg gekrönt sein, könnte dies auch einen schnelleren Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan ermöglichen.

“Sicherheitsgesetze”: Und täglich grüßt das Murmeltier

Schließlich ergeben sich auch Auswirkungen auf Deutschland. Es war vorhersehbar: Ganz egal, was irgendwie im Kontext Islamismus/ Terrorismus geschieht – Unions-Politiker werden es immer nutzen, eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland zu fordern. Es ist kaum ein Ereignis denkbar, wo dies nicht der Fall wäre – niemals gibt es “Anlass zur Entwarnung”, stets sind “gerade jetzt” erhöhte Vorsicht und schärfere “Sicherheitsmaßnahmen” geboten, egal was auch passiert. Auch jetzt ist dies wieder der Fall, man möchte die “Anti-Terror-Gesetze”, die Anfang 2012 auslaufen, verlängern. Die Koalition steht offenbar kurz vor einer Einigung, die FDP wird sich allem Anschein nach einmal mehr einlullen lassen und auch von der SPD kommt kein Widerstand, sie will der Verlängerung zustimmen. Dies jedoch würde wohl kaum eine höhere Sicherheit vor Anschlägen bieten, dafür aber weiter die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischen, die Überwachungsmöglichkeiten ausbauen und Freiheit wie Bürgerrechte in Deutschland einschränken. Der “Kampf gegen den Terror” dient wieder einmal als Alibi für die Überwachungsstaatswünsche konservativer Politiker.

Um den “Krieg gegen den Terror” zu gewinnen, haben die westlichen Staaten unzählige Male das Recht gebeugt – eventuell auch bei seinem vorläufigen Höhepunkt, der Tötung Bin Ladens. Sein Tod könnte dazu führen, dass sich die Länder des Westens international wie auch innerhalb ihrer Landesgrenzen noch weiter von dem leuchtenden Vorbild an Freiheit und Menschenrechten entfernen, als das sie so gerne gesehen werden möchten. Und das wollen wir Bin Laden doch nicht gönnen – oder?

[Im Original erschienen beim Spiegelfechter]

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3 thoughts on “Ein schmaler Grat

  1. Aktion und Reaktion. Und das immer schön im Kreis. Rechtstaatlichkeit wäre eine der Möglichkeiten, den Kreislauf zu durchbrechen. Nur quantitaiv sich vom Terror unterscheidende Aktionen hingegen können das sicher nicht. Wir wären nicht die erste Hochkultur, die, was sie aussendet, in gleichem Maße heimgezahlt bekommt und letztendlich daran zugrunde geht.

  2. ICh weiß nicht, ich finde eine Gleichsetzung immer nicht so gelungen. Selbst wenn die USA Bin Laden gezielt umgebracht hätten, finde ic es schon eine andere Qualität als tausende Unschuldige umzubringen.

  3. Unschuldig ist auch der Terrorverdächtige bis seine Schuld handfest bewiesen wurde, egal wie sehr man auch glaubt, der Fall läge ohnehin klar. Die Prinzipien des Rechtsstaats sind nicht verhandelbar und das aus gutem Grund. Stichwort: Jean Charles de Menezes.

    Nur nebenbei: Ich setze das nicht gleich. Bitte nicht falsch verstehen. Nur einen qualitativen Sprung sehe ich nicht, aber auch ein quantitativer kann entscheidend sein.

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